Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 39

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Die rechtsstaatlich sehr unbefriedigende Handhabung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in der Vergangenheit hat die Dringlichkeit einer Regelung für das Verfahren, für die Spielregeln aufgezeigt. Ich glaube, diesbezüglich gibt es Konsens. (Abg. Wabl: Warum dringlich, wenn Sie keinen Untersuchungsausschuß einberufen wollen?) – Herr Kollege Wabl, dieses Kontrollinstrument ist notwendig, aber solange wir keine klaren Spielregeln haben, ist dieses Instrument rechtstaatlich wahrscheinlich nicht richtig einsetzbar. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wabl: Das ist Makulatur!)

Herr Kollege Haselsteiner! Sie unterstellen uns, daß wir das Instrument als solches ablehnen, aber das stimmt nicht! (Abg. Dr. Haselsteiner: Sie unterstellen uns das! Sie können es ruhig zugeben! Sie brauchen sich nicht zu genieren!) Wir wissen, daß diese Verfahrensordnung notwendig und sinnvoll ist, daß es die schärfste Waffe ist, die dieses Haus hat. Daher haben wir konstruktiv an der neuen Verfahrensordnung gearbeitet. Herr Haselsteiner! Wir wollen genau jene Art und Weise abstellen, mit der man früher mit Auskunftspersonen umzugehen pflegte, wie man sie als "Angeklagte" behandelt hat, ihnen keinerlei Rechte zugebilligt und eine inquisitorische Verfahrensabwicklung zugelassen hat. Genau das wollen wir abstellen, und daher gibt es heute diese Regelung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haselsteiner: Aber nein! Seien Sie doch ehrlich und nicht scheinheilig!)

Wir wollen haben, daß zum Beispiel Erkundungsbeweise, die wir sonst in der Strafprozeßordnung auch nicht zulassen, nicht verwendet werden können, weil wir rechtsstaatlich vorgehen wollen. Daher normiert diese neue Verfahrensordnung einen klaren Untersuchungsauftrag, der den Rahmen für den Untersuchungsausschuß bildet. Für Auskunftspersonen gibt es einen Rechtsschutz, und weiters gibt es eine klare Definition der Rechte, aber auch der Pflichten von Auskunftspersonen, was heißt, daß sie der Wahrheitspflicht unterliegen und sich in Hinkunft nicht mehr hinter der Amtsverschwiegenheit verschanzen dürfen.

Es ist so, daß ein Verfahrensanwalt darüber wachen sollte, daß man bei dem neuen Verfahren nicht in das alte Fahrwasser der Inquisition kommt. (Abg. Wabl: Wovon reden Sie denn?) Darüber herrscht ja Konsens, Herr Kollege Wabl! Alle Fraktionen haben an den Formalkriterien mitgearbeitet. Frau Kollegin Schmidt hat bereits die Minderheitsrechte erwähnt, ich möchte festhalten, daß wir, außer bei den Minderheitsrechten, Einigkeit darüber erzielt haben, daß diesbezüglich rechtsstaatliche Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen.

Ich bedauere, daß wir eine Geschäftsordnung beschließen, die nur von der Regierungsmehrheit getragen wird, da keine Einigkeit erzielt werden konnte. (Abg. Wabl: Das "bedauern" Sie! Oh, jetzt kommen die Schotter-Tränen! – Heiterkeit bei den Grünen.) Herr Kollege Wabl! Es ist so, daß das Minderheitsrecht von uns grundsätzlich anerkannt wird, daß anerkannt wird, daß das als Kontrollinstrument notwendig ist, bedauerlicherweise hat aber die Vergangenheit gezeigt, daß die Minderheitsrechte der Geschäftsordnung exzessiv ausgenützt wurden. Das ist kein Vorwurf an die Opposition, sondern ein Erklärungsversuch. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haselsteiner: Augenauswischerei! – Weitere Zwischenrufe beim Liberalen Forum.)

Ich denke dabei an die Sondersitzung in der vergangenen Woche oder an die Dringliche am Dienstag. Es finden in diesem Haus oft dringliche Debatten statt, bei denen die Dringlichkeit nur sehr schwer erkennbar ist. Selbstverständlich ist das ein Minderheitsrecht, ein Recht, das jeder Fraktion zusteht, das ich niemandem absprechen will, nur: Werden Minderheitsrechte so exzessiv angewandt, dann soll man das schärfste Kontrollinstrument dieser exzessiven Handhabung nicht preisgeben! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wabl: Man müßte es abschaffen!) Aus diesem Grund haben wir uns nicht dazu durchringen können, Kontrollausschüsse zu einem Minderheitsrecht zu machen.

Wären in der Vergangenheit die Möglichkeiten der Geschäftsordnung behutsamer und seriöser angewandt worden, hätte man die Debatte über ein Minderheitsrecht in diesem Zusammenhang wesentlich kooperativer führen können! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Die letzte Geschäftsordnungsreform war aufgrund der exzessiven Handhabung der Möglichkeiten durch die Opposition notwendig geworden. Wir haben die Geschäftsordnung gemein


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