Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 40

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sam – ausgenommen die Freiheitliche Partei – geändert, und es ist in hohem Maße gelungen, daß der Nationalrat seine Aktivitäten jetzt, wie ich glaube, wesentlich seriöser wahrnimmt, als das vor der Reform der Geschäftsordnung der Fall war. (Abg. Wabl: Sie wollen keine Kontrolle! Das ist das Problem!)

Beide Regierungsparteien, Frau Kollegin Schmidt – sie ist jetzt nicht mehr im Saal –, nicht nur diejenigen, die Sie namentlich genannt haben, alle Kollegen von den Regierungsfraktionen nehmen den Parlamentarismus ernst. Ich kann im Namen meiner Fraktion versprechen – auch wenn Sie das jetzt wundert –: Diese Verfahrensordnung wird kein totes Recht bleiben! (Abg. Dr. Haselsteiner: Nur wenn es den Haider betrifft! Dort, wo es Sie betrifft, nicht!)

Kontrolle und Wahrheitsfindung sind aber nur dann effizient, wenn nicht – wie das in der Vergangenheit sehr häufig der Fall war – gleichzeitig Medien manipulativ eingesetzt werden. (Abg. Wabl: Ja, ja, wir sind nicht reif für eine Demokratie! Das ist doch das, was Sie sagen wollen! Kuschen, das ist Ihr oberstes Gebot! Und das zweite ist: Geld verdienen!) Deshalb kann der Untersuchungsausschuß – ich betone: er kann, denn er ist grundsätzlich öffentlich – mit Vertraulichkeit während der Beratungen versehen werden. Zu diesem Vertraulichkeitsparagraphen bringe ich einen Antrag ein, nämlich daß auch der Verfahrensanwalt dieser Vertraulichkeit unterliegt.

Zudem möchte ich noch einen Abänderungsantrag zu einigen Artikeln einbringen, der wie folgt lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen zum Bericht des Geschäftsordnungsausschusses (871 der Beilagen) betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates und das Strafgesetzbuch geändert werden (507/A)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag (507/A) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates und das Strafgesetzbuch geändert werden, in der Fassung des Ausschußberichtes (871 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. In Art. I werden folgende Ziffern 1 bis 3 eingefügt:

"1. Im § 29 Abs. 2 entfällt die lit. d); die bisherigen lit. e) bis i) erhalten die Bezeichnungen d) bis h).

2. Im § 31a Abs. 1 ist das Zitat ,§ 29 Abs. 2 lit. a, d und e’ durch das Zitat ,§ 29 Abs. 2 lit. a und d’ zu ersetzen.

3. Im § 31a entfallen die Absatzbezeichnung ,1’ sowie die Absätze 2 und 3."

2. Die bisherigen Art. I Ziffern 1 und 2 erhalten die Bezeichnung 4 und 5 (neu).

3. In Art. II lautet § 7 Abs. 1

a) Z 1 wie folgt:

"1. Über Fragen, deren Beantwortung die Privatsphäre der Auskunftsperson oder eines Angehörigen (gemäß § 72 StGB) betreffen oder für sie oder für einen Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würde;"

b) Z 2 wie folgt:


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