Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 41

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"2. Über Fragen, deren Beantwortung für die Auskunftsperson oder eine der in Z 1 bezeichneten Personen einen unmittelbaren bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteil nach sich ziehen würde;"

c) Z 4 wie folgt:

"4. In Ansehung desjenigen, was ihr in ihrer Eigenschaft als Verteidiger oder Rechtsanwalt bekannt geworden ist;"

In Art. II lautet § 24 Abs. 1 wie folgt:

"§ 24 (1) Der Inhalt der Beratungen des Untersuchungsausschusses und die Inhalte der Aussagen von Auskunftspersonen in nichtöffentlicher Sitzung sind vertraulich. Die Bestimmungen des Geschäftsordnungsgesetzes über die Vertraulichkeit (gemäß § 37 Geschäftsordnungsgesetz) sind sinngemäß anzuwenden. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses und der Verfahrensanwalt sind vom Präsidenten auf die Wahrung der Vertraulichkeit von Aussagen der Auskunftspersonen in nichtöffentlicher Sitzung zu vereidigen. Für die Teilnahme sonstiger am Verfahren des Untersuchungsausschusses beteiligter Personen an nichtöffentlichen Sitzungen gilt § 32d Abs. 5 Geschäftsordnungsgesetz sinngemäß mit der Maßgabe, daß der Beschluß für die gesamte Dauer der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses gefaßt werden kann."

5. Artikel III Z 1 lautet wie folgt:

"1. In § 290 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

,(1a) Der Täter ist nach § 288 Abs. 3 ferner nicht zu bestrafen, wenn sich die Untersuchung des Ausschusses gemäß Artikel 53 B-VG gegen ihn gerichtet und er eine falsche Beweisaussage abgelehnt hat, um die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung von sich abzuwenden.’"

*****

Danke, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

12.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Frau Abgeordneter Dr. Fekter soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß überreicht worden, er ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Ich erteile jetzt Herrn Abgeordneten Wabl das Wort. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 10 Minuten. – Bitte.

12.12

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der heutigen Fragestunde hat ein Regierungsmitglied demonstriert, was es von diesem Parlament hält. (Abg. Mag. Stadler: Stimmt!) Wir, meine Damen und Herren, nehmen das hin, und Sie nehmen das auch hin. – Sie haben in Ihrer Partei nichts mehr zu reden, deshalb sitzen Sie auch hier im Saal und nicht bei wichtigeren Veranstaltungen, wie das beispielsweise Khol und Kostelka tun. Die beiden bestimmen, welche Politik in Österreich gemacht wird. Dieses Haus hat sich selbst entmündigt – aber das ist eine andere Geschichte! (Abg. Tichy-Schreder: Herr Kollege Wabl, bitt’ schön! Schlecht geschlafen?)

Meine Damen und Herren! Die Art und Weise, wie diese Debatte abläuft, und das, was Frau Fekter uns diesbezüglich vorgetragen hat, ist Selbstentmündigung! Im Namen der Demokratie zu sagen: Deshalb, weil die Opposition ein parlamentarisches Instrument exzessiv nützt, lassen wir Demokratie und Kontrolle nicht mehr zu!, ist doch unzulässig in einer Demokratie! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Wir haben es als Notwendigkeit zu ertragen, wenn die FPÖ die Geschäftsordnung exzessiv mißbraucht, und wir müssen uns damit offensiv auseinandersetzen! (Abg. Mag. Stadler: Es gibt


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