Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 53

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

des Rechnungshofes aufgrund eigener Entscheidung – wollte man es sehr genau nehmen: contra legem – solche Anfragen beantwortet, jene Grundlage schaffen sollten, die eine klare und deutliche Regelung beinhaltet, nämlich durch Hinzufügung jenes Satzes, den ich soeben vorgelesen habe.

Meine Damen und Herren! Nun möchte ich aber auf den Untersuchungsausschuß und die Änderungen im Bereich des Verfahrensrechtes der Untersuchungsausschüsse zurückkommen. Frau Abgeordneter Fekter ist recht zu geben, wenn sie sagt, daß es um den Umgang im Ausschuß mit den Personen, die dort eingeladen sind, um Auskunft zu erteilen, geht. – Das ist das eine. Aber damit zusammenhängend ist auch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu sehen. Und da ist auch Herrn Abgeordneten Cap entgegenzuhalten, daß die Diskussion über das Verfahrensrecht deshalb begonnen hat, weil die Opposition gefordert hat, daß die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein Minderheitsrecht sein soll. Deshalb haben Sie – durchaus glaubwürdig – zum damaligen Zeitpunkt gesagt: Ja gerade dann müssen wir doch auch über das Verfahrensrecht reden.

Dann hat es die politische Übereinkunft gegeben, daß über das Verfahrensrecht gesprochen wird, daß aber die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch eine qualifizierte Minderzeit ein unverzichtbarer Bestandteil ist. Es werden heute keine Untersuchungsausschüsse mit der Mehrheit der Regierungsparteien eingesetzt, was bedeutet, daß Sie in Wahrheit überhaupt kein Verfahrensrecht brauchen, weil es sowieso nicht zur Anwendung kommt. Aber Sie brauchen dann ein neu geregeltes Verfahrensrecht, wie Sie es jetzt hier vorlegen, wenn es darum geht, daß Untersuchungsausschüsse auch mit den Stimmen einer qualifizierten Minderheit eingesetzt werden können. Und genau in diesem Bereich sind Sie, wenn man es hart formuliert, wortbrüchig geworden oder zumindest von dem abgegangen, was am Anfang ausgemacht war. Denn erst dann, wenn die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ein qualifiziertes Minderheitsrecht geworden ist, ist auch die Frage wichtig, wie das Verfahren aussieht.

Bei unserem Vorschlag, meine Damen und Herren, den Frau Abgeordnete Schmidt bereits vorgetragen hat und den ich noch als Abänderungsantrag konkret einbringen werde, daß auch zwei Klubs gemeinsam einen Untersuchungsausschuß einleiten können, gibt es mehr Varianten, als Sie aufgezählt haben, Herr Abgeordneter Cap! Natürlich wird das für die Liberalen und die Grünen gemeinsam möglich sein, aber auch für andere Fraktionen gemeinsam. Die Sozialdemokraten werden das mit den Liberalen oder mit den Grünen machen können. Die Sozialdemokraten können das mit der ÖVP sowieso machen, weil sie die Mehrheit haben, und die Sozialdemokraten mit den Freiheitlichen könnten es nach dieser neuen Regelung ebenfalls. Aber die Frage ist, ob man auch die Klubs in diesem Hause, die ein immer größeres Gestaltungspotential im Rahmen des parlamentarischen Ablaufs haben, dafür hernimmt, indem man sagt: Wenn sich zwei Klubs mit all ihren Abgeordneten dazu entschließen, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, dann soll das auch so sein.

Mit dem Verfahrensrecht, das Sie hier vorlegen, sind eigentlich alle Bedenken, die zu Anfang geäußert worden sind, daß es kein qualifiziertes Minderheitsrecht sein soll, ausgeräumt. Aber Sie bleiben genau den entscheidenden Schritt schuldig. Und das ist auch der Grund dafür, daß wir jetzt sagen, daß wir nicht zustimmen. Denn wir wollen Ihnen nicht politisch die Gelegenheit geben – das sage ich bewußt –, sich eine Feder auf den Hut zu stecken und zu sagen: Wir haben in diesem Bereich eh etwas geändert!, obwohl Sie das entscheidende Problem, daß sich nämlich die Regierung auf die Mehrheit im Hause stützt und gleichzeitig nur die Mehrheit im Hause diese Regierung kontrollieren kann, unbeachtet lassen. Das ist ein ganz essentielles Problem, und solang das nicht aufgegriffen wird, ist alles andere Makulatur. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Ich darf jetzt den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Heide Schmidt und PartnerInnen zum Antrag 507/A der Abgeordneten Dr. Kostelka und Dr. Khol in der Fassung des Ausschußberichtes (871 der Beilagen) einbringen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite