Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 63

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Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen worden. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Die zweite Lesung ist somit beendet.

Die dritte Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes kann gemäß § 108 des Geschäftsordnungsgesetzes frühestens 24 Stunden nach Abschluß der zweiten Lesung stattfinden. – Also erst zu einem späteren Zeitpunkt.

5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (845 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (866 der Beilagen)

6. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (849 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (865 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Böhacker das Wort. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten.

13.36

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die zur Beschlußfassung vorliegende Regierungsvorlage betreffend die Novellierung der §§ 63 und 122 EStG hat zum Ziel, daß für das Jahr 1998 die Freibetragsbescheide wieder sistiert werden sollen.

Meine Damen und Herren! Sie von den Regierungsparteien haben bereits im Jahre 1996 diese Freibetragsbescheide für Topfsonderausgaben einmal sistiert, nämlich für das Jahr 1996 und das Jahr 1997. Mit dieser wahrlich unsozialen Maßnahme greifen Sie wieder einmal tief in die Taschen der Arbeitnehmer. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich frage Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ: Wo sind hier die Arbeitnehmervertreter? Wo ist der Aufschrei, der Protest der Arbeitnehmervertreter gegen diese unsoziale Bestimmung? Denn gerade diese Topfsonderausgaben betreffen im wesentlichen die Klein- und Mittelverdiener, weil die Absetzung von Sonderausgaben bei Einkommen von über 700 000 S sowieso schon abgeschafft wurde.

Es ist unerhört, daß der Herr Finanzminister sich erdreistet, monatlich von den Arbeitnehmern die Lohnsteuer zu kassieren, andererseits aber die Lohnsteuerermäßigung für die Sonderausgaben erst ein Jahr später zugesteht. Wenn man weiß, daß von den Arbeitnehmerveranlagungen für 1996 noch immer 700 000 nicht erledigt sind – 700 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer warten heute noch auf die Lohnsteuerrückzahlung! –, dann erkennt man erst die gesamte Dimension. Der Herr Finanzminister nimmt den Arbeitnehmern 3 Milliarden Schilling zunächst einmal weg, um sie dann vielleicht ein Jahr später im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung wieder zurückzuzahlen. (Abg. Haigermoser: Vielleicht!)


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