Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 106

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In § 42a Abs. 7 1. Satz tritt an die Stelle der Wortfolge "zugunsten des Bundes" die Wortfolge "zugunsten der Vertriebenenverbände".

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Ich ersuche Sie, diese Anträge zu unterstützen.

Ein Wort noch zu Kollegen Haselsteiner, obwohl er nicht im Saal ist: Mit seinem Zwischenruf bezüglich der Geschundenen und der von der ersten ethnischen Säuberung nach 1945 betroffenen Generation tut er Kollegen Höchtl wirklich unrecht. Das ist dieses Hauses unwürdig, und dafür sollte er sich bei dieser vertriebenen Generation entschuldigen.

Letztendlich aber kann ich mir, nachdem ich die Liberalen in letzter Zeit genau beobachtet habe, über Sie nur noch denken: Wenn Sie einen Chefideologen wie Volker Kier in Ihren Reihen haben, der vor nicht allzulanger Zeit in einer Festrede behauptete, daß der Liberalismus und der Marxismus unverwechselbare Zwillingsbrüder sind, dann wissen wir, von welcher Geisteshaltung Sie sind, und dann weiß ich auch, warum Ihnen solche zynischen Äußerungen immer wieder passieren können. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die beiden verlesenen Abänderungsanträge zum § 36 beziehungsweise zum § 42a der Vorlage entsprechen den Bestimmungen der Geschäftsordnung und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.

16.50

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Grünen werden zwei Vorlagen gerne zustimmen, nämlich dem Staatsvertragsdurchführungsgesetz und der Regierungsvorlage 847 der Beilagen. Große Bedenken habe ich allerdings bei dem Entschädigungsgesetz !SSR, jedoch nicht wegen des Inhaltes und des Zieles der Vorlage. Selbstverständlich sollen diese Verfahren endlich zu einem Abschluß gebracht werden. Vielmehr habe ich – wenn Sie so wollen – aus Zinseszinsgründen Bedenken, die ich auch im Ausschuß schon vorgebracht habe.

Die Vorlage ist im Detail sehr gut begründet; das muß ich auch zugunsten der Beamten sagen, die das erstellt haben. Das sind sehr ausführliche, lehrreiche Begründungen. Aber aus diesen Begründungen geht meines Erachtens auch hervor, daß die Zahlungen, die in diesen fiktiven Fonds geleistet wurden, nicht verzinst worden sind. Es geht dabei in Summe, sozusagen zum Nominalwert, immerhin um 1,5 Milliarden Schilling. Die ganze Sache zieht sich seit 1974 hin, inzwischen also über 23 Jahre. Sie brauchen nur einen winzigkleinen Taschenrechner, um sich folgendes auszurechnen: Wenn nur die Hälfte oder auch nur ein Drittel dieses Betrages über – sagen wir – die Hälfte der Zeit auf einem Sparbuch – um keine bessere Veranlagungsmöglichkeit zu nennen – gelegen wäre, dann müßten daraus Hunderte von Millionen an Zinsen entstanden sein. (Abg. Jung: Die hat der Finanzminister!)

Ich halte das für einen Betrag in einer Größenordnung, der dem Verwaltungsaufwand des Ganzen nicht entspricht. Daher finde ich – bei allem Respekt vor dem Ziel des Gesetzes –, das ist eine ungerechtfertigte, übertriebene Entschädigung des Bundes für die Verwaltung, die er aufgrund dieses Gesetzes erledigt hat. Eigentlich müßte die Summe, die endgültig zur Auszahlung kommt, höher sein als das Ausmaß, das wir heute beschließen werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Cordula Frieser. Ich erteile ihr das Wort. Wollen Sie eine freiwillige Redezeitbeschränkung? (Abg. Mag. Frieser: 5 Minuten!) Okay.


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