Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 105

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setzte – darüber gibt es genug Korrespondenz –, und schickte danach alles noch einmal ein, woraufhin ihr Antrag als Neuantrag gewertet und abschlägig beschieden wurde. Das ist ein Härtefall, und daran kann man auch ersehen, warum es letztendlich nur 47 000 Antragsteller gegeben hat. Ein solcher Härtefall kann mit diesem Gesetz nicht berücksichtigt werden, und deshalb glaube ich, daß massiver Handlungsbedarf besteht. Man muß die Bevölkerung von derartigen gesetzlichen Regelungen hinreichend verständigen, damit Anträge rechtzeitig gestellt werden können.

Es kann schon ein Unglück sein, wenn man zufälligerweise eine Frist nicht einhält oder nicht bekanntgemacht bekommt. Bei dem Gesetz über die DDR endete die Antragsfrist 1988 – wir wissen alle, warum –, für die Sudetendeutschen hingegen lief sie 1980 ab. Ich glaube, man sollte nicht so unmenschlich auf dieser Frist bestehen, sondern sie schlichtweg noch einmal verlängern. Es geht nicht um viel Geld, wohl aber um menschliche Wiedergutmachung, letztendlich auch von der Republik Österreich aus.

Deshalb bringen wir für diese Regelung folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Ofner, Mag. Haupt und Kollegen zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Entschädigungsgesetz !SSR und das Verteilungsgesetz DDR geändert werden (846 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschußberichtes (862 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

In § 36 Abs. 1 1. Satz tritt an die Stelle der Wortfolge "bis zum 31. Dezember 1980" die Wortfolge "bis zum 31. Dezember 1998".

*****

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist folgender: Was geschieht mit dem Geld, was über lange Zeit liegenbleibt und nicht in Anspruch genommen wird? – Ich glaube, es wäre nicht richtig, wenn man das nicht beanspruchte Geld zugunsten der Republik einfach für verfallen erklärt, sondern es hätte sich gerade diese geschundene Nation oder auch Generation der Sudetendeutschen verdient, daß man das Geld, das an sich den vertriebenen Opfern oder auch österreichischen Staatsbürgern rechtmäßig zustehen würde, letztendlich den Traditionsverbänden zukommen läßt, die sich um derartige Anliegen kümmern, die weiters Bibliotheken erhalten et cetera. Nicht dem Bund sollten diese wenigen Millionen, die vielleicht nicht abgerufen werden, im Jahr 2004 zufallen, sondern den Vertriebenenverbänden.

Deswegen haben wir uns erlaubt, auch diesbezüglich einen Abänderungsantrag einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Ofner, Mag. Haupt und Kollegen zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Entschädigungsgesetz !SSR und das Verteilungsgesetz DDR geändert werden (846 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschußberichtes (862 der Beilagen) wird wie folgt geändert:


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