Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 103

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Das vorliegende Pensionspaket der Beamten stellt nämlich zweifellos eines nicht dar: einen Solidaritätspakt zwischen den Alten und den Jungen, sondern es läßt genau jene, die im Jahre 2019 ihr 60. Lebensjahr vollenden werden, also jene, die heute jünger als 40 Jahre sind, im Regen stehen. Das wird ihnen dann das, was derzeit abgefedert wird, nämlich die volle Härte der Durchrechnungszeiträume, bescheren.

Ich glaube daher, es ist nur gerechtfertigt, daß man dieser Gruppe durch geminderte Beitragszahlungen in dieser Zeit wenigstens die Möglichkeit gibt, zusätzlich zu dem, was sie dann als Pensionen erwarten können – nämlich nicht mehr 80 Prozent ihrer Höchstbezüge als Pensionszahlung, sondern durchschnittlich etwa 60 Prozent ihrer Einkommenspyramide, die sie jemals erreicht haben, was bedeutet, daß sie eine bis zu 40prozentige Senkung ihres Lebensstandards haben werden –, eine gewisse Vorsorge auf dem privaten Sektor durchzuführen; zwar nicht nervenzerfetzend, aber immerhin mit 1,5 Prozentpunkten der Beitragszahlungen.

Damit wird auch das schön langsam erreicht werden, was wir Freiheitlichen in klarer Linie schon immer gefordert und verlangt haben, nämlich die Einführung des Dreisäulenmodells mit der staatlichen Solidarität in der ersten Säule, mit der betrieblichen Vorsorge in der zweiten Säule und mit der privaten Vorsorge in der dritten Säule. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist schlicht und einfach unwahr, wenn der Herr Bundeskanzler und der Vizekanzler noch vor 24 Stunden im Fernsehen behauptet haben, daß sie mit dem vorliegenden Beamten- und ASVG-Paket für die Pensionsreform die Ruster Erklärung erfüllt und einen Solidaritätspakt über die Generationen geschaffen hätten, denn genau die Jungen, jene Männer, die heute unter 40 sind, beziehungsweise jene Frauen, die unter 45 sind, sind es, die von diesem Pensionspaket hart getroffen werden. Sie sind diejenigen, die die Zeche zu zahlen haben werden, und sie werden auch jene sein, die die nächste und die übernächste Pensionsdebatte erleben werden.

Herr Professor Marin ist ja vor zwei Tagen so weit gegangen, schon für 1999 die nächste Pensionsdebatte vorauszusagen, und auch der Experte der Regierung, Professor Rürup, hat in seiner heutigen beziehungsweise gestrigen Aussage an Deutlichkeit nichts vermissen lassen. Er meint, daß spätestens 2005 bis 2010 die nächste Pensionsdebatte zu führen sein wird.

Das Vorhaben, das sich die Bundesregierung für die Pensionsreform zum Ziel gesetzt hat, nämlich den Generationenvertrag über alle Generationen zu spannen und solidarisch gerecht zu gestalten, ist für die jüngere Generation schlicht und einfach als gescheitert zu betrachten. Es ist auch für die Gruppe der in Pflege befindlichen Mitbürger, die von Geburt an oder durch Unfälle an Behinderungen leiden, als gescheitert zu betrachten. Wir wissen, daß für sie auf der einen Seite nunmehr die Beitragszahlungen aus den entsprechenden Sozialtöpfen für zwei Jahre eingefroren bleiben und auf der anderen Seite durch die nunmehrige Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherung noch eine zusätzliche Verteuerung der Inanspruchnahme für Hilfe im Behinderungsfall eintreten wird.

Es soll auch nicht vergessen werden, daß diese Gruppe in den letzten zwei Jahren schon einer regelrechten Preistreiberei der Länder und der Gemeinden ausgesetzt war, da diese nach der Einführung des Pflegegeldes im Jahre 1993 ihre Preise und die Zahlungsverpflichtungen für die Heime und die stationären Einrichtungen massiv angehoben haben. Daß man diese Gruppe nunmehr weiterhin beim gleichen Beitragssatz des Pflegegeldes verharren läßt, halte ich schlicht und einfach für unsozial.

Ich glaube auch, daß die Maßnahme, die dann im ASVG zu beschließen sein wird, erst ab der Pflegestufe 5 den Angehörigen für die Pflege eine entsprechende Versicherung zu gewähren, hartherzig ist. Die Pflegestufe 4 bedeutet bereits, daß 180 Pflegestunden im Monat zu leisten sind. Das ist mehr als eine Vollbeschäftigung, aber erst ab der Pflegestufe 5 gewährt man diese Selbstversicherungsmöglichkeit. Ich glaube daher, daß man auch hier keine soziale Ausgewogenheit geschaffen hat.

Auf der anderen Seite ist feststellbar, daß das, was heute im Beamtenpaket zu sehen ist, im Verhältnis zu allen anderen Maßnahmen im ASVG-Bereich mit Sicherheit besser gelungen ist


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