Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 11

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Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Meine Frage:

177/M

Welche Möglichkeiten sehen Sie, die vor kurzem erfolgte soziale Schlechterstellung der Rechtspraktikanten rückgängig zu machen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Abgeordneter! Ich habe bereits im Rahmen der Debatte im Budgetausschuß, aber auch in der Folge schriftlich darauf hingewiesen, daß aufgrund der sehr stark gestiegenen Zahl der Rechtspraktikanten und der dadurch stark gewachsenen finanziellen Aufwendungen des Justizressorts – innerhalb vier Jahren um 45 Prozent – Maßnahmen zur budgetären Entlastung notwendig wurden.

Wir mußten auf der einen Seite das Recht auf Ausbildungsdauer von zwölf auf neun Monate zurücknehmen, was aber für alle Rechtsberufe ausreichend ist, und die Sonderzahlungen – das ist jeweils ein halber monatlicher Ausbildungsbeitrag pro drei Monate Verwendung – herabsetzen. Hätten wir diese Maßnahmen nicht gesetzt, hätten wir heute statt eines Aufwands in der Höhe von knapp 300 Millionen Schilling einen von fast 450 Millionen Schilling.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage: Herr Dr. Ofner, bitte.

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Rechtspraktikant zu werden beziehungsweise zu sein, ist Pflicht für jeden, der einen Rechtsberuf ergreifen möchte, und jetzt hat man den Rechtspraktikanten, die in der sozialen Einstufung ohnehin zu den Ärmsten der Armen gehören, rückwirkend den 13. und 14., wenn Sie so wollen, also das jeweils halbe Adjutum, weggenommen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es eine andere Gruppe von Arbeitnehmern gibt, die sich das gefallen ließe.

Jetzt hört man, daß man auch noch die Zuwendung, die sie erhalten, von ungefähr 11 000 S im Monat auf 7 500 S kürzen will. Können Sie ausschließen, daß es eine weitere Reduzierung der ohnehin knappen Bezüge der Rechtspraktikanten in Zukunft geben wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß der monatliche Ausbildungsbeitrag 15 281 S (Abg. Dr. Ofner: Brutto!) brutto zuzüglich Dienstgeberbeitrag – das sage ich nur, um unsere budgetäre Belastung ausmessen zu können – beträgt. Woher Gerüchte stammen, daß auch dieser Betrag ins Visier genommen wird, weiß ich nicht. Richtig ist, daß wir überlegt haben, ob wir den monatlichen Beitrag oder die Sonderzahlungen senken sollen. Wir haben uns zur Senkung der Sonderzahlungen und nicht des laufenden Beitrags entschlossen. Dabei bleibt es auch; zumindest solange ich im Ministerrat etwas zu reden habe, wird es dabei bleiben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Josef Schrefel, bitte.

Abgeordneter Josef Schrefel (ÖVP): Herr Bundesminister! Die durchschnittlichen Wartezeiten für eine Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst sind relativ lang. Ich möchte daher folgende Frage stellen: Wie hoch ist der Bedarf an Richteramtsanwärtern verglichen mit dem Interesse von Rechtspraktikanten auf Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Der Bedarf an Richteramtsanwärtern ist, würde ich sagen, wechselhaft. Das, was in den nächsten Jahren voraussichtlich oben durch Pensionierungen frei wird, wird unten aufgenommen.

Ich würde sagen, daß man im Durchschnitt mit etwa einem Drittel rechnen kann.


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