Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 10

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Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Österreicherinnen und Österreicher können auch im Ausland zum Opfer von Gewaltverbrechen werden. Meine Frage lautet: Wie sieht der Opferschutz auf europäischer Ebene aus? Werden Ansprüche von Österreichern in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union, sofern sie Opfer geworden sind, anerkannt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Derartige Harmonisierungen der Rechtssituation gibt es bis heute nicht. Es gibt grundsätzlich die Ansprüche des Opfers jedenfalls in allen EU-Rechtsordnungen, die Stellung des Opfers im Verfahren selbst ist jedoch noch ziemlich heterogen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Dr. Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Vielfach wird richtig gesagt, der beste Opferschutz sei der außergerichtliche Tatausgleich. Diese Auffassung vertrete auch ich. Meine konkrete Frage: Wann konkret können wir mit einer Regierungsvorlage rechnen, die den außergerichtlichen Tatausgleich für Erwachsene vorsieht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Wir werden uns bemühen, nach Auswertung der bisher mehr als 100 eingegangenen Stellungnahmen zu unserem Gesetzesvorschlag – es fehlen jedoch noch sehr wichtige, insbesondere jene des Innenministeriums – den Gesetzentwurf zu überarbeiten, zu diskutieren und noch vor dem Sommer nächsten Jahres eine Regierungsvorlage in den Nationalrat einzubringen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. – Ich war zu großzügig mit akademischen Titeln, aber bei einer Fragestunde zum Thema Justiz ist das naheliegend.

Herr Dr. Ofner, bitte.

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Nach meinem Dafürhalten – man möge es mir nicht übelnehmen – gehen die gestellten Fragen und damit selbstverständlich auch die Antworten am Kern des Problems vorbei. Außergerichtlicher Tatausgleich wird immer ein Minderheitenprogramm bleiben, das Gros der Strafsachen wird vor Gericht verhandelt werden – immer, heute ist es so, und auch in Zukunft wird es so sein.

Jede Information über Rechte der Opfer muß ins Leere gehen, wenn die Opfer praktisch keine Rechte haben. Darum meine Frage an Sie: Haben Sie vor, werden Sie darangehen, konkret dort, wo es darauf ankommt, nämlich im Strafverfahren, in der Hauptverhandlung, Rechte der Opfer, die diese derzeit nicht haben, zu installieren?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Ich bitte um Verständnis dafür, daß wir bei den weiteren Novellierungen der Strafprozeßordnung schrittweise vorgehen. Hauptregelungsbereich in den nächsten Vorlagen wird das Vorverfahren sein, danach kommt das Hauptverfahren.

An sich ist die Stellung vor allem des Privatbeteiligten in der Hauptverhandlung bekannt, diskutiert. Sie ist in gewissen Bereichen verbesserungsfähig, insbesondere was das Ergebnis seiner Bemühungen um den Zuspruch seiner Ansprüche bei einem zivilrechtlichen Schaden anlangt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zum 3. Fragenkomplex betreffend die Rechtspraktikanten. – Herr Dr. Ofner, bitte.


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