Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 54

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ebenfalls zur Stärkung des Bundeshaushaltes und soll auch als ein Beitrag der Gemeinden dazu verstanden werden.

Für Zwecke der Gesundheitsförderung, der Aufklärung und der Information stellen Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam einen Betrag in der Höhe von 100 Millionen Schilling jährlich zur Verfügung.

Es ist ein Anliegen der Kommunen, in besonderer Weise bei der Mittelverwendung eingebunden zu werden. Der Finanzminister hat gegenüber der Frau Gesundheitsministerin eine Verwendungszusage gegeben. Herr Staatssekretär, wir ersuchen Sie, daß dies auch tatsächlich geschieht.

Der Erhöhung des Kfz-Steuer um 200 Millionen Schilling jährlich ab 1. Jänner 1997 als teilweiser Ersatz für die gleichzeitige Senkung der Straßenbenützungsabgabe um 700 Millionen Schilling jährlich wird mit einem Vorwegabzug bei der Kraftfahrzeugsteuer Rechnung getragen.

Darüber hinaus gewährt der Bund den Ländern auch in den Jahren 1999 und 2000 eine Finanzzuweisung zur Förderung der Landwirtschaft. Im Jahr 1998 werden es 300 Millionen Schilling sein.

Im Finanzausgleichsgesetz 1997 wird auch eine Anpassung auf das Umsatzsteuergesetz 1994 vorgenommen, was die Getränkesteuer betrifft.

Beim Katastrophenfonds wurde vereinbart, daß auch die nicht verbrauchten Mittel, soweit sie die Höhe von 400 Millionen Schilling jährlich übersteigen, dem Bundeshaushalt zugeführt werden können.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident, darf ich nochmals auf die Wichtigkeit des Finanzausgleichs für alle drei Gebietskörperschaften zu sprechen kommen. Bund, Länder und Gemeinden sowie die Städte haben damit ein Fundament des Vertrauens, das die finanzielle Sicherheit zu gewährleisten hat. Der Finanzausgleich ist daher immer mit großer Sorgfalt zu vollziehen und auch von allen Partnern einzuhalten. Dies ist eine ganz entscheidende Ordnung, die das Miteinander zwischen Bund, Ländern und Gemeinden regelt. Vertrauen und Zahlen gehören da zusammen.

Da der geltende Finanzausgleich jedoch mit dem Jahre 2000 endet, soll von allen Seiten – Bund, Ländern und Gemeinden – sehr intensiv darüber nachgedacht werden, wie ein neuer Finanzausgleich auch strukturelle Neuordnungen mit sich bringt – unter Beachtung des Föderalismus und einer notwendigen Bundesstaatsreform im Geiste der Grundsätze der Subsidiarität. Unter Einhaltung dieser Eckdaten und Eckpfeiler grundsätzlicher Politik und in deren Verständnis müßte im neuen Jahrtausend eine strukturelle Neuordnung des Finanzausgleiches von allen Seiten mit großen Bemühungen angestrebt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich bei allen, die dazu beigetragen haben, daß wir ein gutes Ergebnis vorweisen können. Ich glaube, daß die Konsolidierung des Budgets seit den Wahlen 1995 für alle sichtbar klar ist und daß die gute Zusammenarbeit zwischen allen drei Gebietskörperschaften, dem Bund, den Ländern und den Gemeinden, gerade auch durch die Einbringung des heutigen Geschäftsstückes zur Beschlußfassung hier im Plenum des Nationalrates ein weiterer Schritt zu diesem gemeinsamen Ziel ist. – Ich danke Ihnen allen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nun ist Herr Abgeordneter Öllinger am Wort. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.24

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir uns in einer Phase der "gesteigerten" Aufmerksamkeit seitens alles Parlamentsfraktionen befinden (es befinden sich nur wenige Abgeordnete im Saal –


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