Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 55

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Abg. Dr. Feurstein: Ich höre Ihnen zu!), möchte ich trotzdem diese Gelegenheit nützen, zum Thema Publizistikförderung ein paar Anmerkungen zu machen, und Sie bitten, mir zu diesem Thema noch einmal Ihr Ohr zu leihen. Das ist zwar ein Kapitel, das in das 3. Budgetbegleitgesetz eigentlich nicht hineingehört, da es nur wenig mit dem, was darin geregelt wird, zu tun hat, es ist aber meiner Ansicht nach eine demokratiepolitische Frage, wie Sie damit umgehen, daß Sie da einen Paragraphen hineingearbeitet haben, zu dem von Ihrer Seite – und da spreche ich vor allem die Regierungsparteien an – keine Stellungnahme kommt, zu dem Sie sich nicht erklären wollen, wobei aber jeder Mann und jede Frau weiß, daß es der erklärte Wille des Herrn Klubobmanns Khol ist, daß da mit angeblich demokratiefeindlichen Tendenzen im Rahmen der Presseförderung, der Publizistikförderung Schluß gemacht werden soll.

Nun weiß aber gerade der Herr Klubobmann Khol am besten, wie schnell man in den Verdacht des Terrorismus kommen kann, schließlich war es ja der Herr Klubobmann Khol, der noch vor einem Jahr eine Anfrage gestellt hat, die sich auf ein Presseprodukt bezogen hat, das die Förderung erhalten hat und in dem ein Inserat einer ominösen Organisation "Anarchia Vandalia" enthalten war, die der Herr Klubobmann Khol sofort – Verdacht witternd – als terroristische Organisation identifiziert hat. Es hat sich aber dann im Zuge der geschichtlichen Ereignisse des letzten Jahres herausgestellt, daß der Herr Klubobmann Khol als prominentester politischer Vertreter an einem Kabarettprogramm der sogenannten "Anarchia Vandalia"-Nachfolgeorganisation selbst teilgenommen hat. Es stellt sich somit – und das haben wir auch mit einer Anfrage zu erhellen versucht – die Frage, ob sich der Herr Abgeordnete Khol durch seine Teilnahme an einem Kabarett der "Anarchia Vandalia"-Nachfolgeorganisation nicht selbst mit dem Terrorismusverdikt etwas zu wenig auseinandergesetzt hat.

Im Rahmen der Publizistikförderung – und das ist heute schon einige Male, glaube ich, deutlich herausgearbeitet worden – geht es insgesamt um Förderungsbeiträge in der Höhe von 7 Millionen Schilling, und die durchschnittliche Förderung für jede Zeitung beträgt zwischen 20 000 und 30 000 S.

Es wird jetzt ein Paragraph hineingearbeitet, in dem es heißt: "Von der Förderung ausgeschlossen sind Publikationen, die wiederholt" – ich zitiere nur diesen Teil des Gesetzestextes – "zur allgemeinen Mißachtung der Rechtsordnung auf einem bestimmten Rechtsgebiet auffordern." Das ist die Ziffer 3.

Ja, meine Damen und Herren, wissen sie eigentlich, was das heißen könnte? Das hieße, daß, wenn eine Wirtschaftszeitung, eine kleine zugegeben, eine Zeitung, die ein bestimmtes Publikum bedienen will – da komme ich jetzt auf ein Gebiet, das vielleicht dem Herrn Staatssekretär näherliegt –, auffordern würde, wie wir es ja im vergangenen Jahr erlebt haben, die Werkvertragsregelung nicht zu beachten (Abg. Dr. Krüger: Zu bekämpfen beim Verfassungsgerichtshof!), zu bekämpfen, weil sie verfassungswidrig ist (Abg. Dr. Krüger: Das ist in einem Rechtsstaat so üblich!), das bereits rechtswidrig wäre. (Abg. Dr. Krüger: Das ist nicht wahr!) Diese Zeitung würde sich der allgemeinen Mißachtung der Rechtsordnung auf einem bestimmten Rechtsgebiet schuldig machen. (Abg. Dr. Krüger: Das ist legitim!)

Was geschieht, wenn beispielsweise in der Zeitung "täglich Alles" – und das hatten wir auch schon – ein bekannter Publizist und Kommentator auffordert: Jagen wir die Politiker wie die Hasen! – Diese Aufforderung ist zwar schon etwas älter, aber ich frage dennoch den Kollegen Krüger: Was ist das? (Abg. Dr. Krüger: Da kann man nicht empfindlich sein! Das ist ja lächerlich!) Da kann man nicht empfindlich sein! Genau das ist meine Meinung, Herr Kollege Krüger. Da kann man nicht empfindlich sein, das müssen wir uns gefallen lassen, ja ich würde Ihnen, Kollege Krüger, sogar antworten: Wir müssen uns politisch damit auseinandersetzen. Wir müssen eine Antwort darauf finden. (Abg. Dr. Krüger: Das ist lächerlich! Das ist keine Aufforderung zu einer strafbaren Handlung!)

Ich bin auch nicht dafür, die strafrechtliche Auseinandersetzung mit solchen Fällen zu suchen. (Abg. Dr. Krüger: Wo ist das eine Aufforderung zu einem Rechtsbruch?) Man könnte sie so interpretieren. (Abg. Dr. Krüger: Na bitte!) Ich bin auch nicht dafür, in diesem Fall die Auseinandersetzung zu suchen, indem ich das Strafrecht bemühe. Ich bin auch nicht dafür, in


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