Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 56

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diesem Fall, im Fall des Kollegen Leitgeb – die Zeitung "täglich Alles" bekommt ohnehin keine Presseförderung, keine Publizistikförderung – mit dem Entzug von Mitteln die Auseinandersetzung zu führen. (Abg. Dr. Krüger: Wenn aber steht: Macht Anschläge auf FPÖ-Abgeordnete ...!) Wenn aber der Herr Verteidigungsminister Fasslabend auffordert, wir sollen der NATO beitreten und die Neutralität mißachten – und das hat er ja mehr oder minder deutlich schon gesagt –, was ist es dann? Ist es dann die Mißachtung eines Verfassungsgesetzes: ja oder nein? Darf der Politiker das machen, was der einfache Staatsbürger nicht machen darf, obwohl es sich in diesem Fall um ein Exekutivorgan der Republik und nicht um irgendeinen Politiker handelt? Darf er das machen: ja oder nein?

Daher frage ich: Wenn das Herrn Fasslabend erlaubt ist – ich stehe dazu, auch ihm soll es erlaubt sein, auch wenn ich die politische Auseinandersetzung über diese Frage führen will, weil ich es nicht einsehe, daß ein Minister ein Verfassungsgesetz in Frage stellt, aber ich bin dafür, die politische Auseinandersetzung zu suchen –, dann darf es dem einfachen Staatsbürger nicht erlaubt sein zum Beispiel zum Kampf gegen die Neutralität aufzufordern oder – das meint Herr Khol – zum Kampf für die Neutralität aufzufordern? – Für ihn und seinesgleichen ist es schon bedenklich, wenn sich jemand für die Verfassung, für die Neutralität und gegen die NATO ausspricht.

Damit sind wir doch beim eigentlichen Problem dieses Paragraphen. (Abg. Dr. Krüger: Was sagen Sie zum "TATblatt"?) Es ist dies ein Tendenzparagraph, mit dem versucht wird, von der Ansicht des Herrn Khol abweichende Meinungen zu ahnden. (Abg. Dr. Krüger: Was ist mit dem "TATblatt"?) Nur darum geht es bei diesem Paragraphen. Es geht um keine andere Bestimmung. Der Herr Khol glaubt zu wissen, was Recht und Ordnung in diesem Land ist, und er versucht, das auch mit den entsprechenden Paragraphen durchzusetzen. (Abg. Dr. Krüger: Würden Sie das "TATblatt" weiter fördern?)

Wenn sich das "TATblatt" strafrechtlich nichts zu Schulden kommen hat lassen: Ja. Selbstverständlich! Und das ist der Punkt. Wir haben ein Strafrecht, wir haben ein Medienrecht, und wenn Sie, Herr Kollege Krüger, oder irgendwelche anderen Abgeordneten in diesem Haus der Meinung sind, das Strafrecht reicht nicht aus, das Medienrecht reicht nicht aus, um mit politisch verfassungsfeindlichen Publikationen zurechtzukommen, dann bringen Sie bitte einen Antrag zum Strafrecht, zum Medienrecht ein und suchen Sie die Auseinandersetzung! (Abg. Dr. Krüger: Da geht es nicht um ein Verbot, sondern um eine mögliche Förderung!)

Ich würde aber davor warnen, die strafrechtliche und medienrechtliche Auseinandersetzung mit politischen Tendenzen in dieser Republik zu suchen. Es geht um die politische Auseinandersetzung, und der haben Sie sich von der FPÖ genauso zu stellen wie wir Grüne.

Wir suchen die Auseinandersetzung auf politischem Gebiet. Wir suchen den Dialog und die Diskussion, aber in diesem Fall geht es darum, Publikationen, die Herrn Abgeordnetem Khol mißliebig sind, von jeglicher Förderung auszuschließen. Herr Abgeordneter Khol meint zwar, daß das, was Herr Minister Fasslabend zum Thema NATO und Neutralität sagt, der Rechtsordnung dieser Republik entspricht, im selben Ausmaß ist er aber der Meinung, daß jemand, der beispielsweise dazu auffordert, den Wehrdienst nicht wahrzunehmen, ein Verfassungsfeind ist.

Und diesen Tendenzen des Herrn Abgeordneten Khol will ich entschieden widersprechen. Es kann nicht angehen, daß die Meinung des Abgeordneten Khol die Meinung dieses Hauses wird. Das betrifft vor allem Sie, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratischen Partei. Sie vor allem haben sich in dieser Frage zu erklären, wenn schon die ÖVP glaubt, daß sie wie ein Rudel der Meinung und der Diktion des Abgeordneten Khol in dieser Frage folgen soll.

Es geht hier um eine demokratiepolitische Frage grundsätzlicher Natur, auch wenn es nur um einen Förderungsrahmen von insgesamt 7 Millionen Schilling für Publikationen geht, die wir der Reihe nach aufzählen können und bei denen Sie sich entscheiden können, ob Sie der Meinung sind, daß sie mit 20 000 S oder 30 000 S oder gar nicht gefördert werden sollen. Aber zu dieser Auseinandersetzung waren Sie bis heute und bis jetzt nicht bereit. Daher ich fordere Sie auf, sich im Rahmen der noch folgenden Debatte dieser Auseinandersetzung zu stellen. Es geht –


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