Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 57

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auch wenn es nur um 7 Millionen Schilling geht – um eine Äußerung des Parlaments zu demokratiepolitischen Fragen, und Sie können und dürfen sich nicht verweigern. (Beifall bei den Grünen.)

12.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Karl Gerfried Müller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.34

Abgeordneter Karl Gerfried Müller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das 3. Budgetbegleitgesetz muß vor dem Hintergrund des Bundesfinanzgesetzes 1998 gesehen werden. Ich habe sowieso den Eindruck, daß wir uns schon in der Debatte über das Budget befinden. Warum in diesem Budgetbegleitgesetz unter anderem auch die Änderung des Finanzausgleiches und des Familienberatungsförderungsgesetzes vorgenommen werden, dazu möchte ich ganz kurz Stellung nehmen.

Sämtliche Punkte der Novelle zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wurden – das ist schon betont worden – einvernehmlich mit den anderen Gebietskörperschaften ausverhandelt. Erfreulich für mich ist, daß für Zwecke der Gesundheitsförderung, Aufklärung und Information von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam 100 Millionen Schilling jährlich zur Verfügung gestellt werden. Damit wird gleichzeitig auch dokumentiert, daß die Gesundheitsförderung ein Anliegen aller Gebietskörperschaften ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mittels eines Verfassungsgerichtshoferkenntnisses wurde die Befreiung der Österreichischen Bundesbahnen von der Kommunalsteuer aufgehoben. Jene Gemeinden mit ÖBB-Betriebsstätten werden zukünftig 250 Millionen Schilling mehr an Kommunalsteuer bekommen. Dadurch entfällt aber die bisherige Finanzzuweisung des Bundes an die ÖBB-Betriebsstandortgemeinden in der Höhe von 100 Millionen Schilling, jedoch holt sich der Bund 150 Millionen Schilling im Zuge des Finanzausgleiches von allen Gemeinden in den Jahren 1998 und 1999 zurück.

Ich sehe zwar nicht ganz ein, warum dieses Opfer alle Gemeinden – vor allem trifft das auch viele kleine Gemeinden, die ohnehin finanzielle Probleme haben – tragen müssen, ich hoffe jedoch, daß sich die Gemeindevertreter bei den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen mehr für die kleinen Gemeinden engagieren und gegenüber den Vertretern der Städte konsequenter durchsetzen werden.

Hohes Haus! Die Familienberatungsstellen haben sich in den letzten Jahren durch flächendeckende Installation auch für den ländlichen Bereich zur einzig realistisch erreichbaren Serviceeinrichtung für die Probleme der Familien entwickelt. Und auch in den Städten sind sie zu einer überaus wichtigen Ergänzung der schon seit längerem bestehenden Beratungsmöglichkeiten geworden und sind sicherlich nicht mehr wegzudenken. Aber auch bezüglich der Inhalte haben die Familienberatungsstellen eine äußerst positive Entwicklung aufzuweisen. Über die Beratung werdender Mütter und über Fragen der Familienplanung hinausgehend haben die Familienberatungsstellen dem dringenden Bedarf der Bevölkerung entsprechend den ganzen Bereich der sozialen, rechtlichen und auch medizinischen Fragen der familiären Beziehungen miteinbezogen.

Diese Entwicklungen, die sich durchaus aus den tatsächlichen Erfordernissen und Bedürfnissen der Bevölkerung ergeben haben, lassen natürlich die Anpassung einiger Bestimmungen des Familienberatungsförderungsgesetzes unabdingbar erscheinen. Bei den Familienberatungsstellen ist derzeit die teilweise regelmäßige Anwesenheit eines Arztes Voraussetzung dafür, daß es eine Bundesförderung gibt, und es hat sich herausgestellt, daß die vierstündige regelmäßige Anwesenheit pro Kalendermonat nicht immer erforderlich ist. Dennoch muß natürlich sichergestellt werden, daß die Heranziehung eines Arztes infolge der Schwerpunktbildung in den Beratungsstellen weiterhin gesichert bleibt. Die ärztliche Betreuung der Familienberatungsstellen wird somit in Zukunft wesentlich flexibler gestaltet werden können.


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