Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 58

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Praxis erweisen sich Beziehungsprobleme in der Familie als Hauptteil des Beratungsbedarfes, und selbst dort, wo rechtliche und soziale Probleme im Vordergrund stehen, sind diese ohne deren Einbeziehung häufig schwer oder überhaupt nicht lösbar. Derzeit muß diese Beratung in den Familienberatungsstellen kostenlos durchgeführt werden. Das Beratungsangebot wird aber auch von jenen in Anspruch genommen, deren wirtschaftliche Situation es durchaus zuläßt, einen Kostenbeitrag zu leisten. Den Beratungsstellen ist mit dieser Änderung nunmehr die Möglichkeit gegeben, von Klienten, die finanziell dazu in der Lage sind, Kostenbeiträge für die Beratung einzuheben. Durch diese Möglichkeit kann das Beratungsangebot in weiterer Sicht auch ohne Mehrkosten für den Bund erweitert werden.

Ich verhehle nicht, daß bei der Ausstellung von Rechnungen Probleme und auch Bedenken im Hinblick auf die Anonymität bestehen und daß befürchtet wird, daß das vertrauliche Gesprächsklima beeinträchtigt werden könnte. Hier wird daher genauestens zu regeln sein, wie bei der Bemessung des Kostenbeitrages auf die wirtschaftliche Situation und auf die vorgenannten Bedenken der Ratsuchenden Bedacht genommen werden kann.

Ungleichbehandlungen und willkürliche Entscheidungen bei der Höhe der Honorarnoten dürfen und werden auch nicht auftreten, dennoch stehe ich zu einer Kostenbeteiligung. Die Honorarnoten werden im Rahmen einer Verordnung, auch im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, geregelt.

Abschließend, meine Damen und Herren, kann gesagt werden, daß durch die Novellierung des Familienberatungsförderungsgesetzes ein Meilenstein in Richtung mehr Flexibilität, Selbstbestimmung und auch Kostenwahrheit gegangen wird.

Gleichzeitig wird auch erreicht, daß trotz Einsparungen in der Höhe von etwa 4 Millionen Schilling der Bevölkerung eine Beratungsstelle geboten wird, die an Qualität und Unterstützungsmöglichkeiten zunehmen wird, denn gerade in einem solch sensiblen Bereich muß das Angebot den Wünschen entsprechen. Daher gebe ich dieser Gesetzesnovellierung auch gerne meine Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

12.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Madl. 8 Minuten freiwillige Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

12.41

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! In diesem Budgetbegleitgesetz, das wir jetzt verhandeln – welche Zahl es dann auch immer bekommen wird –, ist eine Novellierung enthalten, die im großen und ganzen positiv zu sehen ist, so nach dem Motto: Auch ein blindes Huhn findet einmal ein Korn. – Das ist die Änderung des Familienberatungsförderungsgesetzes.

Es sind einige Schwerpunkte darin enthalten. Erstens: Die Hinzuziehung eines Arztes ist nur noch bei Bedarf erforderlich. Der zweite Schwerpunkt der Änderung ist, daß die Einhebung von freiwilligen Kostenbeiträgen gefordert wird. Die dritte Änderung normiert die Verschwiegenheitspflicht für Berater nach § 15 des Psychotherapiegesetzes. Darüber hinaus kommt es zu einer Zusammenfassung kleinerer Standorte als eine geförderte Beratungsstelle.

Zur Hinzuziehung eines Arztes bei Erforderlichkeit ist zu sagen, daß das sicherlich eine sinnvolle Änderung ist, weil es bei den Beratungen tatsächlich oft nicht notwendig ist, daß ununterbrochen ein Arzt anwesend ist. Natürlich ergeben sich aus dieser Änderung Einsparungsmöglichkeiten zwischen 3 und 4,5 Millionen Schilling, und ich hoffe nur, daß diese Einsparungen dann zu Maßnahmen, zu neuen Schwerpunktprogrammen führen werden und nicht zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet werden.

Unter Schwerpunktprogrammen und neuen Maßnahmen stelle ich mir vor, daß es auch ganz speziell ausgebildete Berater geben wird, die fähig sind, bei ihren Ratsuchenden aufkeimende


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