Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 59

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oder schon gesetzte Gewalt in der Familie und Gewalt gegen Kinder zu erkennen und sie auch dann entsprechend zu behandeln.

Bei der Einhebung von freiwilligen Kostenbeiträgen regt sich in mir das Gefühl der Unsicherheit, denn wenn eine Honorarnote gestellt ist, dann muß ich beweisen, daß ich wirtschaftlich nicht in der Lage bin, diese Honorarnote zu bezahlen – und da ist die Anonymität durchaus nicht gewährleistet. Es müßte sichergestellt werden, daß diese Freiwilligkeit der Kostenbeiträge absolut anonym geschehen kann und muß. Alles andere würde eine Auswirkung auf die Qualität der Beratungen haben. – Ist man vorher oder nachher zu einer Spende bereit? Inwieweit kann sich der einzelne die Begleichung dieser Honorarnoten leisten? Das heißt, aufgrund einer Befragung werden dann die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ratsuchenden schon von vornherein feststehen. Ich glaube, daß es sich dann wieder nur ein paar Personen leisten werden können, diese Beratungszentren aufzusuchen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Warum die ärztliche Schweigepflicht für Berater in eine Schweigepflicht für Psychotherapeuten umgewandelt wurde, ist mir nicht ganz klar. Ich glaube, daß man es dabei hätte belassen sollen, denn meiner Meinung nach ist die Schweigepflicht, wie sie für Ärzte gilt, für Berater im Familienberatungsbereich durchaus gut und ausreichend gewesen.

Ich hoffe, daß dahinter nicht jene Regelung steckt, die zu befürchten ist, nämlich daß das eine absolute Schweigepflicht ist, was auch heißen kann, daß selbst Ratsuchende diesen Berater von der Schweigepflicht nicht entbinden können. Es ist richtig, daß es nirgendwo explizit drinnensteht, aber es ist zu befürchten, daß das dann so gehandhabt wird.

Gut an dieser Gesetzesvorlage ist auch die Aufhebung der Begrenzung der jährlichen Förderungsmittel, weil diese Regelung einen effizienteren und sinnvolleren Einsatz der Förderungsmittel dort gewährleistet, wo sie auch gebraucht werden.

Auch wenn ich habe gesagt, im großen und ganzen ist diese Änderung zu begrüßen, komme ich jetzt zum Schluß auf einen Punkt, den es zu kritisieren gilt. Meiner Meinung nach hat man es unterlassen, Voraussetzungen zu schaffen, die gewährleisten, daß man auch höchstqualifizierte Berater für die Familienberatungsstellen gewinnen kann. Aufgrund der Erfahrung der Familienberatungsstellen stellte sich heraus, daß eine längerfristige Planung – also nicht nur eine Planung über ein Jahr hinaus – mit den Trägern der Familienberatungsstellen von Nutzen wäre. Ein Modell zum Beispiel mit einem Dreijahresvertrag hätte nicht nur den Vorteil, die Rechtssicherheit der Träger der Familienberatungsstellen zu erhöhen, sondern schafft auch die notwendigen Voraussetzungen, Arbeitsprojekte auf mehr als ein Jahr im voraus zu planen und auch dem Personal längerfristig die Perspektive einer beruflichen Vorausplanung zu gewährleisten.

Die dafür notwendigen finanziellen Voraussetzungen und Mittel müßten so kalkuliert werden, daß als Grundlage der Dreijahresverträge beispielsweise drei Viertel des Verbrauches der letzten drei Jahre herangezogen werden. Es ist doch wohl unbestritten, daß sich ein Personalangebot, das ich nur ein Jahr gewährleisten kann, auf die Qualität des bewerbenden Personals auswirkt. Wenn man auf eine dreijährige Vertragsdauer hinweisen kann, wird man sicherlich besser qualifizierte Personen für die Familienförderung gewinnen können.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag zur Verlesung:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elfriede Madl, Edith Haller, Sigisbert Dolinschek, Dr. Martin Graf, Josef Koller und Genossen betreffend Dreijahresverträge mit Trägern von Familienberatungsstellen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird im Zusammenhang mit dem Bundesminister für Finanzen ersucht, entsprechende budgetäre Vorkehrungen zu treffen, um den Trä


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