Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 115

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liegen, können von diesem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes positiv betroffen sein – alle anderen nicht. (Widerspruch bei der ÖVP.) Das hieße, daß es in Österreich etwa 30 000 Steuerpflichtige geben würde, die davon positiv betroffen wären, und diese 30 000 Steuerpflichtigen würden 400 Millionen bis 500 Millionen Schilling pro Jahr bekommen. Das kann man ganz einfach und ganz leicht nachrechnen.

Ich will hier noch einmal feststellen – der Herr Bundeskanzler hat das klipp und klar gesagt –: Eine Lösung, von der nur jene, die mehr als 75 000 S pro Monat brutto verdienen, profitieren, kommt für die Sozialdemokratische Partei ganz sicherlich nicht in Frage. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein anderer Eckpunkt ist folgender: Würde man die Fiktion aufstellen und davon ausgehen, daß der Kinderabsetzbetrag tatsächlich für alle Kinder gleich ist, ihn aber so ansetzen – das heißt, bei Einkommen über 75 000 S –, daß dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes tatsächlich Rechnung getragen wird, so würde sich das Gesamtvolumen der Familienförderung drastisch erhöhen. Wenn man bei diesen hohen Einkommen anknüpfen und das über alle Einkommen durchziehen würde, so wäre ein Gesamtvolumen von zirka 9 Milliarden Schilling notwendig, um diesem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Rechnung zu tragen. Dies wäre aber unter der Voraussetzung der Fall, daß in dieser Familienförderung die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag berücksichtigt würden. Die Valorisierung anderer Beiträge, wie etwa der kostenlose Zugang zu den Universitäten, die Schülerfreifahrt et cetera, würden den Betrag allerdings senken.

Hätten wir aber tatsächlich 9 Milliarden Schilling im Budget zur Verfügung, dann würden mir, muß ich sagen, bessere Dinge für die Familien in diesem Land einfallen (Abg. Gatterer: Was denn?) als das, was sich aus dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ergeben würde, zum Beispiel die Valorisierung des Karenzgeldes, die viel mehr bringen würde (Beifall bei der SPÖ), oder mehr Mittel für die Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen. Ich weiß schon, daß das möglicherweise der Geisteshaltung, die Minister Bartenstein oder Frau Abgeordnete Rauch-Kallat hier erkennen ließen, nicht ganz entsprechen würde. Es ist hier nämlich geäußert worden, es sei so quasi ein Rückschritt, daß Frauen berufstätig sind. (Abg. Wabl: Warum gibt es dann nicht mehr?)

Für uns ist das kein Rückschritt. Man muß nur die Gelegenheit dazu bieten, das heißt, man muß auch Kinderbetreuungseinrichtungen schaffen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiteres Beispiel: mehr Mittel für billigere Wohnungen, erschwinglichere Wohnungen für junge Familien. Das setzt aber voraus, Frau Rauch-Kallat, daß man nicht meint, die Sozialpolitik sei etwas Untergeordnetes. Sie haben wortwörtlich gesagt, die Familienpolitik darf nicht zur Sozialpolitik degenerieren. Was heißt denn das? – Das heißt, daß die Sozialpolitik bei Ihnen überhaupt keinen Stellenwert mehr hat (Abg. Rauch-Kallat: Zur reinen Sozialpolitik!), und da unterscheiden wir uns sehr deutlich. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, daß das einige Eckpunkte sind, mit denen wir in die Diskussion gehen müssen. Es war offensichtlich nicht Sinn dieses Antrages, daß wir zu einem endgültigen Modell kommen, sondern daß wir prinzipiell einmal eine Diskussion darüber führen. Ich halte diese Diskussion für wertvoll und sinnvoll. Wir werden diesem Entschließungsantrag dennoch nicht zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens einmal wird eine Vorlage für den Budgetvoranschlag 1999 verlangt. – No na! Wann soll denn das sonst geregelt werden als gemeinsam mit dem Budget 1999 (Abg. Dr. Schmidt: Vorher!) oder vorher natürlich? Sie schreiben hier: mit der Vorlage. Aber das ist ohnehin völlig klar!

Zweitens dürfte Ihnen ein logischer Fehler unterlaufen sein – das kann aber passieren –: Sie verlangen eine verfassungskonforme Neuregelung. Aber das, was Sie in der Begründung darstellen, ist eben gerade keine – und Sie haben das ausführlich begründet – verfassungskonforme Neuregelung, sondern eine Neuregelung, die eine Verfassungsänderung bedingen würde. Und daher werden wir diesem Entschließungsantrag auch aus diesem Grund nicht die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

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