Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 142

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Wir haben allein im ersten Halbjahr dieses Jahres eine Finanzierungsleistung von 18 Milliarden Schilling gehabt; daraus wurden fast 20 000 Wohneinheiten geschaffen. Wenn man das auf Arbeitsplätze umlegt, so sind das fast 70 000 Arbeitsplätze. Das ist im Grunde eine unglaubliche Erfolgsstory! Ich glaube, auch das sollte man einmal anerkennen, vor allem deshalb, weil wir ja ohnehin in der Regel sehr viele negative Rückmeldungen bekommen; man braucht nur die Zeitungen durchzuschauen. Aber ich glaube, das ist wirklich eine unglaublich positive Meldung, wenn man sich die Geschichte des Bausparens in Zahlen vor Augen führt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Zielsetzungen der Novelle haben zum Teil die Vorredner schon erwähnt. Ich möchte nur drei Dinge hervorheben: Erstens soll die Flexibilität des Bausparens erhöht werden. Es soll zweitens ein verstärkter Mitteleinsatz für den Wohnungsbau angeregt werden, und drittens gibt es auch Bestimmungen in Richtung erhöhter Konsumentenschutz.

Die wesentlichsten Maßnahmen dafür sind aus meiner Sicht erstens die Einführung der Möglichkeit für Wertpapieremissionen, wobei sowohl die Befristung der Laufzeit als auch die Einschränkung auf Schuldverschreibungen beseitigt wird. Ich glaube, das sind sehr wichtige Maßnahmen, um den Bausparkassen den Zugang zu entsprechenden Finanzmitteln zu erleichtern.

Es wird zweitens die Möglichkeit des Garantiegeschäfts nach dem Bankwesengesetz eingeführt, und es werden drittens neue Sicherstellungsformen, wie etwa die Haftungsübernahme durch Gemeinden, die Abtretung von Ansprüchen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz oder auch etwa von Pfandrechten, beschlossen.

Was den Konsumentenschutz betrifft, ist – und ich erwähne das bewußt – im Abtausch gegen den Wegfall der Genehmigungspflicht von Entgelten im Bausparkassenbereich die Angabe der Effektivverzinsung vorgesehen. Das ist gleichsam ein Abtausch: überholte Genehmigungspflicht weg, dafür Angabe der Effektivverzinsung. Ich gehe allerdings davon aus – das sage ich ganz offen –, daß diese Angabe der Effektivverzinsung im Abtausch gegen diese überholte Bestimmung erfolgt und nicht für die Zukunft generell präjudiziell ist. Das möchte ich hier in der parlamentarischen Diskussion bewußt anmerken.

Meine Damen und Herren! Ich glaube insgesamt, daß wir einen weiteren Schritt setzen, damit auch im nächsten Jahrtausend diese Erfolgsstory Bausparen weitergeht. (Beifall bei der ÖVP.)

18.52

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der nächste auf der Rednerliste ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.

18.52

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Verzetnitsch hat uns in seiner kurzen, aber umso eindrucksvolleren Rede voll überzeugt, daß diese Vorlage richtig, wichtig und sinnvoll ist. Wir werden dafür stimmen. (Beifall bei den Grünen, beim Liberalen Forum, bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Allgemeine Heiterkeit.)

18.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nun ist Herr Abgeordneter Eder am Wort. – Bitte.

18.53

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mir ein Beispiel am Kollegen Van der Bellen nehmen und nur kurz replizieren auf die Überlegung, die Kollege Graf hier vorgebracht hat, und zwar zum Luxemburger Modell. Es ist schon klar, daß das Luxemburger Modell zwar ein sehr interessantes und durchaus diskutables wäre, aber man muß dazusagen, daß es in Luxemburg keine Wohnbauförderung im Sinne der österreichischen Wohnbauförderung gibt. Ich lade Kollegen Graf ein, wenn er dieses Luxemburger Modell ernsthaft in Diskussion bringen will, daß er auch mit den Ländervertretern, den Landeshauptleuten und den Landeswohnreferenten redet und sie fragt, was ihnen lieber wäre: das Luxem


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