Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 44

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Für uns sind Medien und auch ihre Inhalte nicht irgendwelche Waren, wie etwa Waschmittel, sondern sensible Produkte, auf die wir großes Augenmerk legen müssen. (Abg. Mag. Stadler: Stimmt es, daß Sie Geschäftsführer vom "Neuen Volksblatt" sind?)

Darauf werde ich auch noch zu sprechen kommen. Herr Meischberger hat seine Inkompetenz in der Medienpolitik jahrelang bewiesen. Er möge also zuerst bei sich beginnen! (Beifall bei der ÖVP.) Herr Kollege! Von Ihnen – das ist sicher – können wir weder in der Medienpolitik noch in der Geschäftspolitik irgend etwas lernen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Sie brauchen 160 Millionen wegen Meischberger!)

Meine Damen und Herren! Wir bekennen uns seit jeher zu einem dualen Rundfunksystem, das heißt, zu einem Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rundfunk, wie der ORF einer ist, und von privaten Radio- und Fernsehanstalten. Für uns ist es dabei wichtig, daß es zu einer Vermehrung von Arbeitsplätzen in der Medienbranche kommt. Die Entwicklung in Österreich war ja so, daß wir in den letzten Jahren Medienarbeitsplätze ins Ausland exportiert haben, so zum Beispiel in die Bundesrepublik Deutschland. (Abg. Ing. Meischberger: Herr Kollege! Sie können schon aufhören!) Diese Entwicklung auch in Österreich einzuleiten, ist für uns eine wichtige Aufgabe. (Abg. Ing. Meischberger: Herr Kollege! Sie können schon aufhören, der Bundeskanzler hat bereits überwiesen!)

Meine Damen und Herren! Deshalb begrüßen wir diese medienpolitische Entwicklung hin zu mehr privaten elektronischen Medien und damit auch zu mehr Vielfalt. (Beifall bei der ÖVP.)

Es muß auch eine Reihe von Maßnahmen gesetzt werden: Zum einen brauchen wir eine Reform des ORF-Gesetzes. Wir brauchen aber auch die Ermöglichung von österreichweitem privatem terrestrischem Fernsehen, und wir brauchen schließlich auch die Schaffung einer unabhängigen Medien- und Telekommunikationsbehörde. Auch das ist ein Anliegen, das wir im nächsten Jahr konsequent verfolgen werden. (Abg. Ing. Langthaler: Sie haben etwas davon!)

Wir von der Österreichischen Volkspartei sind jedenfalls der Meinung, daß der ORF auch in Zukunft seinen Schwerpunkt und sein Selbstverständnis auf seine Aufgabe als öffentlich-rechtliche Anstalt legen muß. Er soll das vor allem bleiben, das kann er. Denn, meine Damen und Herren, alles andere können Private zumindest genausogut, das aber gebührenfrei. – Das werden wir aber auch in den nächsten Jahren sehen.

Ob die angepeilte Umwandlung des ORF in eine Aktiengesellschaft dabei eine gute Idee ist, wage ich zu bezweifeln (Abg. Ing. Meischberger: Ihr Molterer wollte das!) , weil ich der Vereinbarkeit von öffentlich-rechtlichem Auftrag und Aktiengesellschaft mißtraue. Der ORF soll und muß auch in Zukunft öffentliche Interessen wahrnehmen, so zum Beispiel den Bildungsauftrag, den Kulturauftrag und den Informationsauftrag. (Zwischenruf der Abg. Ing. Langthaler. ) Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist aber verpflichtet, die Gewinne des Unternehmens zu steigern. Und somit kann man einer ORF AG nur bedingt öffentlich-rechtliche Auflagen machen. Als Aktiengesellschaft wäre der ORF auch gezwungen, weniger ertragreiche Programmbereiche an den Rand zu schieben, etwa das Kultur- und Bildungsprogramm oder die Beachtung regionaler Interessen. Und ebenso wäre die bisher praktizierte Einschränkung bei den Werbezeiten in Frage gestellt.

All das, meine Damen und Herren, sind gewichtige Gründe, die in diesem Falle gegen eine Aktiengesellschaft sprechen, Dinge, die wir auch in der Diskussion berücksichtigt haben wollen.

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich auch die unqualifizierte Kritik im Rahmen des 2. Budgetbegleitgesetzes an der Novellierung des Publizistikförderungsgesetzes entschieden zurückweisen, die insbesondere von den Grünen und auch heute von Frau Klubobfrau Petrovic geübt wurde. (Abg. Öllinger: Die Förderung der Meinungsvielfalt!)

Meine Damen und Herren! Wir haben mit dieser Novellierung klar festgelegt, wann und unter welchen Voraussetzungen Medien zu fördern beziehungsweise nicht zu fördern sind. Nicht zu fördern sind jene, die zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat


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