Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 46

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epochalen Rede des nunmehrigen Präsidenten Heinrich Neisser aus dem Jahre 1986 nichts verändert. Man kann nur immer wieder Heinrich Neisser recht geben und sagen: Die Mehrheit fährt drüber!

Herr Präsident! Es ist bedauerlich, daß Sie heute zu dieser Mehrheit gehören und leider auch immer wieder beim "Drüberfahren" dabei sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Aber eines muß ich gleich zur Ehrenrettung des Herrn Präsidenten Neisser dazusagen: Er war es jedenfalls, der vor wenigen Tagen einbekannt hat, daß das, was die Regierung bei der Beschlußfassung der Pensionsreform dem Parlament zugemutet hat, eine einzige Zumutung war. Er hat wörtlich gesagt: Wir sind an die Grenze dessen angelangt, was man der Opposition zumuten kann, vor allem was die rechtzeitige Information betrifft. – Und Herr Präsident Neisser hat dann eindrücklich davor gewarnt und gesagt, daß man so mit der Demokratie nicht weiterverfahren könne.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bedauere, daß jetzt Herr Präsident Dr. Fischer nicht im Plenarsaal anwesend ist, denn ich hätte mir von ihm heute im Rahmen dieser Debatte eine Klarstellung darüber gewünscht, wieso er zuschaut, wenn über einen Konsultationsmechanismus die Rechte dieses Parlamentes untergraben werden, wieso er zuschaut, wenn – nach den Worten des Zweiten Präsidenten Neisser – der Opposition dieses Hauses, also der kontrollierenden Gewalt, solch eine Vorgangsweise von seiten der Regierung, wie das in den vergangenen Wochen der Fall war, zugemutet wird.

Ich möchte von Herrn Präsidenten Fischer wissen, was er davon hält, daß die gesamte Budgethoheit in Zukunft exekutivlastig werden soll, daß die gesamte Budgethoheit in Zukunft überhaupt auf die Landeshauptleutekonferenz und auf ein sogenanntes Konsultationsgremium ausgelagert werden soll.

Ich möchte von Herrn Präsidenten Fischer wissen, was er als erster Präsident dieses Hauses dazu zu sagen hat, daß die Mehrheit dieses Hauses bis heute jede parlamentarische Kontrolle verweigert. – Kein Wort ist dazu von ihm zu hören! Wir hören lediglich den einen oder anderen vorsichtigen Kommentar vom Zweiten Präsidenten Dr. Neisser, während sich der erste Präsident in der Rolle des Anstandswauwaus, des Arbiter elegantiarum, des Ordnungsruferteilers bei der einen oder anderen Verbalinjurie gefällt. – Als ob das das Hauptproblem dieses Parlamentes wäre!

Präsident Dr. Fischer verkennt und übersieht völlig, daß dieses Haus in seinen Grundrechten bedroht ist, daß dieses Haus in Zukunft nicht einmal mehr die Budgethoheit haben wird!

Meine Damen und Herren, insbesondere jene von der Österreichischen Volkspartei! Sie wollen beschließen – ich habe gehört, die Regierung ist willens, das durchzupeitschen –, daß man zunächst einmal den Städtebund und den Gemeindebund, somit Vereinen von der Rechtsqualität eines Bienenzuchts- und Imkervereines, in Zukunft die Staatsvertragsfähigkeit gibt, damit sie in Zukunft gemeinsam mit dem Bundeskanzler, der Bundesregierung und den Landeshauptleuten die Budgethoheit an sich ziehen können. Das heißt, jeder Antrag, den wir im Parlament einbringen, der eine finanzielle Konsequenz für eine Gemeinde oder ein Bundesland hätte, kann in Zukunft von dem betreffenden Bundesland oder vom Gemeindebund oder vom Städtebund zu Fall gebracht werden.

Verfassungsbeschwerde: Über diese Kompetenz sollten Sie, meine Damen und Herren, einmal nachdenken! – Herr Puttinger! Sie haben einen substantiellen Beitrag? – Nein, Sie haben keinen. Sie winken ab. Dann bitte ich Sie auch, das Silentium zu wahren, lieber Herr Puttinger! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wenn Sie keinen Beitrag einzubringen haben, dann wahren Sie Silentium und harren der Dinge, die schriftlich niedergelegt sind!

Hier ist festgelegt, daß das Konsultationsgremium in Zukunft die Finanzausgleichsgesetzgebung übernimmt. Frau Obfrau des Justizausschusses! Was sagen Sie als Parlamentarierin dazu? – Nicht mehr dieses Parlament hat in Zukunft die Finanzausgleichsgesetzgebung inne, als ureigenste Kompetenz des Parlaments, nein, in Zukunft ist die Finanzausgleichsgesetzgebung bei


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