Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 110

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lionen Schilling gekostet. Das ist kein Pappenstiel, damit könnte man schon anderes machen, etwa den Rechtspraktikanten entsprechend helfen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Gredler. ) Ich weiß aber, daß eine solche Umschichtung natürlich nicht ohne weiteres möglich ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung  – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.58

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! In der freiwillig unfreiwilligen Redezeitbeschränkung von 8 Minuten ... (Abg. Aumayr: Wieso?) Unfreiwillig deshalb, Frau Kollegin, weil eben, wie wir alle wissen, eine bestimmte Tagesblockzeit gegeben ist. (Abg. Mag. Stadler: Die haben wir immer bekämpft! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Okay, okay. Aber ich möchte jetzt nicht die wenigen Minuten auch noch mit solchen Diskussionen vergeuden. (Abg. Mag. Stadler  – auf den freien Platz neben sich deutend –: Herr Fuhrmann! Bei mir ist ein bißchen Platz!)

In aller gebotenen Kürze einige Anmerkungen auch zur Justizpolitik. Natürlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man es nur von den Zahlen her betrachtet, den absoluten Zahlen im Budget, ist das Justizressort ein kleines Ressort, mit ungefähr 10,5 Milliarden Schilling an Ausgaben und 7,2 Milliarden Schilling an Einnahmen. Nun könnte man sagen: Na ja, das ist halt ein recht unbedeutendes, kleines Ressort. Ganz im Gegenteil, meine sehr geehrten Damen und Herren, wissen wir aber alle, daß dem nicht so ist, sondern daß die Arbeit des Justizressorts und der Justiz für das Ansehen eines Rechtsstaates enorm wichtig ist.

Natürlich wissen wir auch, daß Justizpolitik auch wesentliche Faktoren von Gesellschaftspolitik beinhaltet. Wir haben das ja aus einigen Diskussionen in der jüngsten Zeit zwischen der Frau Vorsitzenden des Justizausschusses und dem Ressort, Stichwort "Arbeitsgruppe Sexualstrafrecht", sehr anschaulich mitbekommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Funktionieren der Justiz als eine der drei wesentlichen Säulen des demokratischen Rechtsstaates wird in der Tat für das Empfinden der Staatsbürger essentiell sein, ob sie nämlich in einem Land leben, in dem sie in akzeptabler Zeit zu ihrem Recht kommen können, ob sie durch plausible und möglichst verständliche Gesetze nach fairen und nicht zu langen Verfahren auch zu objektiven und als gerecht zu akzeptierenden Urteilen kommen können.

Für einen Parlamentarier, der für die Rechtslage und für den Zustand der Gesetze dieses Staates mitzuständig ist, wird es natürlich gerechtfertigt sein, Selbstkritik zu üben. Man muß selbstverständlich zugeben, daß es genügend Gesetze gibt, die in einer immer komplizierter werdenden Gesellschaft bei komplizierten Materien bald nur mehr für Spezialisten verständlich sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich gibt es Verfahren, deren Vorbereitung, Durchführung und Dauer manchmal berechtigtes Kopfschütteln hervorrufen. Und natürlich wird es immer wieder Urteile geben, die als durchaus diskussionswürdig und anfechtbar anzusehen sind.

Aber gerade im Rahmen der heutigen Debatte halte ich es nicht für Schönfärberei, als Mandatar des österreichischen Nationalrates festzustellen, daß die Justiz in diesem Land grundsätzlich in Ordnung ist – sosehr es gerechtfertigt erscheint, daß sich alle, sowohl der Herr Bundesminister als auch wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch mögliche Verbesserungen für viele Bereiche vornehmen.

Ich stehe nicht an, meinem Vorredner, dem Kollegen Ofner, in einigen von ihm angesprochenen Punkten durchaus nicht zu widersprechen, und ich möchte nur anführen, daß man bei der, wie ich meine, jetzt mit sehr großer Intensität und mit sehr großem Engagement weiterzubetreiben


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