Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 119

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auch die große Diskrepanz, die es zwischen den Liberalen und der ÖVP nicht nur heute, sondern auch in Zukunft geben wird (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen), denn wir halten es für unverzichtbar, daß es in Zukunft mit der Unschuldsvermutung in diesem Lande genauer genommen wird, als das derzeit der Fall ist.

Und ich sage Ihnen noch etwas: Der außergerichtliche Tatausgleich ist keine Aufgabe des staatlichen Strafmonopols, überhaupt nicht, denn er findet unter staatlicher Aufsicht statt, und es gibt eine Sanktion, wenn es nicht funktioniert. Es ist das keine Aufgabe des staatlichen Strafmonopols! Und das muß man auch hier beim Rednerpult sagen. Gerade von der Vorsitzenden des Justizausschusses muß man verlangen können, daß sie das hier auch betont, wenn sie in diesem Zusammenhang ernst genommen werden will.

Aber wenn Sie so hier reden und dann aus dieser Arbeitsgruppe, die sich mit der Reform des Sexualstrafrechtes beschäftigt, ausziehen, dann versichere ich Ihnen, Frau Abgeordnete, man wird nicht den Eindruck haben, daß Ihre fachliche Kompetenz dort abgeht.

Herr Bundesminister! Frau Abgeordnete Fekter hat Ihnen gesagt, daß Sie bedenken sollen, daß Sie für all Ihre Vorlagen, die Sie in Ihrem Haus erarbeiten, eine Mehrheit im Parlament brauchen. Das stimmt. Aber bedenken Sie bitte auch, Herr Bundesminister – und das ist mir in diesem Zusammenhang wichtig –, daß es in diesem Haus immer noch eine große Zahl von Abgeordneten gibt, die Vorlagen mit Vernunft und nicht ausschließlich ideologisch beurteilen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

In diesem Zusammenhang komme ich gleich zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Stoisits. Frau Abgeordnete Stoisits hat gesagt, sie bitte die Frau Abgeordnete Fekter, an dieser Arbeitsgruppe teilzunehmen, sie möge eine sachliche Diskussion aufrechterhalten und eine sachliche Zusammenarbeit pflegen. Ich, Frau Abgeordnete Stoisits, glaube – so weit kenne ich mittlerweile die Frau Abgeordnete Fekter –, diese Bitten sind vergebliche Liebesmüh. Und ich kann es Ihnen auch belegen: Es war Frau Abgeordnete Fekter als Vorsitzende des Justizausschusses, die am 27. August 1997 in einer APA-Aussendung meinte – "Außergerichtlicher Tatausgleich nur mit Opferschutzgesetz!" war der plakative Übertitel –: Um zu verhindern, daß für Opfer von Sexualdelikten der Schaden durch das Gerichtsverfahren noch vergrößert wird, sollte dafür eine Sonderzuständigkeit des Jugendgerichtshofes Wien geschaffen werden.

Das ist interessant, denn es hat immerhin schon am 20. September 1996, also gut ein Jahr vorher, einen Antrag des Liberalen Forums gegeben, der genau das zum Inhalt hatte, aber Frau Abgeordnete Fekter hat es bis heute nicht der Mühe wert gefunden, ihn auf die Tagesordnung des Justizausschusses zu setzen. Und ein Jahr später macht sie eine Presseaussendung und gibt sich besonders konstruktiv und sagt: Darüber müßten wir einmal reden! Aber was an Vorschlägen anderer Parteien dazu bereits im Hause ist, findet sie nicht einmal der Beachtung wert. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Daher, meine Damen und Herren, beurteilen die Liberalen auch ein Justizbudget primär vor dem Hintergrund, vor dem diese Diskussion stattfindet. Und hier, Herr Bundesminister, muß ich auch anmerken, daß es von seiten der Liberalen vermißt worden ist, daß es im Justizressort, was Rasterfahndung und Lauschangriff angeht, nicht mehr an Widerstand gegeben hat. Wir meinen, daß die Vorlage weit über das Ziel hinaus geschossen hat. Hier hat man in Grundrechtspositionen eingegriffen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich habe gesagt: nicht ausreichend. Ich weiß, daß es am Anfang Widerstand gegeben hat. Ich weiß, daß vom Bundesministerium für Inneres ... (Abg. Dr. Mertel  – in Richtung des auf der Regierungsbank sitzenden Bundesministers Dr. Michalek weisend –: Die wollten das ja so!)

Sehen Sie, Herr Bundesminister, so schnell kommt man in die falsche Gesellschaft. Jetzt wollten Sie das schon. (Bundesminister Dr. Michalek: Wenn schon, dann so!) Wahr ist, daß der Herr Bundesminister am Anfang sehr vehement gegen den Vorschlag, den es vom Bundesministerium für Inneres gegeben hat, Widerstand geleistet hat. Und dieser war ja wirklich – das wer


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