Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 122

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19.53

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine persönliche Betroffenheit resultiert daraus, daß Sie (in Richtung der Freiheitlichen) mir hier unterstellen, wahrheitswidrig etwas zu zitieren, was Sie im Protokoll nachlesen können und was ich Ihnen gerne zuschicke, damit Sie sich richtig informieren können. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr hat sich Herr Bundesminister Dr. Michalek zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

19.54

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Budgetdebatte gibt mir auch heuer Gelegenheit, das Hohe Haus in gebotener Kürze über die wichtigsten aktuellen Legislativprojekte des Justizressorts zu informieren und dabei auch auf einige Wortmeldungen einzugehen.

Ganz allgemein geht es uns bei den legislativen Arbeiten darum, auf jene rechtspolitischen Fragen, die die gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung aufwirft, angemessene, wohlüberlegte und von einem möglichst weitreichenden gesellschaftlichen Konsens getragene Antworten zu finden.

Auf zivilrechtlichem Gebiet stehen in nächster Zeit drei Materienkomplexe im Vordergrund. Im Rahmen von Reformen auf dem Gebiet des Schadenersatzrechtes werden wir Lösungen für jene Probleme vorschlagen, die der Einsatz moderner Risikotechnologien im In- und Ausland mit sich bringt. Wir werden in den nächsten Wochen Gesetzesvorschläge auf den Gebieten des Atomhaftungs- und des Gentechnikhaftungsrechts präsentieren.

Ziel unserer Reformüberlegungen auf diesen schwierigen und rechtspolitisch sensiblen Gebieten ist es, mit Augenmaß Regelungen zu finden, die zum einen im Interesse der Geschädigten liegen und damit zu mehr Gerechtigkeit beitragen, zum anderen aber auch nicht die wirtschaftlichen Notwendigkeiten und das dahinterstehende Gemeinwohl vernachlässigen.

Eine weitere wichtige Aufgabe bilden diejenigen Materien, die mit dem wirtschaftlichen Zusammenwachsen Europas zusammenhängen und auch sehr wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich sind. Dabei steht zunehmend unsere intensive Beteiligung an der Rechtssetzung im Rahmen der Europäischen Union im Vordergrund, bei der es gilt, in einem möglichst frühen Stadium den österreichischen Standpunkt effektiv einzubringen und dann nach erfolgter Beschlußfassung die Ergebnisse möglichst rasch in die österreichische Rechtsordnung umzusetzen.

Ich erwähne insbesondere die Arbeiten an Richtlinien auf den Gebieten des Gewährleistungsrechtes, des Zahlungsverzuges, des Urheberrechtes, des Gesellschaftsrechtes, aber auch der Umwelthaftung. Gerade vom von der Kommission für Frühjahr nächsten Jahres in Aussicht gestellten Weißbuch erwarte ich mir auch ein Flottmachen unserer österreichischen Bestrebungen.

Schon beschlossen und nunmehr von uns umzusetzen ist die Fernabsatzrichtlinie.

Noch Ende dieses Monats werden wir den Entwurf für ein erstes Eurojustizbegleitgesetz zur Begutachtung versenden, in dem wir die schon in der dreijährigen Übergangszeit, ab 1. Jänner 1999, wirksamen legislativen Vorkehrungen auf den wichtigen Gebieten des allgemeinen Zivilrechts, des Handelsrechts und vor allem des Gesellschaftsrechts vorschlagen werden.

Einen weiteren zivilrechtlichen Schwerpunkt bilden die Reformüberlegungen auf dem Gebiete des Familienrechtes. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Beratungen einer von mir eingesetzten interdisziplinären Arbeitsgruppe wird derzeit ein Gesetzesvorschlag für Änderungen im Ehe- und Scheidungsrecht ausgearbeitet, der nach Abstimmung mit den beteiligten Ressorts im nächsten Jahr zur Begutachtung versendet werden wird.


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