Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 123

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Allgemeines Ziel unserer diesbezüglichen Vorschläge ist die Stärkung des wirtschaftlich schwächeren Partners in der Ehe und im Falle der Scheidung, insbesondere bei der Teilung der Aufgaben während der Ehe, beim Schutz vor Verlust der Wohnung und im Unterhaltsrecht.

In Vorbereitung befinden sich auch Entwürfe für Änderungen auf den Gebieten des Kindschafts- und des Sachwalterrechtes. Schließlich arbeiten wir intensiv weiter am großen Vorhaben einer Gesamtreform des Außerstreitverfahrensrechtes. Nach der Erstellung des allgemeinen Teiles werden nun Entwürfe für ein neues Pflegschaftsverfahren und ein neues Abhandlungsverfahren vorbereitet.

Auch auf dem Gebiete des Strafrechts werden wir – nach kürzlicher Gesetzwerdung des Strafrechtsänderungsgesetzes 1996, des Suchtmittelgesetzes und des Bundesgesetzes über besondere Ermittlungsmaßnahmen gegen organisierte Kriminalität – unsere noch offenen Bemühungen um weitere Reformen vorantreiben. Dabei wollen wir auch in Zukunft einen justizpolitischen Weg fortsetzen, der dem Bestreben nach fachgerechter Effektivität verpflichtet ist, die meines Erachtens nicht in einseitiger "Härte" oder "Milde" zu finden ist, sondern im Bemühen um Differenzierung, um Interessenausgleich und um eine – Prävention wie Repression gleichermaßen einbeziehende – ganzheitliche Problemsicht.

Zurzeit arbeiten wir schon sehr konkret insbesondere an drei Vorhaben: Im materiellen Strafrecht besteht insbesondere im Lichte europarechtlicher Entwicklungen ein Reformbedarf auf dem Gebiete des Wirtschaftsstrafrechtes. Der in Vorbereitung stehende Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes 1998 soll Änderungen in den Bereichen des Subventionsbetruges, der Geldwäsche, der Korruptionsdelikte, des Finanzstrafrechtes und der Kridadelikte enthalten, den internationalen Vorgaben der allerletzten Zeit folgen und eine verschärfende Grundtendenz aufweisen. Teilweise konnte ich zu diesen Themen, insbesondere zur Neuregelung der Krida-Straftatbestände, schon im Ausschuß detaillierte Ausführungen machen.

Im Bereiche der kleineren Alltagskriminalität soll mit der bereits einem Begutachtungsverfahren unterzogenen Strafprozeßnovelle 1998 ein umfassendes Diversionskonzept verwirklicht werden. Damit sollen vor allem der inzwischen auch im Erwachsenenstrafrecht durchaus bewährte außergerichtliche Tatausgleich, der keineswegs eine Entkriminalisierung darstellt, sondern eine alternative Reaktion der Justiz auf ein auch künftig weiterhin strafbares Verhalten, auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage gestellt und die Position des Verletzten beziehungsweise des Opfers im Strafverfahren verbessert werden. Dabei versteht es sich von selbst, daß Maßnahmen der Diversion ausschließlich in jenen Fällen in Betracht kommen, in denen nach der Beurteilung des zuständigen Richters oder Staatsanwaltes im Einzelfall keine schwere Schuld vorliegt und in denen die Strafzwecke Spezial- und Generalprävention durch eine solche alternative Maßnahme ebenso gut erreicht werden können wie durch eine formelle, insbesondere auch bedingte Strafe, wenn nicht sogar besser als durch eine solche Strafe.

Das vorliegende Budget, dessen Kapitel Justiz Sie heute beschließen werden, und das von der Regierung bereits beschlossene Budget 1999 werden sicherstellen, daß die personellen und finanziellen Voraussetzungen für einen Vollzug der Diversion, der heute zirka 50 Prozent des österreichischen Bundesgebietes erfaßt, etwa ab Herbst 1999 österreichweit gegeben sein werden.

Demnächst wird schließlich auch das Vorhaben einer durchgreifenden Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens in ein konkretes Stadium treten. Die Aufgaben und Befugnisse der Staatsanwaltschaften und der Sicherheitsbehörden ebenso wie der richterliche Rechtsschutz und nicht zuletzt die Verfahrensstellung des Opfers einer Straftat sollen eine zeitgemäße Ausformung finden, bei welcher man sich gleichermaßen um Ermittlungseffizienz wie um Rechtsstaatlichkeit, aber auch um Gutmachung der Tatfolgen bemühen wird. Damit soll dem Unbehagen betreffend rechtsfreie Räume im kriminalpolizeilichen Bereich und eine veraltete Verfahrensstruktur auf dem so wichtigen Gebiet strafrechtlicher Ermittlungen begegnet werden. Der Entwurf wird Anfang kommenden Jahres fertiggestellt sein, doch verhehle ich nicht, daß uns bis zu einem endgültigen Gelingen dieses großen Vorhabens noch intensive Gespräche, vor allem mit dem Innenressort, aber auch mit den anderen am Strafverfahren Beteiligten bevorstehen.


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