Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 126

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Es mehren sich auch die Fälle, in denen ausländisches Recht und zwischenstaatliches Recht zur Anwendung kommt, und diese Tatsache stellt große Herausforderungen für österreichische Richter und Staatsanwälte dar, was sich zweifelsohne auch in der Richterausbildung und -fortbildung niederschlagen muß.

Ein dritter großer und bedeutender Problembereich ist die organisierte Kriminalität, die immer mehr zur Bedrohung für unsere Gesellschaft wird. Sie wirkt grenzüberschreitend, und sie profitiert von den Freiheiten, die die Gemeinschaft bietet, von der Freiheit des Waren-, Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs. Technische Innovationen wie Internet und Telebanking erweisen sich als ungewollte Hilfsmittel. Trotz des erhobenen Fingers des Musterschülers in Rechtsstaatlichkeit, des Herrn Abgeordneten Barmüller, betone ich daher vor diesem Hintergrund die Richtigkeit des Weges, den wir mit der Einführung der neuen Ermittlungsmethoden beschritten haben. Wir müssen solchen Organisationen mit allen Mitteln den Nährboden in Österreich entziehen! (Beifall bei der ÖVP.)

Für die Österreichische Volkspartei war immer klar, auf welcher Seite wir stehen und daß der Opferschutz stets vor dem Täterschutz kommen muß. Besonders im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität, wenn Frauen und Kinder betroffen sind, wenn es um das Aufziehen von Suchtgiftringen und groß angelegten Waffenhandel geht, immer wenn Lebensinhalte zerstört werden, darf kein Zweifel daran bestehen, auf welcher Seite wir tatsächlich stehen: Da haben wir überhaupt kein Verständnis für falsch verstandenen Täterschutz!

Ich begrüße in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich die Teilnahme unserer Behörden am weiteren Ausbau der dritten Säule im Rahmen der Europäischen Union: Konkret geht es um die Mitarbeit bei der Vorbereitung der Übereinkommen betreffend Rechtshilfe und Auslieferungsverfahren, des Übereinkommens betreffend Bestechung, der Koordination der EU-Drogenaktivitäten und vieler anderer Aktivitäten.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Aussage des Herrn Justizministers im Rahmen der Richtertagung in Graz besondere Bedeutung, wonach das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz für deren Wirken und Akzeptanz unverzichtbare Grundlage ist. Ich unterstreiche diese Aussage: Wir müssen tatsächlich alles tun, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu sichern und zu fördern. Wir sollten aber nicht übersehen, daß viele Menschen heute oft draußen vor der Tür stehen und vieles von dem, was Gesetze oder Verordnungen regeln, nicht mehr nachvollziehen können.

Erlauben Sie mir, in diesem Zusammenhang mit Franz Kafka zu sprechen: Diese Menschen begehren Einlaß. Sie warten auf ihr Recht, und viele scheuen sich heute, ihr Recht zu suchen, auch wenn sie im Recht sind. Deswegen ist es, meine ich, Aufgabe der Justiz und der Justizverwaltung, eine bürgernahe Justiz aufzubauen. Wir ersuchen die Richter, mit ihren Belehrungsmöglichkeiten dort nicht zu sparen, wo es tatsächlich im Interesse der Parteien geboten ist, und wir bitten, den Dienst am Bürger wieder näher zum Bürger zu bringen.

Erlauben Sie mir im Hinblick darauf und unter Bedachtnahme auf die vorgeschrittene Zeit einige kurze Bemerkungen zur Bezirksgerichtsorganisation in der Steiermark, in Oberösterreich und in Salzburg. – Ich habe großes Verständnis für die Argumentation, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Zusammenlegung von Bezirksgerichten immer wieder vorgebracht wird. Es geht um Fragen, bei denen der Zugang zum Recht immer wieder im Mittelpunkt steht. Es geht aber auch um Fragen der Identifikation einer Region mit den öffentlichen Einrichtungen. Betroffen sind oft Regionen mit wirtschaftlichen Nachteilen. Wie soll ich etwa den Menschen im oberen Feistritztal Hoffnung auf eine gute Zukunft vermitteln, wenn der Staat selbst gegenteilige Signale setzt? – Ich glaube, man sollte nicht als kühler Rechner, sondern mit viel Gefühl an diese Sache herangehen. Herr Bundesminister! Ich bitte Sie, hier mit sehr viel Kreativität ans Werk zu gehen! Jeder einzelne Standort soll gesamtheitlich betrachtet, Vor- und Nachteile sollen gewissenhaft abgewogen werden. Vor allem aber sollten Entscheidungen nur im Einvernehmen mit den Bundesländern und Regionen getroffen werden. (Beifall bei der ÖVP.)


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