Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 129

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Zur Gerichtsstruktur in Wien. Herr Bundesminister! Das, was in diesem Bericht geplant ist, wird sicherlich budgetär relativ große Auswirkungen haben. Wie man hört, planen Sie die Schaffung mehrerer Vollgerichtshöfe in Wien, die sowohl für Zivil- als auch für Strafsachen zuständig sind. Sehr verehrter Herr Minister! Ich frage mich: Wer will diese Gerichte? Mir liegen dazu Aussagen des Betriebsausschusses vor, gemäß welchen festgestellt wird, daß sämtliche Richter des Grauen Hauses eine Übersiedelung ablehnen und daß die Richter des Landesgerichtes für Zivilrechtsachen ihre Unterkunft im Justizpalast nicht gegen den Standort am Ende des Bezirks Landstraße tauschen wollen. Vergleichbare Aussagen liegen vom Oberlandesgericht Wien vor, ebenso von der Oberstaatsanwaltschaft, von der Rechtsanwaltschaft, von den Juristen und von der Polizei. Herr Minister! Ich glaube, es ist höchste Zeit, sich vor der Planung und vor Baubeginn zu überlegen, was man vom politischen Standpunkt aus gesehen haben will.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Umso mehr verwundert es mich, daß von Ihrem Ministerium offensichtlich bereits ein Wettbewerb für die Planung eines Gerichtsgebäudes auf den Schlachthausgründen ausgeschrieben wurde, wie man den Zeitungen entnehmen kann. Handelt es sich hiebei um Profilierungsneurosen und um die Spielwiese irgendwelcher Architekten, oder gibt es dazu konkrete Vorstellungen in Ihrem Haus? Herr Minister! Ich glaube, eine Antwort darauf ist für uns im Hinblick auf die Rechssicherheit wichtig, eine Antwort darauf ist aber auch für die Wirtschaft wichtig! Denn die freie Wirtschaft braucht einen klaren rechtlichen Rahmen einerseits und einen schnellen Zugang zum Recht. Und wenn Recht mit Gerechtigkeit zu tun hat, so muß das für kleine und mittlere Betrieb im ländlichen Raum ebenso wie im städtischen Bereich gelten.

Ich meine, die Justiz darf nicht Klassenjustiz werden, bei welcher es sich die Großen richten können und die Kleinen letzten Endes auf der Strecke bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

20.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort ist jetzt Frau Abgeordnete Dr. Hlavac gemeldet. 4 Minuten freiwillige Redezeit. – Bitte.

20.30

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Da sich jetzt eine Debatte über die Diversion entsponnen hat, ganz kurz einige Worte dazu: Es handelt sich dabei nicht um eine Entkriminalisierung. Dies zu behaupten, ist eindeutig ein Versuch, die Sache schlechtzumachen. So darf man mit diesem Thema nicht umgehen. Es handelt sich vielmehr um eine neue Form der Reaktion und Sanktion strafrechtlich relevanten Verhaltens. Ich denke, daß das eine Form der Auseinandersetzung ist, die sicherlich nicht für die Schwerkriminalität geeignet ist, aber sonst ein geeignetes und gesellschaftlich wünschenswertes Verfahren darstellt. (Beifall bei der SPÖ.)

Gerade vom Standpunkt des Opfers aus ist es ein Verfahren, das dem Opfer entgegenkommt und seine Bedürfnisse berücksichtigt. Das ist im Strafverfahren sonst nicht der Fall. Darüber ist bereits gesprochen worden. Ich kann mir auch vorstellen, daß man die Opferrechte ausbaut, allerdings immer in Balance zur Unschuldsvermutung und in Balance zu den Verteidigungsrechten des Tatverdächtigen.

Es ist auch für den Täter sinnvoll, daß er sich mit seinem Opfer auseinandersetzt. Ich denke, daß es lehrreich und für den Täter positiv ist, wenn er sich mit der Tat und mit dem Opfer in einer ganz anderen Weise auseinandersetzen muß, als das beim Strafverfahren der Fall ist.

Ich möchte weiters kurz auf die Arbeitsgruppe im Zusammenhang mit der Familienrechtsreform eingehen. Es gibt nach wie vor keine Einigung über die Frage der Verschuldensscheidung. Ich muß zugeben, daß es auch innerhalb unserer Fraktion noch Diskussionen über dieses Thema gibt. Es sind aber einige Reformschritte geplant, die ich sehr begrüße. Der eine betrifft die Frage der Mitwirkung im Betrieb des Ehepartners. Dort soll die Mitwirkungsverpflichtung fallen, und es soll eine leistungsbezogene Entlohnung geben. Ich halte das für einen wirklichen Fortschritt, denn das, was bisher geschehen ist, hat den Interessen der Ehefrauen meist wirklich widersprochen. (Beifall bei der SPÖ.)


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