Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 128

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umfangreiches Verfahren vor, von dem derzeit noch nicht gesagt werden kann, ob es tatsächlich dem Ziel entspricht, auf diesem Gebiet relativ rasch Entscheidungen herbeizuführen und damit eine Gefährdung der betroffenen Unternehmen hintanzuhalten.

Weiters entspricht dieser Entwurf im großen und ganzen den derzeitigen Gepflogenheiten, nämlich den Empfehlungen im anglo-amerikanischen Raum, und führt dazu, daß umfangreiche Recherchen im Rahmen einer derartigen Übernahme durchgeführt werden müssen. Die Frage ist schlicht und einfach: Wird in diesem Entwurf auf die Spezifika des österreichischen Marktes Rücksicht genommen, insbesondere auf die Struktur der österreichischen Unternehmen, insbesondere der Familienunternehmen? Oder ist es nicht vielleicht so, daß Übernahmen, wie sie zukünftig vorgesehen sind, hauptsächlich durch ausländische Unternehmen erfolgen können? Ich meine, daß wir darauf besonderes Augenmerk richten müssen!

Ich möchte abschließend den Damen und Herren des Justizministeriums für die gute Zusammenarbeit danken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puttinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

20.24

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorerst gilt es festzustellen, daß in den Jahren 1996 und 1997 äußerst wichtige und für die Wirtschaft bedeutende Gesetze beschlossen wurden. Ich möchte diese nur kurz aufzählen: Das Maklergesetz, die Zusammenfassung aller entsprechenden Regelungen, das EU-Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz, mit welchem wir Verbesserungen des Gläubiger- und Aktionärschutzes und die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmungen durch die Gründung und Zulassung von Ein-Personen-GesmbHs vornehmen konnten, das Konsumentenschutzgesetz, das Bauträgervertragsgesetz, ferner einerseits das Insolvenzrechtsänderungsgesetz, mit welchem wir die Konkursordnung verändert und Verfahrensbeschleunigungen durchgeführt haben, andererseits das Unternehmensreorganisationsgesetz, mit welchem wir jene Maßnahmen gesetzt haben, durch die Insolvenzen sobald als möglich erkannt werden können und dort eingegriffen werden kann, wo dies noch möglich ist.

Wesentliches steht uns im Justizbereich auch in nächster Zeit bevor: Ich denke da etwa an das Übernahmegesetz, dessen wesentlichster Punkt sicherlich der Schutz der Minderheitsaktionäre sein wird. Ich möchte aber mit Nachdruck bereits jetzt davor warnen, es zu einer Überreglementierung kommen zu lassen. Herr Minister! Wir müssen die Eigentumsrechte der Aktionäre und der Besitzer auch größerer Positionen berücksichtigen! (Beifall bei der ÖVP.)

Nun komme ich von den Gesetzen zu den Einrichtungen der Justiz. Herr Minister! Ich komme natürlich wieder auf die Bezirksgerichte zu sprechen. Wenn ich mir das Budget anschaue, zu den Personalausgaben den Ansatz 1/30200, zu den Anlagen den Ansatz 1/30203 und zu den Aufwendungen den Ansatz 1/30207, bei denen überall ein Anstieg festzustellen ist, könnte ich eigentlich zu dem Schluß kommen, daß es nicht zu einer Verminderung der Bezirksgerichte kommen wird, da diese Positionen ja eine steigende Tendenz aufweisen.

Ich appelliere ausdrücklich an Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, alles zu tun, um die Bezirksgerichte, deren Bedeutung durch die Strafprozeßordnungsgesetzänderung 1993 gestiegen ist, weiterhin zu erhalten! Nachdem wir heute von der Volksanwaltschaft gehört haben, daß es hier zu Veränderungen kommen sollte, kann ich mir sehr gut vorstellen, daß es neue Streitbeilegungskulturen bei den Bezirksgerichten geben könnte.

Herr Minister! Ich habe es schon einmal gesagt: Nahversorgung im Bereiche der Justiz kann sich nicht auf die Abhaltung von Sprechtagen und eines Verhandlungstags pro Woche beschränken, und Nahversorgung kann sich auch nicht darauf beschränken, daß Grundbuchsauszüge per Computer erstellt werden. Das würde zu einer weiteren Entfremdung zwischen den Bürgern und der Justiz führen. Ich glaube, wir müssen das Vertrauen in die Behörden und in die Verwaltungsstellen erhalten, gerade im Bereiche der ländlichen Bevölkerung!


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