Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 90

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litiker, die auch weiterhin das Privileg einer Pensionsbemessung vom Höchstbezug eines Sektionschefs (IX/6 – teilweise mehr als 100 % des Letztbezuges) genießen und für die es weiterhin weder eine Durchrechnung noch Ruhensbestimmungen geben wird, sowie die Mitarbeiter von Kammern, Sozialversicherungsträgern und der OeNB, wobei ältere Bedienstete der OeNB 85 % des Letztbezuges nach 35 Dienstjahren in einem Alter von 55 Jahren beziehen können.

Gerechtigkeit für sozial Schwache:

Der Bundeskanzler ist nicht bereit, für Bezieher niedriger Einkommen Altersarmut durch eine stärkere Umverteilung im Pensionsversicherungssystem (etwa durch eine Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Dienstnehmerbeiträge) wirksam zu vermeiden. Er hat nur die negativen Auswirkungen der vielen Maßnahmen, die künftig für deutlich niedrigere Pensionen sorgen werden, durch eine "Deckelung" begrenzt. Diese Beschränkung der Pensionskürzung endet aber jedenfalls im Jahr 2020 abrupt. Ab dann werden keinerlei Härtefälle mehr vermieden.

Gerechtigkeit für Frauen:

Eine Bemessungsgrundlage in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes ist noch lange keine Gerechtigkeit. Dies gilt vor allem für Frauen, die ihre Kinder nach 1971 geboren haben und deren individuelle Bemessungsgrundlage höher ist als öS 7.887,-- oder die lange gearbeitet haben, da hier die schon seit der Pensionsreform 1993 geltenden Bestimmungen eine deutliche Verschlechterung gegenüber der vorher geltenden Regelung bedeuten. Die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes trifft die Frauen generell besonders hart, weil sie bedingt durch die Kindererziehung meist nicht durchgehend beschäftigt sind und oft im Interesse der Familie längere Zeit hindurch Teilzeitarbeit verrichten oder eine geringfügige Beschäftigung annehmen. Nun werden diese Phasen eines deutlich niedrigeren Einkommens vielfach für die Pensionsbemessung herangezogen werden.

Gerechtigkeit für Pensionisten:

In bestehende Pensionen wird derzeit schon durch eine jährliche Pensionsanpassung eingegriffen, die nicht einmal die Höhe der Inflationsrate erreicht. So soll 1998 eine Anpassung der Pensionen um 1,33 % erfolgen, obwohl 1,6 % Inflation prognostiziert werden. Das bedeutet einen Eingriff in bestehende Pensionen durch eine Kürzung ihrer Kaufkraft. Ab 2000 soll eine nochmals verringerte Pensionsanpassung in Kraft treten, die auch noch die Lebenserwartung in der Berechnung berücksichtigt.

Gerechtigkeit für geringfügig Beschäftigte:

Der soziale Schutz der geringfügig Beschäftigten ist durch Beiträge teuer erkauft. Daß es vor allem um den Schutz der Einnahmen der Sozialversicherung geht, zeigt die Beitragspflicht der Arbeitgeber, die auch dann besteht, wenn die Beschäftigten sich ihren Beitragsteil nicht leisten können und damit auch keinen Versicherungsschutz haben.

Gerechtigkeit für die Jungen:

Experten halten die nächste Pensionsreform schon kurz nach der Jahrtausendwende für unumgänglich und weisen darauf hin, daß die Einschnitte im Pensionsrecht um so schmerzlicher sein müssen, je später sie kommen. Die Jugend wird von der Regierung durch das weitere Hinausschieben einer echten Systemreform und die weiterhin vorgetäuschte Sicherheit der Pensionen um eine sinnvolle Lebensplanung betrogen. Die Regierung mutet den Jungen zu, daß sie selbst nur noch dramatisch verringerte Pensionen erhalten werden, obwohl sie jetzt einen hohen Anteil ihres Einkommens in Form von Beiträgen zur Finanzierung der Pensionen bezahlen müssen.

Gerechtigkeit für ältere Arbeitnehmer:

In fünf Jahren kann eine auf die Verläßlichkeit der staatlichen Pensionsleistungen aufgebaute Lebensplanung nicht mehr umgestellt oder zum Ausgleich der Verluste ausreichend angespart


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