Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 89

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Tatsächlich erweisen sich die Maßnahmen in erster Linie als Geldbeschaffungsaktionen für das marode Bundesbudget und lassen trotz massiver Pensionskürzungen in einigen Bereichen keine echte zukunftsweisende Strukturreform, sondern wenig durchdachte und wegen kurzfristiger Einsparungseffekte getroffene Einzelmaßnahmen erkennen.

Der in der Vorbereitungsphase der pensionsrechtlichen Maßnahmen von der Bundesregierung beigezogene Experte Prof. Bert Rürup erklärte dazu, daß es sich aus seiner Sicht um einen Kompromiß handle, der "geprägt vom Altersprofil im ÖGB" sei und vor allem der Einkommenssicherung der über 50jährigen diene. Für die jungen Beitragszahler und die langjährig Versicherten blieben hingegen deutliche Ungerechtigkeiten. In dieser Form werde die Umstellung maximal drei Prozent Einsparungen bringen, statt der von ihm als nötig angesehenen 20 Prozent. So wie die Maßnahmen derzeit aussehen, reiche das nicht aus, um das System zukunftssicher zu machen.

Rürup brach eine Lanze für die gemischte Pensionsfinanzierung, wo einander staatliche Sicherung mit dem Umlagesystem und private bzw. betriebliche Vorsorge ergänzen.

Tatsächlich hat somit der von der Bundesregierung gestellte Experte den von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg als unzureichend bzw. sogar verfehlt kritisiert und dadurch auch das freiheitliche Pensionsmodell, das auf drei Säulen beruht, als zukunftsweisende Alterssicherung bestätigt. Das Drei-Säulen-Modell sieht als erste Säule eine Basispension für alle Erwerbstätigen vor, die durch ein Umlageverfahren finanziert wird. Die zweite Säule bildet ein System der verpflichtenden betrieblichen Altersvorsorge durch Pensionskassen, zu dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer beitragen. Als dritte Säule der Alterssicherung muß die Eigenvorsorge forciert werden.

Dieses Modell soll grundsätzlich für alle Berufsgruppen gelten, wobei ein längerer kalkulierbarer Harmonisierungszeitraum bestehen muß. Im Bereich der Beamten müßte im Zuge einer leistungsorientierten Besoldungsreform das Lebenseinkommen neu verteilt werden, wobei in Abkehr vom Dienstaltersprinzip eine erhebliche Verbesserung der Bezüge bis zu einem Lebensalter von 40 Jahren stattfinden muß. Für alle neu eintretenden Bediensteten sowie bereits im Dienststand befindliche Beamte mit einem Lebensalter unter 35 Jahren soll das freiheitliche Drei-Säulen-Modell uneingeschränkt gelten.

Für Beamte zwischen dem 35 und 40sten Lebensjahr bildet die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens geltende Höchstbeitragsgrundlage (öS 42.000,--) nach dem ASVG auch die Obergrenze zur Bemessung der Beamtenpension. Hinsichtlich jener Einkünfte, die in den Folgejahren der Aktivzeit die genannte Beitragsgrundlage übersteigen, erfolgt eine Beitragsleistung in eine Pensionskasse.

Für jene Beamte, die bereits das 40ste Lebensjahr überschritten haben, sind hingegen die von der Bundesregierung verordneten Eingriffe nicht zumutbar.

Die freiheitlichen Anträge, die zur Verwirklichung eines die Altersversorgung der Österreicherinnen und Österreicher sichernden Gesamtkonzeptes eingebracht wurden, haben SP/VP aber bisher abgelehnt.

Die Behauptung der Bundesregierung, daß die Maßnahmen das Pensionssystem bis weit über das Jahr 2020 sichern würden, erweist sich als unrichtig.

Auch die Behauptungen im eingangs dargestellten Inserat halten einer näheren Prüfung nicht stand und zeigen um so mehr, wie unglaubwürdig diese Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler geworden sind:

Gerechtigkeit für alle Berufsgruppen:

Bundeskanzler Klima sind offenbar einige Berufsgruppen entfallen: Unerwähnt bleiben einerseits die selbständig Erwerbstätigen, die z.T. dramatisch steigende Beiträge hinnehmen müssen, und andererseits – sicherlich bewußt – "vergißt" der Kanzler insbesondere die alteingesessenen Po


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite