Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 115

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werden würde. Das führt zu einem Problem in bezug auf unsere Glaubwürdigkeit: In der öffentlichen Darstellung haben wir in dieser Frage ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Im Unterschied zum Abgeordneten Haider bin ich allerdings nicht der Meinung, daß wir eine Debatte über einen Durchrechnungszeitraum führen können. Bei den neuen Abgeordneten kommt die Durchrechnung nach dem ASVG zur Anwendung, aber bei den alten Abgeordneten einen Durchrechnungszeitraum einzuführen, wenn ein Pensionsanspruch schon nach vier oder fünf Jahren erworben werden kann, ist ein Unding. Entweder gibt es diesen Pensionsanspruch – dann kann man aber auch keinen Durchrechnungszeitraum einführen –, oder es gibt diesen Pensionsanspruch nicht. Dann müßte man sagen: Wir wollen auch für alle alten Abgeordneten, für alle, die schon in Pension sind, ein völlig neues System ausverhandeln. – Sie, Herr Abgeordneter Haider, genausogut wie ich und alle anderen, wissen, daß das nicht geht. Lassen Sie also bitte die Fiktion vom Durchrechnungszeitraum für die Politikerpensionen fallen! Ein solcher ist nicht möglich.

Wir sollten uns darüber unterhalten, wo in diesem System, das wir ausverhandelt haben, wo in all den anderen Bereichen von halbstaatlicher Wirtschaft, von selbstverwalteten Betrieben und Organisationen – damit meine ich die Kammern, die Sozialversicherungen und die beigeordneten Behörden – Anpassungen möglich sind. Das sollte in einem Klima erfolgen, in dem solche Verhandlungen auch möglich sind. Ich hielte es daher für einen gar nicht so schlechten Vorschlag, diese Debatte, die wir jetzt führen, an einen ganz anderen Ort beziehungsweise in einen anderen Raum zu verlagern und tatsächlich – analog dem, was die Beiratsstudie schon im Jahre 1992 zu erarbeiten versucht hat – ein unabhängiges Gremium mit einer genaueren Untersuchung der Pensionssysteme in diesem Bereich zu befassen. Das kann, genauso wie bei den Bezügegesetzen, ein Gremium von unabhängigen Experten sein. Ich wäre sehr dafür. Wir werden auch in einer der nächsten Sitzungen einen entsprechenden Antrag einbringen, weil ein solcher dieser Frage vielleicht etwas auf die Sprünge hilft.

Worum ich Sie, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, aber schon noch bitten würde, wäre, sich zu erklären, wie Sie zu dem Gedanken der Harmonisierung stehen, ob Sie dafür oder dagegen sind. (Abg. Mag. Stadler: Das haben wir ja gesagt: Bei den Politikern anfangen, und dann sind wir dafür! – Abg. Dr. Haider: Das haben wir ja schon gesagt!) Wenn ich mir Ihre Erklärungen ansehe – auch in den heute vorliegenden Unterlagen –, dann kann ich daraus nicht erkennen, daß von Ihrer Seite tatsächlich eine Harmonisierung vertreten wird, wenn Sie auf der einen Seite die erhebliche Belastung beklagen, die durch die Harmonisierung entsteht, auf der anderen Seite aber genau diese Harmonisierung als Voraussetzung sehen wollen. Sie können nicht dieses Bäumchen-wechsle-dich-Spiel ad infinitum weiterbetreiben, Sie müssen irgendwann einmal Stellung nehmen, Sie müssen erklären, wie Sie sich das vorstellen.

Wenn ich mir Ihr Papier, das Sie heute vorgelegt haben, genauer ansehe, diesen Antrag, in dem Sie zum einen für ältere Arbeitnehmer – ich nehme an, ASVG – einen Übergangszeitraum von 10 Jahren und zum anderen für Beamte einen Übergangszeitraum von 20 Jahren fordern, dann muß ich sagen: In einem Detail – das nicht das wichtigste ist, das gebe ich zu – sind Sie offensichtlich nicht bereit, eine tatsächliche Harmonisierung vorzunehmen. Es geht nicht so!

Wenn ich mir dazu noch Ihr Pensionssystem ansehe – und ich kenne jetzt nur drei Seiten Ihres Drei-Säulen-Modells –, dann muß ich Ihnen, Herr Stadler, schon erklären: Mit diesen drei Seiten Papier würden wir uns nicht trauen, eine Pensionsdebatte über ein neues Modell zu führen. (Abg. Mag. Stadler: Ich werde Ihnen noch ein paar Seiten mehr zukommen lassen!) In Ordnung, aber ich möchte gerne auch tatsächlich die Möglichkeit haben, mich über ein System zu unterhalten, das grundlegende Änderungen vorsieht. Sie sollten nicht den Fehler machen, hier auf das Schweizer Modell zu rekurrieren, weil das Schweizer Modell, inklusive der zweiten und dritten Säule (Abg. Mag. Stadler: Ist Ihnen Holland lieber?) , sich von Ihrem Modell grundlegend unterscheidet und in bezug darauf auch grundlegende Risken hat. (Abg. Mag. Stadler: Wir können auch über Holland reden!)

Wenn wir über Kapitaldeckungsverfahren diskutieren – was Sie hier als die neue Hoffnung anpreisen –, dann sollten wir auch darüber diskutieren, welche Risken für die Betroffenen damit


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