Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 77

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digen Einsatz und für die Schwerpunktsetzung in den Familienberatungsstellen geben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Mertel. )

Die Familienberatungsstellen haben große Bedeutung für die niederschwellige und präventive psychosoziale Versorgung der Familien. Sie sind besonders im ländlichen Gebiet oft die einzige realistisch erreichbare Beratungsstelle für Familien mit Problemen. Es gibt sie seit 1974, derzeit sind es bundesweit zirka 300 Stellen. Sie bieten ein bewährtes, flächendeckendes Beratungsangebot. Dort wird phantastische Arbeit geleistet – die Akzeptanz der Familienberatungsstellen stieg und stieg –, aber nicht nur dort, sondern schon seit vielen Jahren auch im Familienministerium und da besonders in der verantwortlichen Sektion Familie und im speziellen bei Dr. Janda. Herzlichen Dank ihnen allen! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Mertel. )

Aber alles kommt einmal in die Jahre, und so haben wir nun eine Familienberatungsförderungsgesetz-Novelle. Mit dieser gegenständigen Novelle soll auf Veränderungen in der Beratungswirklichkeit reagiert und eine bedarfsgerechtere Förderung der Beratungseinrichtungen ermöglicht werden. Folgende Änderungen sind geplant: Entfall des Förderungshöchstbetrages, kostenlose Beratung, die auch weiterhin so gegeben sein soll, nur sind eben freiwillige Kostenbeiträge in Zukunft möglich. Die Verschwiegenheitspflicht soll verbessert werden, und der Arzt wird in Hinkunft bei Bedarf zur Beratung herangezogen. (Abg. Dr. Mertel: Nur bei Bedarf!)

Stellungnahmen wie die, daß die Weiterführung der Familienberatungsstellen in ihrer derzeitigen Form durch die beabsichtigten legislativen Maßnahmen ernstlich in Frage gestellt ist, sind mir völlig unverständlich. Würden unsere Ärzte solche Diagnosen stellen, dann hätten die Bestattungsinstitute wahrscheinlich Hochkonjunktur.

Die Familienberatungsförderungsgesetz-Novelle wurde 1974 als Begleitmaßnahme zur Fristenlösung erlassen, mit der primären Intention, schwangeren Frauen kostenlose und anonyme Beratung bei persönlichen und finanziellen Schwierigkeiten anzubieten und darüber hinaus Beratungsangebote zum Thema Familienplanung zu etablieren. Die Novelle enthält also äußerst positive Intentionen; sie nimmt auf die Realität Bedacht. Wenn es etwa heißt, der Förderungshöchstbetrag soll entfallen, so muß ich sagen: Das ist besonders positiv, wenn dadurch all die Schwerpunktsetzungen ermöglicht werden, die da angesprochen sind. Bisherige Schwerpunktsetzungen, wie sie zum Beispiel im präventiven Bereich stattfinden, werden anerkannt und forciert, was als Zugewinn für die Familienberatung insgesamt bezeichnet werden kann. Im Sinne der multifunktionalen Zentren wird der Wegfall der Plafondierung sehr positiv gesehen.

Ich möchte hier eine Bitte der vielen Beratungsstellen an Sie richten: daß sie in Hinkunft frühzeitig erfahren, mit welchem Betrag sie rechnen können. Um die kontinuierliche und stabile Beratung von Menschen in schwierigen und belastenden Lebenssituationen gewährleisten zu können, braucht ein Träger stabile finanzielle Rahmenbedingungen. Die Schwerpunktbildungen wie Sekten- und Drogenberatung, Hilfe gegen die Gewalt und Mediation sind ausnahmslos hervorragend.

Zur kostenlosen Beratung: Es ist weder an eine Aufweichung der Kostenlosigkeit gedacht, noch an eine Aufhebung der Verschwiegenheit und Anonymität. Es wird auch kein Beitrag für zusätzlichen Administrationsaufwand gefordert, sondern es ist an einen freiwilligen, anonymen Kostenbeitrag gedacht, wie er vielfach schon jetzt von der Klientel erfragt und geleistet wird. Die Familienberatungsstellen werden also keineswegs zur Profitorganisation mit ökonomischen Zwängen. Niemand will die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Klientel erheben, niemand will Zahlungsevidenzen führen lassen. Die eingegangenen Finanzmittel kommen der Familienberatungsstelle direkt zugute. Angebote können also ausgeweitet werden, wirtschaftliches Denken wird gefördert. Sie alle wissen, Arbeitsplätze werden bekanntlich von erfolgreichen Unternehmen geschaffen und nicht von der öffentlichen Hand. (Beifall bei der ÖVP.)

Durch die zusätzlichen Geldmittel vergrößern wir Freiräume, lassen weitere Arbeit in den Familienberatungsstellen zu und gehen dadurch auf die Bedarfswirklichkeit besser ein. Die Subventionsleistung des Bundes wird durch diese Spendenaufkommen nicht gekürzt. Letztere bieten den Familienberatungsstellen lediglich einen größeren Spielraum.


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