Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 98

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Ich darf jetzt festhalten, daß ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, daß es manchen Abgeordneten hier im Haus oder manchen Fraktionen viel wichtiger ist, wo eine Kompetenzlage ist, als die Tatsache, wie es den Tieren tatsächlich geht (Beifall bei der ÖVP – ironische Heiterkeit bei den Grünen) und ob den Tieren auch jener Schutz zugute kommt, den Sie sich wünschen. (Abg. Ing. Langthaler: Das glauben Sie selbst nicht!) – Doch, das glaube ich!

Ich darf Sie nämlich darauf hinweisen, daß jene, die bisher immer nur die Bundeskompetenz gefordert haben, noch nichts dazu beigetragen haben, daß sich tatsächlich etwas verbessert. Jene, die etwas dazu beigetragen haben, waren die österreichischen Bundesländer, die zum Beispiel in mühsamen Verhandlungen und in sehr erfolgreichen Verhandlungen eine bundeseinheitliche Regelung in der Nutztierhaltung zustande gebracht haben (Abg. Wabl: Das ist unbeschreiblich! Hochmut kommt vor dem Fall!) , die für Europa vorbildlich ist und auf die wir zu Recht stolz sein können. (Beifall bei der ÖVP.)

Es hat sich in den Expertenhearings auch gezeigt, daß die Diskussionen, die die Experten geführt haben, absolut nicht im Nutztierbereich geführt wurden, sondern sehr wohl in anderen Bereichen: in der Heimtierhaltung, bei den Tiertransporten; zum Beispiel ein Bundesgesetz. Angesichts dessen, daß Frau Abgeordnete Parfuss gesagt hat, es gehe uns um die Bundeskompetenz, muß ich sagen: Hier haben wir ein Tierschutzgesetz, das in Bundeskompetenz ist. Alle Fernsehsendungen, die dramatische Bilder zeigen, die furchtbar sind und bei denen wir das gleiche empfinden wie Sie – Sie werden uns das nicht glauben, aber es ist so –, betreffen den Bereich der Tiertransporte. (Abg. Dr. Khol: Alles Bundeskompetenz! – Zwischenruf des Abg. Wabl. )

Da hat die Bundeskompetenz gar nichts bewirkt. Ganz im Gegenteil, meine Damen und Herren! Ich wundere mich, daß zum Beispiel Tiertransporte von Hunden, die in Österreich nicht geregelt sind, vom Bundeskanzleramt, Verbraucherschutzministerium an die oberösterreichische Landesregierung, an Brüssel verwiesen und festgestellt wird, daß das in Österreich nicht geregelt ist.

Herr Abgeordneter Kostelka hat in seinem Entwurf für ein einheitliches Bundes-Tierschutzgesetz gefordert – nachzulesen in Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der SPÖ –, daß die Kompetenz in bezug auf Hundetransporte auf Landesebene übertragen wird. Da frage ich mich: Ist er unzufrieden mit dem, was sein Bundesminister Einem bezüglich Tiertransport macht? Wo ist da die Glaubwürdigkeit? (Abg. Dr. Khol: Ja, das ist er! Kostelka ist mit Einem sehr unzufrieden!)

Meine Damen und Herren! Ich darf zu Ihrem Fristsetzungsantrag folgendes sagen: Es ist uns betreffend Tierschutzgesetz aufgrund der Verhandlungen im Ausschuß gelungen, die Bundesländer, die Landeshauptleutekonferenz davon zu überzeugen, daß eine bundeseinheitliche Regelung notwendig ist. Sie haben im Juni dieses Jahres eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Auftrag hat, einen bundeseinheitlichen Entwurf für einen Artikel 15a-Vertrag im Tierschutz in allen Bereichen, die bisher nicht bundeseinheitlich geregelt sind, zu erstellen.

Diese Arbeitsgruppe hat in der Zwischenzeit mehrfach getagt. Sie hat den Auftrag, bis 31. Dezember 1997 abzuschließen. Sie wird diesem Termin gerecht werden. Das haben wir auch dem Koalitionspartner übermittelt und haben gesagt: Es ist sinnvoll, die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe abzuwarten und dann im Ausschuß betreffend Tierschutz weiterzuberaten. Es würden sich sonst, so glaube ich, auch die Landeshauptleute und die Landeshauptleutekonferenz geradezu gefrotzelt fühlen.

Ich darf Sie ersuchen, gemeinsam an einer positiven Regelung im Sinne der Tiere zu arbeiten und nicht auf bloße Kompetenzverschiebungen zu beharren. (Beifall bei der ÖVP.)

15.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Salzl. Er hat das Wort. – Die Abstimmung wird in 12 bis 15 Minuten sein.


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