Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 123

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Das wollte ich deswegen am Beginn meiner Ausführungen erwähnen, weil ich meine, daß man, wenn man sich von vornherein entschlossen hätte – unter gesenkten Beitragssätzen selbstverständlich, denn das sollte aufkommensneutral sein –, die Lohnsumme zur Grundlage zu machen, zu einem System käme, das im übrigen auch die Schnittstelle für eine ökologische Steuerreform bilden würde, soferne sie sich dafür eignet, Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerbeiträge durch andere Abgaben zu ersetzen.

Erst wenn Sie das abgabenförmig machen, können Sie das überhaupt bewerkstelligen, und das scheint mir wichtig zu sein, denn derzeit ist der Bundesvoranschlag, was das Kapitel Soziales anlangt, durch ein außerordentlich geschicktes, aber aus meiner Sicht mehr als befremdendes Jonglieren mit Zahlen gekennzeichnet. Sie schieben Zahlen hin und her.

Ich bringe es auf einen ganz bestimmten Punkt: Nach dem Bundesvoranschlag rechnen Sie mit zurückgehender Beschäftigung – ich sage das mit aller Deutlichkeit! –, weil Sie darin im Bereich der Einnahmen aus dem Titel Arbeitslosenversicherung niedrigere Ansätze vorsehen als im Vorjahr. Wir haben das im Budgetausschuß thematisiert und haben auch eine schriftliche Antwort der Frau Bundesministerin bekommen. Diese Antwort hat uns aber überhaupt nicht beruhigt, denn dieser schriftlichen Anfragebeantwortung ist zu entnehmen, daß diese Zahlen mit einer noch größeren Unsicherheit belastet sind, als wir das ohnedies schon vermutet haben.

Ich zitiere nur einen Halbsatz, der vielleicht bewußt Verwirrung stiften soll. Es steht hier: "mittels zeitreihenanalytischer Trendexploration". Das ist richtig. Das ist das wirtschaftswissenschaftliche Werkzeug, das man anwendet, Frau Bundesministerin. Die Treffergenauigkeit ist allerdings gering, und Sie mußten feststellen, daß der Bundesvoranschlag 1997 und die tatsächliche Entwicklung im Jahre 1997 massiv voneinander abgewichen sind, und zwar in der Größenordnung von weit über 2 Milliarden Schilling.

Insofern ist zunächst der scheinbare Rückgang aufgeklärt, allerdings kommt jetzt heraus, daß Sie für 1997 viel zu optimistische Annahmen getroffen haben, was die Beschäftigungslage anlangt. Im tatsächlichen Budgetvollzug mußten Sie nämlich feststellen, daß Sie um 2 Milliarden Schilling weniger an Beiträgen aus der Arbeitslosenversicherung lukriert haben, als Sie für 1997 veranschlagt hatten. Daher ist jetzt die neu veranschlagte Summe durchaus höher als der Vollzug. Nur frage ich Sie: Mit welcher Treffergenauigkeit ist es diesmal verbunden? Wieder vielleicht mit einer ähnlichen?

Ich habe die starke Befürchtung, daß es so ist, denn sonst würden sich folgende Aspekte nicht erklären lassen: Im Bereich der Ausgaben auf der Ebene der Arbeitslosengeldbezieher und der Notstandshilfebezieher steht in den Erläuternden Bemerkungen zum Bundesvoranschlag, daß Sie davon ausgehen, daß 5 000 Bezieher in die Eingliederungsbeihilfe nach § 34a AMSG übersiedeln werden. In der schriftlichen Antwort aufgrund der Ausschußanfrage schreiben Sie, 4 000 Bezieher würden übersiedelt werden, aber an den Zahlen haben Sie nichts geändert.

Noch zwei Zahlen, die in diesem Zusammenhang ganz wichtig sind: Sie stellen uns auch dar, anhand welcher Tagsätze das Ganze entwickelt wird. Da kann man deutlich erkennen, daß Sie bei KarenzgeldbezieherInnen von einem Tagsatz von ungefähr 200 S ausgehen. Das ist um 2 S mehr pro Tag als für jene Menschen, die sich in der Sondernotstandshilfe befinden, und das ist um 110 S weniger als für jene Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, und es ist um 44 S weniger als für jene Menschen, die Notstandshilfe beziehen. Mit anderen Worten: Die KarenzgeldbezieherInnen stehen am untersten Ende der Skala.

An dieser Stelle darf ich insbesondere Sie, Kollege Feurstein, kurz ansprechen und Sie an folgendes erinnern: Herr Kollege Feurstein, im Jänner wurden Sie in einem Gespräch mit der "Presse" zur weiteren Entwicklung der soziale Lage befragt. "Die Presse" führte folgendes aus – ich darf zitieren –:

"Für Feurstein ist es aber keine Frage, daß auch das zwei Jahre hintereinander nicht erhöhte Pflegegeld im nächsten Jahr wieder valorisiert werden müsse. Dasselbe gelte für Karenzurlaubsgeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe."


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