Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 124

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Unsere Fraktion hat sich unter diesen Feldern das Karenzgeld herausgesucht und hat einen Antrag gestellt, um dem gemeinsamen Willen dieses Hauses Nachdruck zu verleihen und eben das Karenzgeld, das schon lange nicht mehr valorisiert wurde, im gleichen Umfang wie die Pensionen anzuheben. Wir sind der Meinung, daß das fair wäre, und 1,33 Prozent nach einer dreijährigen Pause sind ja durchaus kein Betrag, von dem man sagen könnte, er sei unverschämt, angesichts des Umstands, daß das Karenzgeld in der Skala dieser Beträge an unterster Stelle steht, nämlich bei 200 S. Aber dieser Antrag hat keine Mehrheit gefunden.

Ich darf Sie aber gleichzeitig – und das ist jetzt schmerzlich für Sie – daran erinnern, daß in demselben "Presse"-Gespräch der jetzige Bundeskanzler Klima gesagt hat: Die Pensionen werden wir für das nächste Jahr valorisieren! Das wurde gemacht. Wir sind damit einverstanden gewesen, denn wir halten das nach drei Jahren für richtig. Aber warum nicht auch beim Karenzgeld? Ich bin ja gar nicht so kühn, vom Pflegegeld zu reden, das stellt nämlich ein viel größeres Volumen dar. Ich bin auch nicht so kühn, von der Notstandshilfe zu reden, wo man vielleicht tatsächlich unter Druck ist. Aber da, so meine ich, machen Sie einen familienpolitischen Fehler mit Werkzeugen der Sozialpolitik. Das wollte ich Ihnen hier einmal vorführen! (Beifall beim Liberalen Forum.) Sie werfen uns nämlich, wenn wir treffsichere Beihilfen verlangen, immer vor, daß das etwas Böses sei.

Ein weiterer kleiner Gesichtspunkt, der hierhergehört: 1,33 Prozent beträgt die Anhebung der Pensionen. Im Budgetausschuß wurde der Antrag gestellt – dieser wird hier dann wohl auch seine Mehrheit finden –, die Pensionszuschüsse nur im Bereich der Sozialversicherungen, also nicht im Bereich Bundesbeamte, Bundesbahnen und Post, um 3,1 Milliarden Schilling anzuheben. Das ist Beschlußlage im Ausschuß. Das sind 5,5 Prozent der Bundeszuschüsse insgesamt. Wie rechtfertigen Sie eine Anhebung der Bundeszuschüsse bei den Pensionsversicherungen um 5,5 Prozent, wenn die Pensionserhöhung an sich nur 1,33 Prozent ausmacht? Heißt das, daß Sie annähernd die gesamte Erhöhung aus Bundeszuschüssen finanzieren, oder wird sie durch Beiträge gedeckt? Ich sage Ihnen: Der Verdacht liegt nahe, daß Sie die 1,33 Prozent Pensionserhöhung nicht aus dem System finanzieren konnten, sondern nur mit erhöhten Bundeszuschüssen. (Abg. Dr. Feurstein: Das ist jetzt falsch! Zuerst war es richtig, aber das ist jetzt falsch!) Das muß man zugeben! Das kann ja etwas Positives sein, wenn es tatsächlich darum geht, ganz niedrige Pensionen zu valorisieren.

3,1 Milliarden Schilling auf der einen Seite, was 5,5 Prozent der Bundeszuschüsse beträgt, und 1,33 Prozent auf der anderen Seite: Das sind Zahlen, die nicht zusammenpassen, und da muß man dann als oppositioneller Abgeordneter anfangen, nicht das zu machen, was das Ministerium macht, nämlich eine zeitreihenanalytische Trendexploration, sondern man muß interpolieren, überlegen und interpretieren in einem Ausmaß, das einen verdrossen macht. Es kann doch nicht der Sinn sein, daß hier plötzlich zack, zack 3,1 Milliarden Schilling draufgelegt werden, ohne daß es angemessen begründet wird. Wie Sie wissen, wird in den Ausschüssen so etwas nicht wirklich begründet, und in den Erläuternden Bemerkungen zum Bundesvoranschlag konnte man es noch anders lesen.

Es war mir wichtig, das gesagt zu haben. Und das ist einer der vielen Gründe, warum wir der Meinung sind, daß man diesem Kapitel nicht zustimmen kann. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Abschließender Aspekt – und das ist mir mindestens genauso wichtig wie das bisher Gesagte –: Was treiben Sie denn schon wieder für einen Unfug im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik? Sie zeigen Beträge her, und dann höhlen Sie sie hinten aus. Sie haben den § 38a und den § 34a im Bereich des Arbeitsmarktservicegesetzes neu erfunden. Die sind für sich genommen vielleicht sogar interessant in ihrer strukturellen Wirkung. Aber gleichzeitig haben Sie damit eine Tür aufgemacht, weitere Mittel der aktiven Arbeitsmarktverwaltung für die Alimentierung von Arbeitslosen zu verwenden. Genau das findet dort statt. Das heißt, Sie verwenden in Zukunft noch mehr als bisher Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik, um in Wirklichkeit Arbeitslosengeldzahlungen darzustellen.

Jetzt liegen wir ohnedies schon nicht besonders gut im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik, und daher bitte ich Sie: Hören Sie auf mit diesem Hin- und Hergeschiebe, und überlegen Sie


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