Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 127

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beitsmarktpolitik verwendet werden müssen. Das heißt, es muß eine Finanzierung in Anspruch genommen werden, die eigentlich zur Beschäftigungsbefähigung verwendet werden sollte, die eigentlich für das Aktivmachen von Arbeitslosen verwendet werden sollte und die eigentlich dafür verwendet werden sollte, daß Arbeitslose wieder in den Arbeitsprozeß integriert werden können.

Wenn dann 100 Millionen Schilling oder ein geringerer Teil dieser Mittel aus der Arbeitslosenversicherung – egal wieviel, von der Signalwirkung her ist das eindeutig – dafür verwendet werden, daß Manager Persönlichkeitstraining machen, wenn noch dazu ein Teil dieser Mittel, weil das Arbeitsmarktservice die Verwendung dieser Mittel gar nicht mehr richtig kontrollieren kann oder will, an Firmen in Wien geht, die Scientology nahestehen beziehungsweise Scientology-Firmen sind, dann, so meine ich, ist Feuer am Dach im Bereich der Arbeitsmarktverwaltung.

Frau Ministerin! Da haben Sie ein Problem am Hals, das schon ein grundlegendes ist: Wir haben zwar eine ausgegliederte Arbeitsmarktverwaltung namens Arbeitsmarktservice, und Sie waren in der Vergangenheit stolz darauf, daß diese Ausgliederung stattgefunden hat, aber dieses Arbeitsmarktservice muß im Prinzip nach wie vor nach den Direktiven des Ministeriums arbeiten und hat keine eigene Entscheidungsbefugnis über die Verwendung seiner Mittel. Wenn Sie Mittel entnehmen wollen, dann stehen der Herr Finanzminister und Sie, Frau Sozialministerin, schon da und entnehmen diese Mittel und lassen das Arbeitsmarktservice nicht selbständig arbeiten.

Wenn auf der anderen Seite das Arbeitsmarktservice gefragt wäre, die Verwendung dieser Mittel durch klare Richtlinien zu kontrollieren, die verbieten, daß eine hochliquide Firma ein Persönlichkeitstraining für hochliquide Manager aus den Mitteln des Arbeitsmarktservice bezahlt, dann würde das, was Ihnen Ihre Untergebenen im Bereich des Arbeitsmarktservice als Erklärung dafür anbieten, nämlich, daß sie das nicht kontrollieren könnten, nicht ausreichen.

Was ist das für ein Charakter von ausgegliederter Institution, die auf der einen Seite sagt: Die Mittel werden uns entzogen, je nachdem, was das Parlament beschließt, wir können nicht selbständig handeln!, und auf der anderen Seite über die Verwendung dieser Mittel nicht Bescheid weiß?

In den nächsten Jahren wird, so denke ich, über die Ausgliederung, über die Mittelverwendung im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik und natürlich über die schon eingangs dargelegte Tatsache, daß in den Jahren 1998 und 1999 – und ich vermute, auch in den darauffolgenden Jahren – der Arbeitslosenversicherung Mittel für Zwecke der Pensionssicherung entzogen werden, zu diskutieren sein. Das ist eine völlig falsche Zweckwidmung, die abzuschaffen ist, weil sie ein falsches Bild für die Jugend, für die Beschäftigungsgeneration erzeugt und weil sie vom Prinzip her auch nicht richtig ist. Vom Prinzip her wäre es ehrlicher, den Beitrag für die Pensionsfinanzierung um einen Prozentpunkt anzuheben als den Beitrag für die Arbeitslosenversicherung über ein Prozent erhöht zu lassen und so Posten eigentlich nicht transparent zu gestalten.

Ich komme zu einem weiteren Punkt. Frau Ministerin! Es gibt eine Anfragebeantwortung, die sich auch auf eine Mittelentnahme bezieht, möglicherweise eine bevorstehende Mittelentnahme. Die Frau Ministerin, denke ich, weiß schon, wovon ich spreche. Es geht um die Unfallversicherung. Sie haben uns in einer Anfragebeantwortung mitgeteilt, daß es durchaus denkbar ist, daß in den Budgets 1998/99 wieder, so wie das in den vergangenen Jahren der Fall war, Mittel aus der Unfallversicherung für Zwecke der Budgetfinanzierung abgezweigt werden. (Bundesministerin Hostasch: 1998 nicht!) Da steht: 1998 und 1999. Sie können es grundsätzlich nicht ausschließen. Aber das kann ja so wie in den vergangenen Jahren auch noch während des Jahres erfolgen. Es hat auch diese Möglichkeiten schon gegeben. (Bundesministerin Hostasch: Wie bitte?) – Gut, 1998 nicht, dann werden wir beim Budget für 1999 weiterdiskutieren, was ja in wenigen Monaten der Fall sein wird.

In dieser Anfragebeantwortung der Frau Ministerin teilt sie uns mit – und da gibt es ja einen Zusammenhang mit dieser Mittelentnahme –, daß sie damit rechnet, daß im Herbst die entsprechenden Beratungen mit den Sozialpartnern über den Artikel 6 des Arbeitnehmerschutzgesetzes


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