Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 138

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Sie auf alle Fragen schriftlich geantwortet haben. Sie waren eine rühmliche Ausnahme! (Neuerlicher Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte, weil das bei Budgetdebatten auch üblich ist, anläßlich der heutigen Gesundheits- und Budgetdebatte einmal grundsätzliche Gedanken zur Diskussion stellen.

Meine Damen und Herren! Die Menschen in diesem Land mußten sich in den vergangenen Jahren daran gewöhnen, daß für eines der höchsten Güter – wie immer wieder in Umfragen festgestellt wird –, nämlich die Gesundheit, immer weniger Geld zur Verfügung gestellt wird. Spätestens seit dem Zusammenlegen des Gesundheitsressorts mit dem Sozialressort ist der Gedanke aus den siebziger Jahren von einem eigenen, mit Kompetenzen ausgestatteten Gesundheitsministerium endgültig zu Grabe getragen worden. Namhafte Sozialrechtler behaupten, daß die Einbeziehung des Gesundheitsministeriums in das Sozialministerium auf einem grundlegenden Irrtum beruht.

Die Grundlage dieser Problematik liegt in der falschen Konstruktion des ASVG. Dieses Gesetz verbindet nämlich zwei Arten von Versicherung, die nur wenig miteinander zu tun haben. Die Krankenversicherung ist ihrer Natur nach eine typische Schadensversicherung, während die Pensionsversicherung wesensmäßig zur Kategorie Lebensversicherung gehört. Schon aufgrund dieses Wesensunterschiedes wäre es notwendig, das ASVG neu zu fassen und durch zwei Gesetze, nämlich durch ein Krankenversicherungsgesetz und durch ein Pensionsversicherungsgesetz, zu ersetzen. Der Vollzug dieser beiden Sparten wäre konsequenterweise in zwei verschiedenen Ministerien durchzuführen.

Der Grund dafür, daß diese Reform niemals angegangen wurde, liegt in der historischen Entwicklung, die es mit sich gebracht hat, daß die Sozialversicherung zu einer von den Gewerkschaften beherrschten Materie wurde und sich der Sozialapparat in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Machtapparat entwickelte, der seinesgleichen in unserer Republik sucht.

Daß diese Kräfte heute einen einer Reform widerstrebenden, im eigentlichen Sinn ultrakonservativen Block darstellen, haben die Menschen in diesem Land erst vor kurzem anläßlich der Widerstände gegen die sogenannte Pensionsreform nur allzu deutlich erfahren müssen. Daß es im Sozial- und im Gesundheitssystem seit Jahren an allen Ecken und Enden kracht, stört die Systemerhalter jedoch nicht. Denn wenn das Geld fehlt, werden halt wieder einmal die Beiträge erhöht, wie zum Beispiel durch die Einführung der Krankenscheingebühr, oder es werden Leistungen gekürzt, wie im Fall der Geburtenbeihilfe, oder es werden Leistungen wie das Karenzgeld oder das Pflegegeld nicht der Inflation angepaßt.

Meine Damen und Herren! Eine ganze Ansammlung solcher Maßnahmen begegnet uns im vorliegenden Bundesfinanzgesetz, zumindest was den Gesundheits- und Sozialbereich betrifft.

Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Da von dieser Stelle aus immer wieder behauptet wird, daß Österreich eines der besten Gesundheitssysteme der Welt habe – auch Sie, Frau Ministerin, haben das erst vor kurzem in einer Sitzung des Budgetausschusses gesagt und haben den OECD-Bericht 1997 zur Untermauerung dieser Aussage herangezogen –, möchte ich Ihnen einige Fakten aus diesem Bericht in Erinnerung rufen.

Die höchsten Zuwachsraten verzeichnen die Gesundheitsausgaben, nämlich eine jährliche Steigerung von 8 bis 13 Prozent. Mit realen Gesundheitsausgaben von über 9 Prozent des BIP rangieren wir europaweit auf Platz eins, wobei der Löwenanteil auf den Spitalssektor entfällt.

Die Preise für medizinische Leistungen liegen im Durchschnitt um 20 Prozent über dem EU-Niveau. Und da ist besonders auffällig, daß die Preise für fachärztliche Leistungen in den Krankenhäusern weit höher sind als für dieselben Leistungen im niedergelassenen Bereich. Die OECD hat dies zu der Bemerkung veranlaßt, daß der niedergelassene Bereich wohl weniger geschützt sei als der stationäre. Ich glaube, das ist eine treffende Feststellung!


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