Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 139

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Dazu gleich ein Beweis: Die Spitalseinweisungen sind auch nach Einführung des neuen LKF-Systems weiter gestiegen, mittlerweile wird jeder vierte Österreicher einmal pro Jahr ins Krankenhaus eingewiesen. – Das bedeutet wiederum Rang eins in der EU.

Ein Bericht in den "Salzburger Nachrichten" von der vergangenen Woche sollte zu denken geben. Darin war zu lesen, wie sich die Spitalserhalter des Tricks der Punkteoptimierung bedienen. Eine Nebendiagnose, die mehr Punkte als die ursprüngliche Indikation bringt, wird zur Punkteabrechnung herangezogen. Die Patienten erwachen nach der Operation im Intensivbett, weil es dafür mehr Punkte, sprich: mehr Geld, gibt. Oder: Die Patienten werden vor dem Wochenende entlassen und am darauffolgenden Montag wieder eingewiesen, weil es an den behandlungsfreien Wochenenden keine Punkte gibt. – Das ist in einer seriösen Tageszeitung zu lesen! – So weit, so schlecht.

Tatsache ist, daß all diese Leistungen seit Bestehen des neuen Krankenanstaltengesetzes nicht mehr dem Kompetenzbereich des Bundes und schon gar nicht jenem des Gesundheitsressorts unterliegen, sondern zur Gänze an die Sozialversicherung und an die Länder abgetreten wurden. Der Bund darf in Zukunft ohne jede Möglichkeit einer Einflußnahme lediglich seinen Bundesbeitrag zur Spitalsfinanzierung abliefern, und das sind, meine Damen und Herren, laut Bundesvoranschlag 1998 6,2 Milliarden Schilling!

Meine Damen und Herren! Es ist zu bezweifeln, ob durch das Nichtvorhandensein einer Bundeskompetenz die Kostensteigerungen bei den Krankenanstalten tatsächlich nachhaltig eingedämmt werden können.

Ich gebe darüber hinaus der Kompetenzlosigkeit auch die Schuld dafür, daß sich die Mittel für echte Gesundheitsvorsorgemaßnahmen bescheiden ausnehmen. Nach der radikalen Kürzung durch das Sparpaket 1996 werden die Mittel zur Gesundheitsförderung auch 1998 unverändert auf dem niedrigen Stand eingefroren bleiben. Das bedeutet: Vorsorgemedizin, Aids-Hilfe und die Bekämpfung des Suchtmittelmißbrauchs, um nur einige Bereiche zu nennen, bleiben auf der Strecke.

Frau Bundesministerin! Über die 100 Millionen Schilling für die Prävention, die Sie heute angekündigt haben und für die Sie sich bei Kollegen Dr. Rasinger so höflich bedankt haben, werden wir noch anläßlich der Beschlußfassung über dieses Gesetz ausgiebig diskutieren können; ebenso wie über das Unterbringungsgesetz.

Abschließend muß ich Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, noch einmal auf die massive Kritik der Ärzte anläßlich des Österreichischen Ärztetages im Oktober aufmerksam machen, denn Feststellungen wie – ich zitiere – "Qualität gegen Kosten" oder "Kostendruck senkt tendenziell die Qualität in der Gesundheitsvorsorge" sollten uns allen zu denken geben.

Wir müssen uns daher ernsthaft Gedanken darüber machen, wie wir in Zukunft die Finanzierung ohne Verschlechterung des gesamten Gesundheitswesens in den Griff bekommen. Meine Damen und Herren! Dazu brauchen wir sicher auch, davon bin ich überzeugt, erfahrene Ökonomen mit Visionen, die sich neben anderen Experten in die Gesundheitspolitik einbringen können. Die Zukunft zur Gänze den Sozialversicherungsträgern zu überlassen, wäre sicher der falsche Weg! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.22

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Pumberger hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter, beginnen Sie mit dem Sachverhalt, dem Sie Ihre Berichtigung gegenüberstellen wollen.

18.22

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Abgeordnete Motter hat in ihrem Debattenbeitrag behauptet, ich hätte den Begriff "Melkkuh der Nation" in Verbindung mit einer weiblichen Person gebracht.


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