Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 34

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Ein zweiter wichtiger Punkt ist für uns, daß die Regierungsvorlage, und zwar die 15a-Vereinbarung, die vorgelegt worden ist, grundsätzlich überarbeitet wird. Es ist im Ausschuß bereits festgelegt worden, daß ein Expertenteam eine neue 15a-Vereinbarung auszuarbeiten und vorzulegen hat.

Ein dritter Punkt ist – und der ist ganz wesentlich –, daß gleichzeitig mit der Konsultationsvereinbarung auch der Stabiliätspakt zustande kommen soll. Für uns ist dieser Stabilitätspakt klar. Es geht dabei um ein Verfahren, das es möglich macht, daß übermäßige Defizite nicht zustande kommen beziehungsweise daß diese, sollten sie doch zustande kommen, gleichgültig wo sie entstehen, auch abgebaut werden können.

Ein letzter und für uns wichtiger Punkt ist, daß das alles natürlich im Zusammenhang mit der Bundesstaatsreform gesehen wird. Ich sage hier ganz offen für meine Fraktion: Die Vorschläge, die vor einigen Wochen von Herrn Abgeordneten Kostelka diesbezüglich vorgelegt worden sind, sind interessant, aber sie bringen uns der Lösung des Problems nicht näher. Für uns ist es wichtig, daß die Zweigleisigkeit – mittelbare Bundesverwaltung und Landesverwaltung – beseitigt wird, daß wir zu einem Behördenaufbau, zu einem Verfahren kommen. Besonders wichtig ist das für den gesamten Bereich des Anlagengenehmigungsverfahrens. Da wollen wir sehr rasch erreichen, daß einheitliche Behörden eingerichtet und einheitliche Verfahren geschaffen werden.

Und natürlich ist auch ein dritter Schritt, ein letzter Schritt wichtig, nämlich die Neuordnung der Kompetenzen, meine Damen und Herren. Für uns bedeutet das ein neues Verständnis zwischen Bund, Ländern, Gemeindebund, Städtebund. Wir erwarten, daß ein partnerschaftliches Verhältnis aufgebaut wird. Es geht aber nicht darum, daß irgendwelche Rechte gegenseitig ausgetauscht werden, sondern daß man eben partnerschaftlich miteinander umgeht. Wenn uns das gelingt, haben wir einen ganz wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dem bundesstaatlichen Prinzip in unserer Verfassung zum Durchbruch zu verhelfen, das bundesstaatliche Prinzip, das ganz wesentlich ist für unser Gemeinwesen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kampichler. – Bitte.

13.05

Abgeordneter Franz Kampichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zum Unterschied von meinem Vorvorredner, dem Herrn Abgeordneten Brauneder, finde ich sehr viel Positives an der heutigen Beschlußfassung. Wir schaffen mit dem heutigen Beschluß eines Bundesverfassungsgesetzes über die Ermächtigung des Gemeinde- und des Städtebundes die Grundlage für das Funktionieren des Konsultationsmechanismus. Wir schaffen damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Fundament dafür, daß die Städte und Gemeinden als ebenbürtige Verhandlungspartner auftreten können, wenn es um neue Gesetze geht. Mein Klubobmann, Herr Dr. Khol, hat das bereits sehr präzise ausgeführt.

Es wird dadurch in Zukunft nicht möglich sein, daß den Kommunen ohne deren Zustimmung von Bund oder Land durch Gesetze oder Verordnungen finanzielle Belastungen aufgebürdet werden. Die Gemeinden und Städte sind damit in der Lage, ihre Infrastruktur zu erhalten und auszubauen und weiterhin als größter Auftraggeber Arbeitsplätze abzusichern.

Meine geschätzten Damen und Herren! Als Bürgermeister bin ich sehr froh darüber, daß es heute zu dieser Beschlußfassung kommt – ich spreche hier im Namen zumindest der ÖVP-Bürgermeister in diesem Saal, in ganz besonderer Weise natürlich im Namen des Vizepräsidenten des Gemeindebundes, Hermann Kröll –, denn gerade in Zeiten, in denen öffentliche Haushalte zu rigorosen Sparbudgets gezwungen sind, ist die Gefahr sehr groß, daß diese Sparmaßnahmen die letzten in der Kette der Verteilung der Steuermittel am härtesten treffen.

Geschätzte Damen und Herren! Die Gemeinden sind jene Körperschaften, die am nächsten beim Bürger sind; und jede Entscheidung in den Gemeinden wirkt sich für alle Bürger spürbar aus. In den Gemeinden merkt die Bevölkerung die Auswirkungen der Politik am deutlichsten und


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