Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt auf das Gesetz zu sprechen kommen. Herr Abgeordneter Haider hat die Diskussion darüber weitestgehend ausgespart und hat lediglich erklärt, es gebe ein Gesetz davor, und das Gesetz, das derzeit gelte, sei weitestgehend zahnlos. – Das ist es nicht, und das möchte ich hier kurz argumentieren. Der Gesetzentwurf ist im Ausschuß diskutiert und von Ihrer Fraktion übrigens auch dort negiert worden, was nicht besonders erstaunlich ist.
Es gibt unter anderem eine Vertragsschablone. Diese Vertragsschablone wird unter Heranziehung einer Kommission vervollständigt, die aus Fachleuten, Wirtschaftsexperten, Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern besteht, die sagen, wie in der betreffenden Branche spezifische Führungsverträge üblicherweise aussehen.
Es geht dabei darum, daß die Verträge zur Bestellung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern in Gesellschaften, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, einen gewissen einheitlichen Standard bekommen.
Aber man kann doch nicht hergehen und sagen, daß das etwas Zahnloses ist, wenn man weiß, daß eine Studie darüber erstellt wird, wie die durchschnittlichen Entgelte, die durchschnittlichen Gehälter aussehen und daß diese Studie für den Abschluß neuer Verträge verbindlich sein wird. Das ist auch in Verbindung damit zu sehen, daß die Positionen vor der Bestellung auszuschreiben sind und daß nach der Bestellung auch bekanntgegeben wird, wer diese Position bekommen hat, und zwar im Gegensatz zu früher nicht nur in der "Wiener Zeitung", sondern auch in einem anderen Massenblatt. Darüber hinaus ist auch mitzuteilen und aufzuzeigen, welche Aufsichtsräte am Bestellungsvorgang teilgenommen haben, und zwar unabhängig davon, wie die Bestellung erfolgt ist.
Meine Damen und Herren! Man kann doch nicht einfach hergehen und sagen, das ist alles nichts, das ist in Wirklichkeit keine Verbesserung, wir ignorieren das wieder, wie Kollege Haider das gemacht hat, der zu diesem Tagesordnungspunkt über irgend etwas anderes geredet hat, einfach, weil es in sein Konzept paßt und weil es bei Ihnen üblich ist, trotz Tagesordnung irgendwelche anderen Dinge hier zu erzählen.
Es ist in Wirklichkeit eine signifikante Verbesserung, und es ist letztlich das, was sich die Koalitionsparteien umzusetzen vorgenommen haben, nämlich das Fünf-Punkte-Programm, das einer erhöhten Objektivierung dient, das dazu dient, in der Öffentlichkeit transparent zu machen, wie Bestellungsvorgänge im einzelnen abgelaufen sind.
Dies ist ein Gesetz, das es absolut nicht ermöglicht, sich darüber hinwegzusetzen, weil es einfach normative Punkte enthält. Ich gebe zu, ich hätte mir gewünscht, daß es auch für die Länder verpflichtend wäre. Wir können hier aber nur über den Bund, über Bundesangelegenheiten abstimmen. In diesem Bereich ist es verpflichtend.
Ich muß sagen, ich sehe Ihre Kritikpunkte nicht – aber eigentlich waren es gar keine Kritikpunkte, weil Sie gar nicht auf das Gesetz eingegangen sind, sondern hier nur Ihre Wahlrede vom letzten Wahlkampf wiederholt haben – und kann daher auch nicht mehr darauf eingehen. (Abg. Böhacker: Es fällt ihm nichts mehr ein! – Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Zum Praschak fällt Ihnen wahrscheinlich nichts ein, Herr Rechtsanwalt!)
Herr Kollege! Ich kann Ihnen vielleicht noch in Erinnerung rufen – weil Sie da so von oben herunterrufen –, was das war, was Sie damals in Kärnten abgeschlossen haben. Ich darf Ihnen ganz kurz daraus vorlesen, weil es ja immer so leicht aus der Erinnerung entschwindet.
Ich zitiere jetzt aus dem Vertrag, der lustigerweise zirkuliert ist: "Mit der FPÖ wird eine gemeinsame Vorgangsweise über Personalfragen und die Wahl der Vorsitzenden in untergeordneten Gremien vereinbart." – Meine Damen und Herren! Das ist Objektivität der Marke FPÖ. Das war zu einem Zeitpunkt, als die Verhältnisse noch nicht geklärt waren und daher auch noch nicht absehbar war, ob die FPÖ überhaupt etwas zu reden haben würde, oder, wie sich dann herausgestellt hat, daß sie nichts zu reden bekommen würde.