Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 48

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Ich glaube, es ist wichtig festzustellen, daß die Voraussetzung dafür, daß ein Betrieb bei der Vergabe entsprechend berücksichtigt wird, eine angemessene Zahl von in diesem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern unter 19 Jahren ist.

Wichtig erscheint es mir auch, darauf hinzuweisen, daß sämtliche Vergaben des Bundes miteinbezogen werden sollen. In der dem nunmehr zur Beschlußfassung stehenden Ausschußbericht beigefügten Entschließung wird an die Bundesregierung appelliert, auf die Länder und Gemeinden, aber auch auf die ausgegliederten Rechtsträger dahin gehend zu wirken, daß sie in gleicher Weise vorgehen.

Der eine wird sich bei dieser Art der Vergabe leichter tun, der andere vielleicht etwas schwerer. Beispielsweise in Wien haben wir seit vielen Jahren einen Auftragnehmer-Kataster, und es ist laut Rücksprache mit den Verantwortlichen der Stadt Wien kein Problem, den Vorschlag, den wir heute zu beschließen haben, prompt umzusetzen. Es besteht nur die Notwendigkeit, den Betriebsangaben im Auftragnehmer-Kataster auch die Angaben über den Lehrlingsstand beizufügen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Abschließend meine ich, daß wir mit dieser kleinen Detaillösung der Lehrlingsausbildung insgesamt und der Motivation für die Lehrlingsausbildung einen guten Dienst erweisen, und ich freue mich, sagen zu können, daß meine Fraktion diesem Gesetzesvorschlag zustimmen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

14.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächster hat sich Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

14.07

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Man kann im Leben nicht alles per Gesetz regeln, aber wenn man von Gesetzes wegen nichts unternimmt, dann kann auch nichts geschehen.

Wir haben in Österreich zurzeit eine hohe Beschäftigungsquote, wir haben 3 120 000 Beschäftigte. Wir haben aber trotzdem Probleme im Zusammenhang mit der Beschäftigung: Wir haben eine zu hohe Arbeitslosenquote – davon sind insbesondere die Frauen betroffen, Bürgerinnen und Bürger über 50 Jahre und nicht zuletzt auch Jugendliche. Da kann man nicht zusehen, da muß etwas geschehen!

Ich meine, die Jugend hat ein moralisches Recht darauf, das wir alle einzulösen haben, nämlich im höchstmöglichen Ausmaß in den Arbeitsprozeß eingebunden zu sein. Dabei muß es unser Ziel sein, daß die Jugend nicht nur Beschäftigung hat, sondern qualitativ entsprechende Arbeit findet. Vor allem aber müssen wir dafür sorgen, daß die Jugend auch in Zukunft eine gute Ausbildung bekommt. Ich glaube, das ist wichtig für die Weiterentwicklung unserer Wirtschaft, denn nur gut ausgebildete junge Menschen sind auch gute Facharbeiter von morgen, die unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit auf den Märkten erhöhen werden.

Wir müssen aber eingestehen, daß es Probleme gibt. Sehr viele Betriebe klagen darüber, daß die Ausbildungskosten zu hoch sind. Sehr viele klagen darüber, daß es strenge Bestimmungen im Jugendbeschäftigungsgesetz hinsichtlich der Lehrlingsausbildung gibt. Wir haben geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine mit anderen Staaten innerhalb der Europäischen Union vergleichbare Wettbewerbsfähigkeit zu haben. Das wird eine große Aufgabe für uns sein, darum werden wir uns tagtäglich zu bemühen haben.

Der Bundesregierung ist diese Situation nicht nur klar, sondern ein Anliegen. Sie hat daher mit Beschluß vom 10. Juni auf die Lehrlingssituation Bezug genommen und alles unternommen, um Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Die heutige Gesetzesvorlage bringt einen Lösungsansatz.

Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag soll das Bundesvergabegesetz so geändert werden, daß vor allem jene Unternehmungen bei der Vergabe berücksichtigt werden, die Jugendliche beschäftigen. Wir haben mit unserem Abänderungsantrag im Ausschuß auch vorgesehen, daß


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