Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 75

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Zu den Fragen 5.1, 5.2 und 5.3:

Die Sozialpartner werden in die Erstellung dieses nationalen Aktionsplanes, wie bereits erwähnt, mit eingebunden. Die Details zu Fragen der Arbeitszeitverkürzung, zur Behandlung von Überstunden und all diesen Dingen mehr werden in diesem Rahmen zu klären sein. Dies aus gutem Grunde, weil in Österreich zum Beispiel die Frage von Arbeitszeitverkürzungen immer eine Frage der Sozialpartner war und sich die branchengerechte Lösung mittels Kollektivverträgen bewährt hat und daher auch in Zukunft vorgesehen sein soll.

Zur Frage 6.1:

Die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf allen politischen Gebieten ist generell ein Schwerpunkt dieser Bundesregierung und insbesondere natürlich auch im arbeitsmarktpolitischen Bereich. Die gesamten arbeitsmarktpolitischen Instrumente kommen auch für die Zielsetzung eines höheren Beschäftigungsniveaus von Frauen zum Einsatz. Ich darf hier ergänzend auf spezielle Maßnahmen für Wiedereinsteigerinnen hinweisen.

Zur Frage 6.2:

Der Entwurf eines Erlasses zur Regelung wird derzeit überarbeitet und nach Fertigstellung allen Parlamentsklubs von Frau Bundesministerin Hostasch zur Verfügung gestellt werden.

Zu den Fragen 6.3 und 6.4:

Erlauben Sie mir, daß ich eingangs festhalte, daß die Bundesregierung bereits heuer mit den "Kindergarten-600-Millionen" – es ist ja keine Milliarde geworden – einen wichtigen Impuls zum Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und somit zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegeben hat.

Es wurden im Finanzausgleichsgesetz 1997, wo der Bund den Ländern einmalig Zweckzuschüsse in der Höhe von diesen genannten 600 Millionen Schilling zur Errichtung und Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen gewährt hat, die entsprechenden Verfahren festgelegt. Ein Großteil dieser Mittel wurde den Bundesländern zwischenzeitlich bereits von der Bundeskommission, die dafür eingerichtet wurde, auch tatsächlich zuerkannt.

Parallel zur Vergabe der 600 Millionen Schilling zur Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen befaßt sich das Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz bereits intensiv mit den Vorarbeiten zum Beispiel zum Berufsbild Tageseltern. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Schritt, bei dem es darum geht, dieses bewährte Modell auszubauen und einen bundesweit einheitlichen Qualitätsstandard dieses möglichen neuen Berufsbildes zu schaffen.

Ich möchte abschließend noch festhalten, daß insbesondere die Bundesländer, in deren Kompetenzbereich, wie Sie wissen, die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen fällt, ihrer Verantwortung in Zukunft verstärkt nachzukommen haben. Die Bundesregierung wird wiederholt mit entsprechendem Nachdruck diese Verantwortung auch einfordern, und dementsprechend wird anläßlich der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen wieder ein wesentlicher Schwerpunkt sein. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. )

Zu den Fragen 7.1 bis 7.4:

Es ist Ihnen sicherlich bekannt, daß der Beschäftigungsgipfel einen sehr klaren zeitlichen Fahrplan für das Jahr 1998 und damit auch für die österreichische Präsidentschaft festgelegt hat. Dieser Fahrplan entspricht unseren Absichten, die Aufrechterhaltung dieses politischen Momentums in der Beschäftigungspolitik als einen der Schwerpunkte der österreichischen Präsidentschaft zu wählen. Beschäftigungspolitik ist ein zentraler Bestandteil der integrationspolitischen Bestrebungen zur Sicherung des europäischen Wohlfahrtsniveaus.


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