Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 74

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Zu den Fragen 2.13, 2.14 und 2.15:

Sie wissen, daß diesbezüglich eine Reihe von unterschiedlichen Maßnahmen vorzusehen sein werden, vor allem Ausbildungs- und Berufsberatungsmaßnahmen, die auch jeweils auf die individuellen Bedürfnisse der Arbeitslosen abzustimmen sind. Daher ist der Mittelbedarf zurzeit im Detail noch nicht konkret feststellbar. Die Arbeitsmarktpolitik wird aber weiterhin bemüht sein, konkrete Maßnahmen für Problemgruppen zu entwickeln und in den nationalen Aktionsplänen dann die Details festzulegen.

Zur Frage 3.1:

Das Arbeitsmarktservice verfügt bereits jetzt über differenzierte Betreuungsleistungen, die Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen angeboten werden können, wobei für die bestehenden Erfordernisse Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen.

Zur Frage 3.2: Ja.

Zur Frage 3.3:

Ich darf in diesem Zusammenhang darauf verweisen, daß die Zumutbarkeitsbestimmungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz ja heute schon die Arbeitslosen verpflichten, eine zumutbare Beschäftigung oder Ausbildungs- oder Integrationsmaßnahme anzutreten. Darüber hinausgehende Überlegungen stehen nicht zur Diskussion.

Zur Frage 3.4:

Ich verweise auf die soeben gegebene Antwort.

Zur Frage 4.1:

Es besteht derzeit ein lückenloses Erfassungssystem beim Arbeitsmarktservice, sodaß ein Informations- und Betreuungsangebot gemeinsam mit den betroffenen Jugendlichen entwickelt und auch umgesetzt werden kann.

Zur Frage 4.2:

Ich darf in diesem Zusammenhang auf die bereits bestehenden Serviceeinrichtungen des Arbeitsmarktservice verweisen, die individuelle Informations- und Betreuungsangebote gemeinsam mit den betroffenen AbgängerInnen höherer Schulen und Universitäten entwickeln und umsetzen.

Zur Frage 4.3:

Ich glaube, daß diese Feststellung nicht zutrifft. Sie trifft nicht zu, da in der Vergangenheit und auch in der Zukunft für ausreichende Mittel zur Berufsvorbereitung sowie Berufsorientierung und zur Lehrstellenförderung vorgesorgt wurde beziehungsweise vorgesorgt werden wird.

Zur Frage 4.4:

Wie schon bisher werden den angesprochenen Personengruppen auch in Zukunft ausreichend Informations- und Betreuungsangebote des Arbeitsmarktservice zur Verfügung stehen.

Zur Frage 4.5:

Die arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben für das Arbeitsmarktservice schließen diese Personengruppen ausdrücklich mit ein. Sie werden auch in Zukunft in der Maßnahmenplanung des Arbeitsmarktservice entsprechend berücksichtigt werden. Ich glaube, daß insbesondere passive Unterstützungsleistungen aus der Arbeitslosenversicherung für die Arbeitsmarktförderung aktiviert werden können.


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