Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 73

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Sie wissen, daß die Beurteilung, was ein Vollbeschäftigungsniveau ist, zeitlich sehr schwankt. In der alten Kreisky-Zeit wurde bei ungefähr 2,5 bis 3 Prozent Arbeitslosigkeit von Vollbeschäftigung gesprochen. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. )  – Ich kann ja nicht alles wiederholen, was der Kreisky gesagt hat. Das geht doch nicht. (Beifall bei der SPÖ.) Ein bißchen etwas kann man schon nützen; darauf können wir durchaus stolz sein.

Zum zweiten Fragenkomplex:

Herr Abgeordneter Öllinger! Ich darf Ihnen sagen, daß dieser Aktionsplan natürlich auch die entsprechende mittelfristige Wirkung zu umfassen haben wird. Das heißt, die Maßnahmen des Aktionsplanes werden für einen Zeitraum von etwa fünf Jahren ausgearbeitet sein.

Zu den Fragen 2.2 und 2.3:

Über die Zielvorgaben für das Arbeitsmarktservice legt die Sozialministerin die aktuellen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte fest. Damit werden natürlich auch Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt entsprechend berücksichtigt. Von einem Ausspielen verschiedener Gruppen gegeneinander ist bisher weder von mir noch von der Sozialministerin die Rede gewesen. (Abg. Öllinger: Es geschieht!) Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß wir niemanden gegeneinander ausspielen wollen, sondern natürlich entsprechende beschäftigungspolitische Schwerpunkte zu setzen haben werden.

Zur Frage 2.4:

Die einzelnen Bundesländer werden 1997 entgegen der aufgestellten Behauptung natürlich die finanziellen Mittel, mit denen sie ihr Auslangen finden, haben werden. Jene Maßnahmen, die in das Jahr 1998 beziehungsweise 1999 hineinreichen, werden in den jeweiligen Jahresbudgets auch ihre Bedeckung finden.

Zur Frage 2.5:

Ich glaube, daß Sie mit dieser Aussage nicht recht haben. Diese Aussage ist falsch. Die zu Jahresbeginn festgelegten Ausgabenvereinbarungen werden wie vorgesehen ausgeschöpft werden können.

Zu den Fragen 2.6 und 2.7:

Das Arbeitsmarktservice wurde beauftragt, dafür zu sorgen, daß gemäß dem effektiven und effizienten Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Mittel im Sinne der arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben die Projekte eingereicht und auch entsprechend fortgeführt werden können.

Zur Frage 2.8:

Die arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben stellen sicher, was Sie im Rahmen dieser Frage ansprechen. Darüber hinaus sehen gerade die Leitlinien der EU beispielsweise zentrale Maßnahmen für Langzeitarbeitslose vor.

Zur Frage 2.9:

Darauf gibt es eine einfache Antwort: Nein.

Zur Frage 2.10:

Es wurden bereits Regelungen in diese Richtung in die österreichische Arbeitsmarktpolitik mit eingebracht, so zum Beispiel bei den älteren Arbeitslosen oder diese besondere Eingliederungsbeihilfe, die Sie als sehr wirksames Instrument kennen und, wie ich hoffe, schätzen.

Zu den Fragen 2.11 und 2.12:

Das kann ich mit einem ganz einfachen Ja beantworten.


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