Weiters geht es bei der Zielsetzung um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des österreichischen Filmschaffens. Das bedeutet auch Arbeitsplätze. Damit ist auch der Wirtschaftsstandort Österreich gemeint, wenn es gilt, daß in Österreich als Ursprungsland die Herstellung möglichst vieler erfolgreicher und international anerkannter Filme gelingt. Damit wird auch die Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen gefördert. Jeder weiß, daß sich ein Film natürlich auch im Fernsehen bewähren sollte, daß das Fernsehen ein wichtiger Verbreitungsfaktor ist und daß ohne ORF und Fernsehen in Wirklichkeit ein Erfolg nicht erreichbar ist.
Natürlich ist es auch wichtig, die Harmonisierung von Filmförderungsmaßnahmen von Bund und Ländern weiter voranzutreiben. Ich möchte einen Punkt, der dabei entscheidend ist, hervorheben: die Weiterentwicklung der Herstellungsförderung nach dem Erfolgsprinzip, die sogenannte Referenzfilmförderung. Sie ist gremienfrei und mit der Projektförderung kombinierbar. Sie fördert die Eigenentscheidung und Eigenverantwortlichkeit des Filmschaffens. Der Erfolg des Referenzfilmes bringt neue Mittel für neue Vorhaben. Entscheidend dabei ist daher, daß das bisherige System üblicher Förderungsvergabe durch Gremien, Kuratoren oder was auch immer durch das Vertrauen in die Eigenentscheidung erfolgreicher Intendanten abgelöst wird. Der künstlerische beziehungsweise wirtschaftliche Erfolg soll damit auch belohnt werden.
Als künstlerisch erfolgreich gilt ein Film dann – und das habe ich schon zu Beginn meiner Ausführungen gesagt –, wenn er Anerkennung, Nominierungen, Auszeichnungen, Preise bei international relevanten Filmfestivals erzielt. Kriterium für den wirtschaftlichen Erfolg ist aber auch das Erreichen von Besucherzahlen in den österreichischen Kinos.
Ich sage gleich dazu: Man wird sich auch um neues Geld kümmern müssen. Ich habe daher schon einmal vorgeschlagen, daß es so etwas wie eine "taxe spéciale" in Frankreich geben könnte, eine Abgabe, womit man von den erfolgreichen amerikanischen Filmen zu den österreichischen Filmschaffenden hin umverteilen könnte. Vielleicht muß man auch die Monopolstellung im Verleihbereich problematisieren.
Weiters wir die Novelle eine Straffung der Projektentscheidung durch die Abschlankung der Auswahlkommission von neun auf fünf Mitglieder bringen. Ein entsprechender Abänderungsantrag, daß wir uns auf fünf Mitglieder konzentrieren, wird noch eingebracht werden. Das novellierte Filmförderungsgesetz bringt daher entgegen der Auffassung des Abgeordneten Krüger sehr wohl klare Verantwortlichkeiten für das Kuratorium als Aufsichtsorgan mit definierten Aufgaben, wie Beschlußfassung über die Förderungsrichtlinien, Genehmigung von Ausnahmen von Förderungshöchstbeträgen, Evaluierung der Förderungstätigkeit.
Dieses Gesetz bringt auch klare Verantwortlichkeit für die Auswahlkommission. Sie wählt die zur Förderung vorgesehenen Vorhaben im Rahmen der Projektförderung aus. Im Gegensatz zum Abgeordneten Krüger bin ich der Meinung, daß es sehr wohl richtig ist und Sinn macht, daß der Direktor, der die kaufmännische Verantwortung trägt, auch über die Höhe der gewährten Förderungsmittel entscheiden kann und dafür verantwortlich ist.
Ein weiterer positiver Punkt dieses Gesetzes ist: Mit der Begründung einer Förderungsentscheidung soll die Transparenz der Entscheidung verbessert werden. Damit wird ein alter Kritikpunkt, wie ich meine, entkräftet.
Zu den Vorwürfen, es gebe keine Unvereinbarkeitsbestimmungen, ist zu sagen: Eine neue Definition der Unvereinbarkeitsbestimmungen verhindert eine Förderung in eigener Sache. Dafür – Herr Abgeordneter Krüger, das sollten auch Sie wissen! – gibt es einen Pool von Ersatzmitgliedern. Das ist ebenfalls ganz entscheidend.
Ebenfalls ein wichtiger Punkt in dieser Novelle, den man erwähnen muß, ist der ganze Bereich der Nachwuchsförderung, in die letztendlich zirka 15 Prozent der Budgetmittel fließen.
Im großen und ganzen ist es gelungen, mit dieser Reform einen ganz entscheidenden Schritt in die richtige Richtung zu setzen. Ich sage aber gleich dazu: Wenn das Budget des Österreichischen Filminstitutes um 20 Millionen Schilling aufgestockt wird, so sind es 120 Millionen Schilling, was nicht gerade üppig ist, und daher wird man sich um neues Geld umschauen