Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 107

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müssen, wenn man wirklich will, daß der österreichische Film eine internationale Reputation gewinnt. Um das zu erreichen, ist es wichtig, daß man über den eigenen Tellerrand schaut. Dazu ist es auch wichtig, daß die Opposition wirklich konkret und konstruktiv an diesem Prozeß mitwirkt, anstatt sich hier herzustellen und, wie Sie, Herr Abgeordneter Krüger, das gemacht haben, alles schlechtzumachen.

Es ist nicht richtig, den Kollegen Schedl als einen Nichtskönner darzustellen, nur weil er einem vielleicht nicht zu Gesicht steht. Das ist kein konstruktiver Beitrag. Damit werden wir uns im kulturpolitischen Bereich und vor allem im Bereich des Films in der Zukunft nicht bewähren können. (Zwischenruf des Abg. Dr. Krüger. ) Sie sollten vielmehr versuchen, konstruktiv mitzuarbeiten. Das, was Sie in den Ausschüssen eingebracht haben, und auch das, was Sie hier heute in Ihrer Rede gesagt haben, war kein konstruktiver Beitrag. Wenn Sie das fortsetzen, dann kann ich nur sagen: Danken Sie ab als einer, der glaubt, kulturpolitisch einen sinnvollen Beitrag zu leisten! Ohne Sie wird es – wie bisher auch – wahrscheinlich viel konstruktiver und sinnvoller weitergehen können. (Beifall bei der SPÖ.)

18.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der zuvor vom Herrn Abgeordneten Dr. Krüger eingebrachte Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist auch entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist als nächste Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.02

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der Filmförderung beschäftigt dieses Haus ja schon seit einiger Zeit, und ich möchte zunächst einmal als durchaus positiv hervorheben, daß es einige Ausschüsse gibt – und ich zähle da den Kulturausschuß mit Sicherheit dazu –, in denen die Debatte und auch die Art und Weise, wie Entscheidungen vorbereitet werden, sich wohltuend von sonst üblichen Vorgangsweisen unterscheiden. Vielleicht stimmt das insbesondere die Ausschußvorsitzenden aus den Regierungsfraktionen doch ein bißchen nachdenklich, denn ich meine, wenn es in einem zugegebenermaßen relativ kleinen Ausschuß mit relativ geringen Kompetenzen immer wieder ein großes Bemühen gibt, Entscheidungen mit den jeweils Betroffenen gut vorzubereiten, dann sollte das in den Ausschüssen, in denen es um mehr Geld geht, in denen es um gewichtigere Angelegenheiten geht, eine Selbstverständlichkeit sein. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Leider ist das nicht der Fall. Wir wissen, daß es insbesondere dort, wo die Sozialpartner das Sagen haben, gang und gäbe ist, die Opposition auf den Gängen warten zu lassen, aus der Sitzung wegzuschicken, wieder zu holen, und in letzter Minute legistisch schlecht vorbereitete Entwürfe vorzulegen. Ich verstehe schon die oftmals notwendige Eile, ich verstehe auch, daß Regierende in vielen Angelegenheiten unter größerem Druck stehen als die Opposition, aber die Vorgangsweise, die in den letzten Wochen und Tagen gewählt wurde, ist, wie ich meine, etwas, was gerade die Ausschußvorsitzenden der Regierungsfraktionen mit etwas mehr Nachdenklichkeit erfüllen sollte, denn insgesamt nimmt durch entsprechende Berichte in den Medien auch der Parlamentarismus Schaden. – Das nur als Vorbemerkung.

Zum Inhalt des Filmförderungsgesetzes: Ich erkenne bei dieser Neuregelung durchaus einzelne positive Aspekte. In Summe hätten wir uns aber ein etwas anderes Gesetz gewünscht, insbesondere, was den Umstand betrifft, daß dieses Gesetz – und das erachte ich als den gröbsten Fehler dieses Gesetzes – nicht klar das Prinzip erkennen läßt, nach dem da offenbar vorgegangen wurde und wird.

Wir wissen, daß es prominente Befürworter des Intendantenprinzips gibt, wir wissen aber auch, daß insbesondere die Betroffenen der Branche, aber auch der Dachverband der Filmschaffenden das nicht befürworten. Jetzt gibt es zwar – und das werte ich als einen Fortschritt, und selbstverständlich werden wir den gemeinsamen Antrag auch mitunterstützen – eine Auswahlkommission von fünf Mitgliedern, aber letztlich hat der Direktor das Letztentscheidungsrecht. Daß der Direktor über die Höhe der zu gewährenden Mittel entscheidet, ist doch wieder


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