Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 133

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sowie sonstige Religionsgemeinschaften". – Keine gesetzwidrige Störung! Das ist etwas ganz anderes als eine positive Grundeinstellung zur katholischen Kirche. Sie verwechseln hier einiges. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Öllinger: Ich verzichte auf eine persönliche Erwiderung! Das ist zu tief! – Abg. Dr. Khol: Er kennt weder das Gesetz noch die Geschäftsordnung!)

19.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Höchtl. Er hat das Wort.

19.57

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Öllinger hat seine Rede mit der Frage beendet: Wissen Sie eigentlich, was Sie beschließen? (Abg. Schwarzenberger: Wir schon, aber er nicht!) – Herr Kollege Öllinger! Wir wissen sehr wohl, was wir beschließen. Wir beschließen es bewußt, weil wir das wollen. Wir haben eine Absicht dahinter. Wir beschließen ganz einfach das konkrete Ergebnis dessen, was wir seit mehr als einem halben Jahr verhandelt haben, was wir diskutiert haben und was heute zur Beschlußfassung vorliegt.

Ich möchte deswegen ganz besonders auf manche Äußerungen von einigen Oppositionsrednern eingehen, weil ich als Obmann des Unterrichtsausschusses und als Obmann des Unterausschusses, in dem dieses gesamte Gesetz behandelt worden ist, natürlich einiges erlebt habe, was im Gegensatz zu dem Verhalten steht, das jetzt im Plenum an den Tag gelegt wird.

Erstens: Es wird der große Vorwurf ausgesprochen, dieses Gesetz wäre verfassungswidrig. Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Mag. Barmüller: Das ist "genausowenig" verfassungswidrig wie die Werkvertragsregelung!) Wenn wir als die beiden Regierungsparteien ÖVP und SPÖ die Auffassung gehabt hätten, daß wir dabei etwas Verfassungswidriges machen, dann hätten wir möglicherweise zum Instrument der Verfassungsbestimmung gegriffen et cetera. (Abg. Dr. Kier: Das ist eine Auffassungsfrage, das ist richtig!) Aber wir sind der Auffassung, daß das verfassungskonform ist, was wir in diesem Gesetz vorlegen. Deswegen ist keine einzige verfassungsrechtliche Bestimmung in diesem Gesetz enthalten.

Herr Kollege Öllinger! Wichtig ist: Es kann jeder, der glaubt, in irgendeiner Form wäre eine Bestimmung verfassungswidrig, selbstverständlich den Verfassungsgerichtshof anrufen und auf diese Weise versuchen, eine verfassungsgesetzliche Entscheidung herbeizuführen. Der Verfassungsgerichtshof könnte es aufheben. Das heißt, wir lassen den Gang zum Verfassungsgerichtshof selbstverständlich offen, weil wir wissen, daß das ganz wichtig ist, und weil wir der Überzeugung sind, daß wir dem Hohen Haus mit dieser Vorlage eine verfassungskonforme Vorlage zugestellt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zweitens: Mich hat die historische Betrachtung des Kollegen Kier, der ich aufmerksam gefolgt bin, ein bißchen irritiert, als er sehr einseitig gesagt hat: Mit der Behauptung, einer Sekte angehört zu haben, ist man in den Tod geschickt worden. – Kollege Kier! Was Sie nicht dazugesagt haben, ist die Realität, die sich in den letzten 12 bis 19 Jahren weltweit abgespielt hat. Es waren nicht solche, von denen behauptet worden ist, daß sie einer Sekte angehören, die von Nicht-Sektenmitgliedern getötet worden sind. Ich habe mir die Statistik der letzten 19 Jahre für diese Debatte zusammengestellt. (Abg. Dr. Kier: Aber die erwischen Sie mit diesem Gesetz nicht! – Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Herr Kollege Kier! In den letzten 19 Jahren waren es nicht weniger als 1 273 Massenmorde und Massenselbstmorde, die in solchen Sekten passiert sind. (Abg. Öllinger: Und was wollen Sie da mit diesem Gesetz?) Das ist die Realität, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sekten haben ihre eigenen Mitglieder ermordet, und daher gilt es selbstverständlich, sehr sorgsam mit derartigen Gruppierungen umzugehen. Alleine in den letzten fünf Jahren gab es 240 Morde beziehungsweise Selbstmorde in derartigen Sekten.

Das heißt, hier handelt es sich um Gruppierungen, wo man große Achtung im Sinne von Vorsicht walten lassen muß, weil wir Derartiges in Österreich nicht haben wollen. Wir wollen recht


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