Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 136

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halt angemeldet, weil wir erst post festum, also nach den Beratungen, die Unterlagen in entsprechender Form zur Verfügung gestellt bekamen.

Die vorliegende Materie ist nicht abstimmungsreif. Ich hatte allerdings im Ausschuß auch nicht den Eindruck, daß dermaßen grundsätzliche Bedenken, wie sie heute von Liberalen und Grünen vorgebracht wurden, bestanden. Ich hatte vielmehr den Eindruck, daß insbesondere nach einem Hearing und nach entsprechenden Vorbereitungen tatsächlich eine Fünfparteieneinigung möglich sein könnte. Daher bitte ich Sie, auch die beiden Oppositionspartien, diese Möglichkeit offenzulassen. Vielleicht ist es seitens der Regierungsparteien doch noch möglich, einen Schritt zurück zu tun, vielleicht kehrt doch Vernunft ein, vielleicht gibt man uns die Möglichkeit, hier noch einmal mitzumachen!

Kollege Stadler hat vor diesem Ausschuß im "Kurier" die Sache auf den Punkt gebracht: Mit einem neuen Anerkennungsgesetz die Sektenproblematik formen zu wollen ist eine Themenverfehlung. – Genau so ist es: Das ist ein Versuch, die Angelegenheit in den Griff zu bekommen und die Dinge trotzdem nicht expressis verbis zu nennen, das ist ein Um-den-heißen-Brei-Herumgehen, jedoch kein Griff in die Materie. Das Thema ist noch nicht ausgegoren und ausdiskutiert.

Daher wiederhole ich noch einmal die Bitte, dem Antrag auf Rückverweisung in den Ausschuß doch nachzukommen. Wir wollen mit diesem Hüftschußgesetz – und das ist es letzten Endes – keinesfalls die Fünf-Klassen-Religionsgemeinschaften, wie sie Kollege Öllinger genannt hat, schaffen. Übrigens gäbe es noch eine sechste, nämlich die nichtreligiösen Bekenntnisgemeinschaften, die man auch noch subsumieren müßte. Man wollte – so ist das seitens der ÖVP über die Medien gekommen – die Grauzone beseitigen. Folglich hat man Grauschattierungen in verschiedenster Form bis hin zum tiefen Schwarz geschaffen. Und das zu erhalten, wird wohl der eigentliche Grund dieses Gesetzes gewesen sein. Daher bitte ich, unserem Antrag zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.14

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte.

20.14

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde an diesem Rednerpult von verschiedenen Vorrednerinnen und Vorrednern immer wieder auf die Regierungsvorlage beziehungsweise auf die Begutachtungsstellungnahmen hingewiesen, und genau mit diesen Stellungnahmen zu einem Begutachtungsentwurf wurden die Verfassungswidrigkeit oder gravierende Einwände argumentiert. Das ist vielleicht auch das Problem dieser Diskussion. Denn, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen nicht ab über den Begutachtungsentwurf oder über die Regierungsvorlage, sondern wir stimmen ab über den Bericht des Unterrichtsausschusses, und diesem ist ein Gesetz beigedruckt, das wesentliche Änderungen erfahren hat. (Abg. Öllinger: Damit kommst du nicht durch, Kollege Niederwieser!) Ein paar dieser Änderungen, die genau die genannten Einwände berücksichtigen, werde ich Ihnen jetzt aufzählen.

Erstens: Ein Kritikpunkt bestand darin, daß gemäß § 2 eine Sechsmonatsfrist vorgeschrieben ist, die Fristen normalerweise aber kürzer sind. – Wir haben im Ausschußbericht eine eindeutige Stellungnahme dahin gehend abgegeben, weshalb diese Sechsmonatsfrist notwendig ist. Gleichzeitig wurde ein damals noch vorhandener Abs. 3 gestrichen, wonach diese Frist von sechs Monaten ständig verlängert werden und es praktisch zu einem sehr langen Verfahren kommen hätte können. Der Grund für diesen gravierenden Einwurf wurde komplett beseitigt, diesen Einwänden wurde also Rechnung getragen.

Zweitens: In einigen Beiträgen wurde auch eingewendet, daß es schwierig ist, den Nachweis zu erbringen, daß jemand keiner anderen religiösen Bekenntnisgemeinschaft oder Religionsgemeinschaft angehört. – Es gibt im Ausschußbericht eine Klarstellung, wie das zu erfolgen hat, nämlich beispielsweise durch eine eidestattliche Erklärung. Auch diesem Einwand wurde also Rechnung getragen.


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