Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 137

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Drittens, und das war der wirklich zentrale Punkt: Kollege Öllinger, ich habe die Stellungnahmen auch durchgesehen, nur habe ich mir danach die Zeit genommen, auch den Ausschußbericht und den Entwurf zu lesen, über den wir jetzt abstimmen: Die wesentlichen Untersagungsgründe waren nicht der Menschenrechtskonvention nachgebildet, die Formulierung war eine etwas andere. Jetzt haben wir die Untersagungsgründe im § 5 exakt nach der Menschenrechtskonvention formuliert. (Abg. Öllinger: Gott sei Dank!)

Vierter Punkt: Schutz der psychischen Integrität insbesondere Jugendlicher. Es ist von seiten der Freiheitlichen der Einwand im Hinblick auf eine Bestimmung gekommen, daß die psychische Integrität auch durch Psychotherapeuten hätte verletzt werden können, wenn sie die entsprechende Ausbildung dafür haben. Dieser Einwand der Freiheitlichen – das sage ich hier unumwunden – hat uns durchaus eingeleuchtet, und es wurde diesem Rechnung getragen. Die entsprechende Bestimmung findet sich jetzt in einer anderen Formulierung.

Fünfter Punkt: Kollege Kier hat sich sehr daran gestoßen, daß es besondere Zustellbestimmungen, eine Art Sonderzustellgesetz gegeben hat. – Dieser Paragraph fehlt jetzt, nunmehr gilt das normale Zustellverfahren.

Sechster Punkt: Es hat auch Bedenken gegeben, daß unter gewissen Umständen Verfahren, die derzeit anhängig sind, nicht hätten zu Ende geführt werden können. Kollege Antoni hat bereits einen entsprechenden Abänderungsantrag verlesen.

Mit all dem möchte ich Ihnen sagen, daß Sie, wenn Sie hier Einwände aus dem Begutachtungsverfahren zitieren, auch die Größe haben müßten, anzuerkennen, daß in dem Beschluß, den wir heute hier fassen, einer ganzen Reihe wesentlicher Einwände wirklich Rechnung getragen wird, sodaß wir sagen können: Dieses Gesetz entspricht unserer Verfassung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Jetzt könnte man noch sagen: Es gibt die bestehenden anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, und es gibt es diejenigen, die nach dem neuen Gesetz zu bewerten sind, und da herrschen andere Voraussetzungen. Ich nenne Ihnen dazu ein Beispiel aus vielen: Der Nationalrat hat ein GesmbH-Gesetz beschlossen und hat für neue Gesellschaften mit beschränkter Haftung wesentlich strengere Auflagen vorgeschrieben, die diese jetzt zu erfüllen haben. Nichtsdestotrotz gibt es Tausende bestehende GesmbHs, die natürlich mit einem geringeren Stammkapital weiterbestehen können. In diesem Zusammenhang gibt es eine Reihe ähnlicher Materien. Das ist keineswegs verfassungswidrig!

Interessant war, wie die Freiheitlichen reagiert haben. Die Freiheitlichen haben im Ausschuß eine Reihe von Einwänden vorgebracht. Die Fraktionen haben im Unterausschuß untereinander und mit den anwesenden Experten des Ressorts eine durchaus konstruktive Diskussion geführt. (Abg. Madl: Mit welchen?) Ich meine, daß es dafür ausgezeichnete Experten gibt.

Dann hat sich folgendes ereignet: Sie haben gesagt, daß Sie die Stellungnahme des Verfassungsdienstes nicht haben. Zwei Stunden später stellte sich heraus, daß Sie die Stellungnahme des Verfassungsdienstes selbstverständlich gehabt, das aber nicht realisiert haben, weil sich auf Seite 1 das Deckblatt des Bundeskanzleramtes befand, da die Stellungnahmen des Verfassungsdienstes vom BKA verschickt werden. Sie mußten also zugeben, daß Sie die Stellungnahme ohnedies hatten, diese nur nicht gesehen beziehungsweise nicht als solche erkannt haben.

Unabhängig davon stand fest, daß Sie im Ausschuß zunächst zustimmen werden. Da Sie aber vorher die Zustimmung Ihres "Obertheologen" Stadler nicht eingeholt hatten, war fraglich, was Sie letztlich tun würden. "Ayatollah" Stadler hat dann offensichtlich gemeint, daß Sie dagegen stimmen sollen. Daher denke ich, daß uns das nicht allzu sehr berühren sollte. (Zwischenruf des Abg. Wabl. ) Ayatollahs gehören zu einer anerkannten Religionsgemeinschaft mit anerkannten Funktionen. Ich bitte dich! Was soll dieser Einwand ausgerechnet von dir? (Abg. Wabl: Wir wissen genau, wie es gemeint war!)


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