es an dieser Stelle meiner Ansicht nach einer klaren gesetzlichen Regelung bedurft. (Beifall beim Liberalen Forum.)
Eigentlich zu vage und für uns unerklärlich ist, aus welchem Grund die Eignung von möglichen externen Geschäftsführern für diese Rechtseinheiten lediglich aus einem Naheverhältnis zur Schule abgeleitet wurde. Für uns Liberale ist das wesentliche, ja alleinige Kriterium jedenfalls eine umfassende Managementfähigkeit des Bewerbers. Ein Naheverhältnis zur Schule kann dafür jedenfalls nicht ausschlaggebend und nicht ausreichend sein.
Die Kontrolle durch den Rechnungshof ist selbstverständlich grundsätzlich zu begrüßen, wiewohl sich dabei die Frage nach der vorgegebenen Kostenneutralität stellt. Denn wenn der Rechnungshof in dieser Hinsicht in Zukunft viele Einheiten zu überprüfen haben wird, dann sollte auch sichergestellt werden, daß der Rechnungshof über die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen verfügen kann, damit er diesem Kontrollauftrag auch im notwendigen Maße und de facto nachkommen kann.
Ein weiterer Punkt ist mir wichtig. Ich frage mich, aus welchem Grund die Berichtslegung an den Nationalrat über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf diese Art, nämlich im Rahmen einer Ausschußfeststellung, festgelegt wird. Ich halte diese Form für – ich möchte fast sagen – kurios und bringe dazu folgendes Zitat: Aufgrund einer Erklärung der Frau Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten geht der Unterrichtsausschuß davon aus, daß binnen drei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes dem Nationalrat über die Auswirkungen – und so weiter – berichtet wird.
Einmal abgesehen davon, daß es in spätestens zwei Jahren Neuwahlen geben wird und daß es heute keineswegs schon sicher ist, wie sich die Regierung dann zusammensetzen wird, also abgesehen von einer wirklich politischen Unverbindlichkeit einer solchen Feststellung, frage ich mich, was die Koalitionsparteien zu einer solchen Unterwürfigkeit, zu einem solchen sprachlichen Kotau verführt hat. Ich frage Sie daher: Wäre es so unschicklich und wäre es tatsächlich aus der Sicht des Unterrichtsressorts eine Insubordination, wenn der Nationalrat die Ressortleiterin hier ganz konkret in Form eines Entschließungsantrages auffordern würde, nach einer bestimmten Zeit dem Nationalrat einen Bericht zur Debatte vorzulegen? (Beifall beim Liberalen Forum sowie des Abg. Öllinger. )
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen dieses SchOG – auch Herr Kollege Schöggl hat bereits darauf hingewiesen – sollten eigentlich auch noch andere, meiner Ansicht nach sehr groß angekündigte Maßnahmen in den Bereichen Berufsorientierung und Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung im Bereich der Berufsschule umgesetzt werden. Ich halte beide Zielsetzungen inhaltlich und sachlich für grundsätzlich in Ordnung und begrüßenswert, dabei stellt sich jedoch wieder die Frage nach dem Wie. Diese Frage können wir Liberale nur folgendermaßen beantworten: Genau das ist es, was wir Reformpopulismus nennen, wenn nämlich die Lautstärke und der Umfang der Ankündigung leider verkehrt proportional zur anschließenden Umsetzung in der Praxis und im Gesetz ist.
Auch der Landesschulratspräsident von Oberösterreich hat im Rahmen der Begutachtung unmißverständlich deutlich gemacht, daß für die Einführung des Gegenstandes "Berufsorientierung" konkrete Rahmenbedingungen und auch Ressourcen notwendig sein werden, damit ein wirklich wichtiger Gegenstand – wir würden ihn grundsätzlich sehr begrüßen – nicht irgendeiner Beliebigkeit ausgesetzt wird und nicht sozusagen dem individuellen Engagement einzelner und sicherlich auch engagierter Lehrer und Lehrerinnen überlassen bleibt.
Was die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung an den Berufsschulen angeht, möchte ich den Landesschulrat von Salzburg, Herrn Hofrat Schäffer, zitieren. Er meint: Die Formulierung "nach Möglichkeit" hat den Charakter einer Empfehlung und erlaubt nicht bloß eine flexible Handhabung des Gesetzes, sondern auch ein konsequenzloses Negieren der schulrechtlichen Bestimmungen.
Ich halte es für müßig, hier zu erklären, welcher Partei der Herr Landesschulratspräsident zuzuordnen ist, denke aber, daß man in diesem Bereich jedenfalls auf ihn hätte hören sollen.