Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 146

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erfordert hätte. Es war jedenfalls von seiten der Liberalen weder gewünscht noch so vorgesehen, daß der übergroße Anteil der Zeit des Unterrichtsausschusses für diesen Unterausschuß verwendet wurde.

Auf diese Weise ergab sich dann die Situation, daß immerhin sieben meiner Ansicht nach durchaus wichtige Materien – auf eine davon sind Sie ja ausführlich eingegangen – in nur mehr sehr kurzer Zeit diskutiert werden konnten – wenn dafür der Begriff "Diskussion" überhaupt noch angebracht ist. Ich empfinde Ausschüsse in dieser Form – ich bitte Sie, zu entschuldigen, daß ich es so konkret ausdrücke – als Zeitverschwendung. Ich empfinde diese Vorgangsweise, Herr Kollege Höchtl, tatsächlich als unkollegial und unhöflich, und ich denke, daß sie von schlechtem Stil zeugt. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Höchtl: Sie brauchen nicht hinzugehen, wenn es Sie nicht interessiert, wenn Sie hier eine solche Bewertung vornehmen!) Ja, das weiß ich schon, Herr Kollege Höchtl! Mit Bewertungen im allgemeinen – außer die Werte stammen von Ihnen höchstpersönlich – haben Sie sowieso Probleme. Sie werden mir sicherlich auch noch eine Begründung dafür geben, Hoher Ausschußvorsitzender, daß der Antrag der Liberalen, über den ein Bericht des Ausschusses erfolgte, heute nicht hier auf der Tagesordnung steht.

Aber nun doch zu den einzelnen Verhandlungsmaterien. Die Liberalen stehen der Möglichkeit zur Schaffung von teilrechtsfähigen Einrichtungen im Rahmen des SchOG selbstverständlich grundsätzlich positiv gegenüber. Es ist dies eigentlich eine schon mehrfach von liberaler Seite erhobene Forderung. Wir haben auch schon Anträge eingebracht, die bisher leider konsequent abgelehnt wurden. Ich gebe Ihnen recht, daß eigenverantwortliches Handeln zumindest in einem bestimmten Bereich der öffentlichen Schulen jedenfalls – zumindest grundsätzlich – einen richtigen Schritt darstellt, und zwar aus mehreren Gründen.

Wir erhoffen uns, daß ein Angebot von Kursen und Lehrgängen für den Bereich der Erwachsenenbildung jedenfalls das Ausbildungsangebot insgesamt signifikant verbreitern wird. Wir denken auch, daß eine entgeltliche Durchführung von Lehrgängen, von Prüf- und Entwicklungsaufgaben mit den Ressourcen einer Schule letztendlich – zumindest langfristig – zu einer Entlastung des öffentlichen Haushaltes wird beitragen können.

Aber noch viel wichtiger ist für uns eigentlich die Tatsache, daß dadurch endlich Lehrer und Lehrerinnen einer öffentlichen Schule auch tatsächlich in die Lage versetzt werden, wirtschaftliches und wettbewerbsorientiertes Handeln an den Schulen umzusetzen. Wir erhoffen uns davon einen positiven Nebeneffekt und in letzter Konsequenz auch langfristige Auswirkungen und eine Rückwirkung auf die Schule und ihre innere Organisation.

Selbstverständlich hoffen wir auch, daß dieser Schritt in Richtung Rechtsfähigkeit zielstrebig dazu führen wird, daß wir wirklich echte autonome Schulen entwickeln, Schulen, die auch im personellen, nicht nur im finanziellen Bereich, sowie vor allem im pädagogischen Bereich wirklich selbständig entscheiden können. Wir sind davon überzeugt, daß es durch die Wettbewerbsfähigkeit zu einer deutlichen Verbesserung des Bildungsangebotes kommen kann. Selbstverständlich hätte die öffentliche Hand sehr weit gefaßte Rahmenbedingungen vorzulegen, die zumindest soziale Fairneß gewährleisten. (Beifall beim Liberalen Forum.)

In Ihrer Regierungsvorlage sind Mängel und Defizite, die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens aufgezeigt wurden, zumindest zum Teil bereits korrigiert worden. Ich halte diesen Schritt insgesamt wirklich für einen tauglichen Versuch. Wir werden daher auch diesem Teil sowie allen anderen die Teilrechtsfähigkeit betreffenden Gesetzen zustimmen, obwohl es in einigen Bereichen durchaus noch Verbesserungen hätte geben können. Ich meine damit insbesondere den Bereich Transparenz und Kontrolle.

Es ist meines Erachtens nicht erklärbar, warum dem Schulgemeinschaftsausschuß lediglich in sehr unverbindlicher Form – im Rahmen einer Ausschußfeststellung – die Möglichkeit zur Einsichtnahme durch den Schulleiter eingeräumt werden soll. Wenn wir es mit Schuldemokratie und mit einer Weiterentwicklung in Richtung autonome Schule wirklich ernst meinen, dann hätte


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